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   LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20   

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https://dejure.org/2021,59436
LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20 (https://dejure.org/2021,59436)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2021 - L 11 R 3206/20 (https://dejure.org/2021,59436)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2021 - L 11 R 3206/20 (https://dejure.org/2021,59436)
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  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Auch für den Bereich des Rentenversicherungsrechts ist jedenfalls bei Behinderten mit dem Merkzeichen "G" und - wie hier - einer zurückzulegenden Wegstrecke von ca 3 bis 3, 5 km nicht zu prüfen, ob sie auch ohne die Behinderung auf ein Kfz angewiesen wären oder ob auch andere Ursachen (etwa ungünstige Verkehrs- oder Arbeitsplatzlage) nicht die sich aus der Behinderung ergebende Notwendigkeit verdrängen, ein Kfz zu benutzen (BSG 21.03.2001, B 5 RJ 8/00 R, juris Rn 19).

    Das ist nur dann nicht der Fall, wenn es öffentliche Verkehrsverbindungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder Beförderungsdienste des Arbeitgebers oder sonstige Transportmöglichkeiten gibt, die trotz der Behinderung benutzt werden können (BSG 21.03.2001, B 5 RJ 8/00 R, juris Rn 19).

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Ein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln besteht nur, soweit das begehrte Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste (BSG 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R, juris Rn 11).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Im Zusammenhang mit der Frage nach einem Anspruch auf Beschaffung eines Kfz (noch nach § 8 Eingliederungshilfe-Verordnung) zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hat das Bundessozialgericht zum Angewiesensein ausgeführt: "Im Hinblick auf das bei jeder Eingliederungsmaßnahme zu prüfende Merkmal der Notwendigkeit ist dies nur zu bejahen, wenn das Kfz als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist [...]" (vgl BSG 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R; BSG 28.08.2018, B 8 SO 9/17 R, BSGE 126, 210-217, SozR 4-3500 § 18 Nr. 4; siehe auch BeckOK SozR/Kaiser, 62. Ed. 01.09.2021, SGB IX § 114 Rn 2).
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Auch nach den Regelungen des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX ist die GKV nur für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie für unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen zuständig (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Nr. 1 und 3 SGB IX), nicht aber für die übrigen Teilhabeleistungen nach dem SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft - § 5 Nr. 2 und 4 SGB IX aF bzw Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe - § 5 Nr. 2, 4 und 5 SGB IX idF des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016, BGBl I 3234 - BTHG; hierzu ausführlich BSG 10.09.2020, B 3 KR 15/19 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 55, Rn. 15).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Dagegen können die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, zB den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich liegen, dafür also längere Strecken zurückzulegen sind, die die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen (BSG 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, Behindertenrecht 2012, 145 mwN - Sportrollstuhl).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich dann im Außenverhältnis (behinderter Mensch/Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (dazu grundlegend Bundessozialgericht 20.04.2016, B 8 SO 20/14 R, juris Rn 15).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Dazu haben die Krankenkassen die Versicherten so auszustatten, dass sie sich nach Möglichkeit in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen können, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG 16.09.1999, B 3 KR 8/98 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike II).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Im Zusammenhang mit der Frage nach einem Anspruch auf Beschaffung eines Kfz (noch nach § 8 Eingliederungshilfe-Verordnung) zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hat das Bundessozialgericht zum Angewiesensein ausgeführt: "Im Hinblick auf das bei jeder Eingliederungsmaßnahme zu prüfende Merkmal der Notwendigkeit ist dies nur zu bejahen, wenn das Kfz als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist [...]" (vgl BSG 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R; BSG 28.08.2018, B 8 SO 9/17 R, BSGE 126, 210-217, SozR 4-3500 § 18 Nr. 4; siehe auch BeckOK SozR/Kaiser, 62. Ed. 01.09.2021, SGB IX § 114 Rn 2).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Maßgebend für den von der gesetzlichen Krankenversicherung insoweit zu gewährleistenden Basisausgleich ist der Bewegungsradius, den ein Nichtbehinderter üblicherweise noch zu Fuß erreicht (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29, 31 und 32 sowie BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 R 3206/20
    Maßgebend für den von der gesetzlichen Krankenversicherung insoweit zu gewährleistenden Basisausgleich ist der Bewegungsradius, den ein Nichtbehinderter üblicherweise noch zu Fuß erreicht (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29, 31 und 32 sowie BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06

    Sozialversicherungspflicht - Arbeitsvertrag zwischen Mutter und Sohn - familiäre

  • LSG Hessen, 10.05.2017 - L 4 SO 63/16

    Eingliederungshilfe; Zinsloses Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer

  • VG Dresden, 22.01.2020 - 1 K 1362/19
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