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   LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20   

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https://dejure.org/2020,45467
LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20 (https://dejure.org/2020,45467)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.12.2020 - L 11 R 350/20 (https://dejure.org/2020,45467)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - L 11 R 350/20 (https://dejure.org/2020,45467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4 vom 24.03.1999, § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4 vom 24.03.1999, § 8 Abs 2 SGB 4 vom 24.03.1999, § 8 Abs 3 SGB 4 vom 24.03.1999
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - vorzeitige Wartezeiterfüllung - Versicherungspflicht bei Eintritt eines Arbeitsunfalls - Beweislast hinsichtlich der Versicherungspflicht - Feststellung von Versicherungsfreiheit wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
    Liegt eine regelmäßige Beschäftigung vor, sind auf der Grundlage der auch insofern gebotenen vorausschauenden Betrachtungsweise jeweils die regelmäßige Arbeitszeit in der Woche und der regelmäßige Verdienst im Monat zu ermitteln (vgl nur BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17-27 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2, Rn 28; BSG 21.05.1996, 12 RK 64/94, BSGE 78, 224-229 = SozR 3-2500 § 226 Nr. 2 = SozR 3-4100 § 175 Nr. 3, Rn 12 mwN).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
    Eine entgeltgeringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterscheidet sich von der zeitgeringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV dadurch, dass die entgeltgeringfügige Beschäftigung regelmäßig, die zeitgeringfügige aber nur gelegentlich ausgeübt wird (stRspr, BSG, 11.05.1993, 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11, ausführlich auch juris-PK/Schlegel SGB IV, 3. Aufl 2016, § 8 Nr. 6 Rn 21).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
    Liegt eine regelmäßige Beschäftigung vor, sind auf der Grundlage der auch insofern gebotenen vorausschauenden Betrachtungsweise jeweils die regelmäßige Arbeitszeit in der Woche und der regelmäßige Verdienst im Monat zu ermitteln (vgl nur BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17-27 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2, Rn 28; BSG 21.05.1996, 12 RK 64/94, BSGE 78, 224-229 = SozR 3-2500 § 226 Nr. 2 = SozR 3-4100 § 175 Nr. 3, Rn 12 mwN).
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
    Nichts anderes folgt aus dem Verweis der Klägerbevollmächtigten auf die Urteile des BSG vom 17.12.1985 (12 RK 30/83) sowie 06.03.1986 (12 RK 26/85), wonach der für einen Beitragsbescheid erforderliche "Beweis" der Versicherungs- und Beitragspflicht bestimmter Personen auch dann als von der Einzugsstelle geführt anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber die allen Mitwirkungspflichten zugrunde liegende und alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Versicherungspflicht erfassende Aufzeichnungspflicht absichtlich oder schuldhaft verletzt und dadurch die der Einzugsstelle obliegende Beweisführung vereitelt hat.
  • BSG, 06.03.1986 - 12 RK 26/85
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
    Nichts anderes folgt aus dem Verweis der Klägerbevollmächtigten auf die Urteile des BSG vom 17.12.1985 (12 RK 30/83) sowie 06.03.1986 (12 RK 26/85), wonach der für einen Beitragsbescheid erforderliche "Beweis" der Versicherungs- und Beitragspflicht bestimmter Personen auch dann als von der Einzugsstelle geführt anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber die allen Mitwirkungspflichten zugrunde liegende und alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Versicherungspflicht erfassende Aufzeichnungspflicht absichtlich oder schuldhaft verletzt und dadurch die der Einzugsstelle obliegende Beweisführung vereitelt hat.
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 81/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
    Der Begriff des Versicherten setzt lediglich voraus, dass vor dem Arbeitsunfall wenigstens ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden ist (so bereits Bundessozialgericht [BSG] 11.02.1960, 4 RJ 201/58, BSGE 11, 295, 297 = SozR Nr. 2 zu § 1252 RVO; BSG 19.06.1997, 13 RJ 81/96, Rn 21, juris; vgl auch Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 01/08, § 53 SGB VI Rn 22).
  • BSG, 11.02.1960 - 4 RJ 201/58
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.12.2020 - L 11 R 350/20
    Der Begriff des Versicherten setzt lediglich voraus, dass vor dem Arbeitsunfall wenigstens ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden ist (so bereits Bundessozialgericht [BSG] 11.02.1960, 4 RJ 201/58, BSGE 11, 295, 297 = SozR Nr. 2 zu § 1252 RVO; BSG 19.06.1997, 13 RJ 81/96, Rn 21, juris; vgl auch Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 01/08, § 53 SGB VI Rn 22).
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