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   LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39510
LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23 (https://dejure.org/2023,39510)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2023 - L 10 R 2331/23 (https://dejure.org/2023,39510)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - L 10 R 2331/23 (https://dejure.org/2023,39510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gutachten dauerte zu lange? Unverwertbar!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit medizinischer Gutachten im SG-Prozeß

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Das SG hat die Beklagte zu Unrecht unter Abänderung des angefochtenen Bescheids vom 03.01.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.10.2020 verurteilt, der Klägerin - ausgehend von einem Leistungsfall am 13.11.2019 (Tag der Rentenantragstellung, vgl. dazu § 99 Abs. 1 Satz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI -) - Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Verschlossenheit des (Teilzeit-)Arbeitsmarkts (vgl. dazu § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI und Bundessozialgericht - BSG - Großer Senat 10.12.1976, GS 2/75 u.a., in juris) vom 01.06.2020 (vgl. § 101 Abs. 1 SGG) befristet (vgl. § 102 Abs. 2 Satz 1 und 4 Halbsatz 1 SGB VI) bis zum 31.05.2023 zu gewähren.

    Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht über die Regelung des § 43 Abs. 2 SGB VI hinaus nach der Rechtsprechung des BSG bei regelmäßig bejahter Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auch dann, wenn eine zeitliche Leistungseinschränkung von drei bis unter sechs Stunden vorliegt (Großer Senat 10.12.1976, GS 2/75 u.a., a.a.O.).

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist vorliegend im Streitzeitraum nicht erforderlich gewesen (vgl. BSG 14.09.1995, 5 RJ 50/94, in juris, auch zum Nachfolgenden).
  • BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Aussagekraft einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Ebenfalls unerheblich ist, dass bei der Klägerin ein GdB von 50 sowie der Nachteilsausgleich Merkzeichen "G" festgestellt ist, denn dem kommt hinsichtlich der Fragen einer zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit keinerlei Aussagekraft zu (BSG 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris, Rn. 5); Nämliches gilt hinsichtlich eines Pflegegrads (s. dazu schon oben).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Bei der Klägerin hat auch keine schwere spezifische Leistungsbehinderung in Gestalt einer Einschränkung ihrer Wegefähigkeit (vgl. dazu nur BSG 12.12.2011, B 13 R 79/11 R, in juris, Rn. 20 m.w.N.) vorgelegen.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Diese zur früheren Rechtslage entwickelten Grundsätze sind auch für Ansprüche auf Renten wegen Erwerbsminderung nach dem ab dem 01.01.2001 geltenden Recht weiter anzuwenden (vgl. zuletzt BSG 11.12.2019, B 13 R 7/18 R, in juris).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn ein Versicherter noch vollschichtig körperlich leichte Arbeiten ohne Heben und Tragen von Gegenständen über 5 kg, ohne überwiegendes Stehen und Gehen oder ständiges Sitzen, nicht in Nässe, Kälte oder Zugluft, ohne häufiges Bücken, ohne Zwangshaltungen, ohne besondere Anforderungen an die Fingerfertigkeit und nicht unter besonderen Unfallgefahren zu verrichten vermag (BSG a.a.O.; BSG 27.04.1982, 1 RJ 132/80, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Das Gutachten ist schon nicht im Wege des Sachverständigenbeweises (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 411 Zivilprozessordnung - ZPO -) als Sachverständigengutachten verwertbar - was das SG übersehen hat -, weil zwischen der Untersuchung der Klägerin durch S6 (21.07.2022) und der Vorlage des schriftlichen Gutachtens (15.03.2023) ein Zeitraum von fast acht Monaten verstrichen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26.07.2022, L 10 R 1330/21, n.v.; Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg 25.09.2020, L 8 R 2033/19, in juris, Rn. 40; 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, Rn. 50; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 118 Rn. 11n); die Beklagte hat dies zu Recht ausdrücklich geltend gemacht.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - L 8 R 2033/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Das Gutachten ist schon nicht im Wege des Sachverständigenbeweises (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 411 Zivilprozessordnung - ZPO -) als Sachverständigengutachten verwertbar - was das SG übersehen hat -, weil zwischen der Untersuchung der Klägerin durch S6 (21.07.2022) und der Vorlage des schriftlichen Gutachtens (15.03.2023) ein Zeitraum von fast acht Monaten verstrichen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26.07.2022, L 10 R 1330/21, n.v.; Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg 25.09.2020, L 8 R 2033/19, in juris, Rn. 40; 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, Rn. 50; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 118 Rn. 11n); die Beklagte hat dies zu Recht ausdrücklich geltend gemacht.
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 29/83

    Medizinischer Gutachter - Anderer Arzt - Volle Verantwortung - Gutachten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Ist das Gutachten des S6 damit hier unverwertbar, kann es als solches auch nicht im Wege des Urkundsbeweises mit vollem Beweiswert verwertet werden (BSG 28.03.1984, 9a RV 29/83, juris, Rn. 13; Keller a.a.O. Rn. 11j).
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Denn im Rahmen der Prüfung von Erwerbsminderung kommt es nicht entscheidend auf die Art und Anzahl der gestellten Diagnosen und auch nicht auf eine bestimmte Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden an, sondern allein auf die Beeinflussung des individuellen quantitativen sowie qualitativen Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen (BSG 28.02.2017, B 13 R 37/16 BH, in juris), also auf die durch die Gesundheitsstörungen verursachten funktionellen Beeinträchtigungen.
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B

    Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

  • BSG, 25.08.1955 - 4 RJ 120/54
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2024 - L 10 R 3453/22
    Die Hinweise der Klägerin, ihr sei erst zum 31.01.2020 der Schwerbehindertengrad und erst zum 01.01.2021 der Pflegegrad 1 zuerkannt worden, ist ebenfalls ohne jegliche Relevanz; beides sagt nichts zu einer bereits zeitlich früher eingetretenen rentenrechtlichen Erwerbsminderung und ohnehin nichts zur beruflichen Einsetzbarkeit eines Versicherten aus (BSG 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris, Rn. 5; Senatsurteil vom 14.12.2023, L 10 R 2331/23, in juris, Rn. 44).
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