Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 5 - Rechtsmittel (§§ 58 - 75) |
Unterabschnitt 1 - Beschwerde (§§ 58 - 69) |
(1) Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen auch die nicht selbständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind.
berechtigte § 60Beschwerderecht Minderjähriger § 61Beschwerdewert; Zulassungsbeschwerde § 62Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache § 63Beschwerdefrist § 64Einlegung der Beschwerde § 65Beschwerdebegründung § 66Anschlussbeschwerde § 67Verzicht auf die Beschwerde; Rücknahme der Beschwerde § 68Gang des Beschwerdeverfahrens § 69Beschwerde-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 58 FamFG
6.255 Entscheidungen zu § 58 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 05.03.2024 - II ZB 13/23
Firmenmissbrauchsverfahren - und kein Rechtsmittel für den Anzeigenden
- BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22
Antrag nach § 23 EGGVG als statthafter Rechtsbehelf gegen den die Akteneinsicht ...
- OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22
- OLG Hamm, 15.02.2024 - 6 WF 235/23
- OLG Frankfurt, 26.02.2024 - 1 UF 273/23
Einleitung eines sorgerechtlichen Abänderungsverfahrens
- BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20
Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die ...
- OLG Nürnberg, 01.12.2021 - 1 W 3870/21
Keine Befugnis des Nachlassgerichtes zur Entscheidung über die Wirksamkeit einer ...
- OLG Bamberg, 04.03.2024 - 2 UF 12/23
Feststellungsantrag zum Bestehen einer Ehe im Verbund; Rücknahme eines ...
- BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche ...
- OLG Köln, 29.01.2024 - 7 VA 8/23
§ 58 FamFG in Nachschlagewerken
- § 58 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Beschwerde
- FamFG
- Familienverfahrensgesetz
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 58 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150