Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 3 - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151 - 168g) |
1Die Entscheidung, gegen die das Kind das Beschwerderecht ausüben kann, ist dem Kind selbst bekannt zu machen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. 2Eine Begründung soll dem Kind nicht mitgeteilt werden, wenn Nachteile für dessen Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind. 3§ 38 Abs. 4 Nr. 2 ist nicht anzuwenden.
beschwerde § 156Hinwirken auf Einvernehmen § 157Erörterung der Kindeswohl-
gefährdung; einstweilige Anordnung § 158Bestellung des Verfahrensbeistands § 158aEignung des Verfahrensbeistands § 158bAufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands § 158cVergütung; Kosten § 159Persönliche Anhörung des Kindes § 160Anhörung der Eltern § 161Mitwirkung der Pflegeperson § 162Mitwirkung des Jugendamts § 163Sachverständigen-
gutachten § 163aAusschluss der Vernehmung des Kindes § 164Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind § 165Vermittlungsverfahren § 166Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen § 167Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen § 167aBesondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 167bGenehmigungs-
verfahren nach § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Verordnungs-
ermächtigung § 168Auswahl des Vormunds § 168aInhalt der Beschlussformel und Wirksamwerden der Beschlüsse § 168bBestellungsurkunde § 168cAnhörung in wichtigen Angelegenheiten § 168dVerfahren zur Festsetzung von Zahlungen § 168eBeendigung der Vormundschaft § 168fPflegschaft für Minderjährige § 168gMitteilungspflichten des Standesamts
Rechtsprechung zu § 164 FamFG
13 Entscheidungen zu § 164 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
Im Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes nach § ...
- OLG Saarbrücken, 19.05.2020 - 6 WF 82/20
1. Im Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes nach ...
- OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21
Verfahrensfähigkeit eines Minderjährigen in einem Verfahren wegen ...
- OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 18 UF 62/19
Ergänzungspflegschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit als Verfahrensbeistand im ...
- KG, 04.03.2010 - 17 UF 5/10
Familiengerichtliches Verfahren: Ergänzungspflegerbestellung für ein ...
- OLG Koblenz, 19.02.2018 - 9 UF 704/17
Umgangsregelungsverfahren: Ausschluss des Umgangs eines Elternteils wegen ...
- OLG Schleswig, 08.11.2018 - 8 WF 170/18
Verfahrensfähigkeit von Jugendlichen in Kindschaftssachen
- BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11
Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten ...
- OLG Köln, 04.07.2011 - 21 UF 105/11
Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind im ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 164 FamFG:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 60 (Beschwerderecht Minderjähriger)