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   OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20   

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https://dejure.org/2020,48736
OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20 (https://dejure.org/2020,48736)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.07.2020 - 6 UF 82/20 (https://dejure.org/2020,48736)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 6 UF 82/20 (https://dejure.org/2020,48736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes nach § 1631 b BGB muss die Frage, ob der andere Elternteil, der selbst keinen Genehmigungsantrag gestellt hat, mitsorgeberechtigt ist, bereits deshalb geklärt werden, weil davon abhängt, ob dieser ...

  • rechtsportal.de

    Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes; Mitsorgeberechtigung eines Elternteils; Verfahrensfähigkeit eines vierzehnjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verfahren bei freiheitsentziehender Unterbringung Minderjähriger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 684
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720).

    Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).

  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Das selbst verfahrensfähige Kind hat aber grundsätzlich Anspruch auf umfassende Übersendung der zu den Akten gelangenden Schriftstücke, insbesondere auch auf diejenige eines Gutachtens; dieser Anspruch kann allenfalls durch den in § 164 S. 2 FamFG zum Ausdruck kommenden allgemeinen, kinderschützenden Rechtsgedanken beschränkt werden (BGH FamRZ 2012, 1556; Völker/Clausius, a.a.O., Rz. 429 m.w.N.).

    Hiernach bedarf keiner Erörterung mehr, wie es zu bewerten ist, dass das Familiengericht die mitgeteilte Verhinderung des Verfahrensbeistandes am anberaumten Anhörungstermin nicht zum Anlass genommen hat, den Anhörungstermin zu verlegen (siehe zur Bedeutung der Anwesenheit des Verfahrensbeistandes bei der persönlichen Anhörung des Kindes gerade vor einer Entscheidung über die Genehmigung der längerfristigen Unterbringung BGH FamRZ 2012, 1556).

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13

    Umgangsverfahren: Umgangsregelung ohne Übernachtung als Umgangseinschränkung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Der genaue Umfang der erforderlichen Ermittlungen richtet sich nach den im konkreten Einzelfall betroffenen Kindeswohlbelangen (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker; vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, MDR 2012, 1231, und vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Der genaue Umfang der erforderlichen Ermittlungen richtet sich nach den im konkreten Einzelfall betroffenen Kindeswohlbelangen (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker; vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, MDR 2012, 1231, und vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Die Gestaltung des Unterbringungsverfahrens unterliegt - wegen seines untrennbaren Bezugs zum Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und aufgrund von Art. 104 Abs. 1 GG - strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht nur an die Anhörung des Kindes und der Sorgeberechtigten sowie an die Beschleunigung, sondern insbesondere auch an die Sachverhaltsermittlung (siehe dazu nur BVerfG FamRZ 2007, 1627; Völker/Clausius, a.a.O., Rz. 95 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen (dazu BGH FamRZ 2011, 1047).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
    Der genaue Umfang der erforderlichen Ermittlungen richtet sich nach den im konkreten Einzelfall betroffenen Kindeswohlbelangen (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker; vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, MDR 2012, 1231, und vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2020 - 4 WF 188/20

    Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis eines 16-Jährigen bei Maßnahmen nach §

    Abzugrenzen sind hier zunächst Entscheidungen, welche die Frage der Verfahrensfähigkeit in Unterbringungsverfahren betreffen (so etwa die erstinstanzlich angeführte Entscheidung des OLG Dresden vom 24.01.2014, 22 WF 15/14, FamRZ 2014, 1042), da insoweit die Verfahrensfähigkeit ab Vollendung des 14. Lebensjahres unabhängig von der Geschäftsfähigkeit bereits aus § 167 Abs. 3 FamFG folgt und damit auf § 9 Abs. 1 Ziffer 4 FamFG beruht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2020, 6 UF 82/20, NZFam 2020, 1072).
  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Das Gericht ist sich dessen bewusst, dass nach der Rechtsprechung im Genehmigungsbeschluss nach § 1631b BGB eindeutig klargestellt werden muss, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder aber in einem geschlossenen Heim der Jugendhilfe genehmigt wird (BVerfG, NJW 2007, 3560; BayObLG, FamRZ 1992, 105ff; OLG Saarbrücken, FamRZ 2021, 684).
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