Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 5 - Rechtsmittel (§§ 58 - 75) |
Unterabschnitt 1 - Beschwerde (§§ 58 - 69) |
1Ein Kind, für das die elterliche Sorge besteht, oder ein unter Vormundschaft stehender Mündel kann in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. 2Das Gleiche gilt in sonstigen Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden soll. 3Dies gilt nicht für Personen, die geschäftsunfähig sind oder bei Erlass der Entscheidung das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben.
berechtigte § 60Beschwerderecht Minderjähriger § 61Beschwerdewert; Zulassungsbeschwerde § 62Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache § 63Beschwerdefrist § 64Einlegung der Beschwerde § 65Beschwerdebegründung § 66Anschlussbeschwerde § 67Verzicht auf die Beschwerde; Rücknahme der Beschwerde § 68Gang des Beschwerdeverfahrens § 69Beschwerde-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 60 FamFG
58 Entscheidungen zu § 60 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21
Verfahrensfähigkeit eines Minderjährigen in einem Verfahren wegen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 16.12.2020 - 4 WF 188/20
Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis eines 16-Jährigen bei Maßnahmen nach § ...
- OLG Frankfurt, 16.12.2020 - 4 WF 188/20
- OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 13 WF 81/21
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Jugendlichen zur Rechtsverfolgung ...
- OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 4 UF 162/22
Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis der minderjährigen Kindesmutter
- OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
- BVerfG, 14.09.2021 - 1 BvR 1525/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen ...
- OLG Frankfurt, 10.05.2022 - 6 WF 73/22
Keine Verfahrenskostenhilfe für Kind, wenn Voraussetzungen für Beiordnung von ...
- OLG Dresden, 28.01.2022 - 20 UF 875/21 Corona
Durchführung einer Schutzimpfung gegen des Coronavirus für ein gemeinsames Kind; ...
Querverweise
Auf § 60 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 489 (Rechtsmittel)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150
Redaktionelle Querverweise zu § 60 FamFG:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 164 (Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind)