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   LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12 KL   

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https://dejure.org/2014,40888
LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12 KL (https://dejure.org/2014,40888)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2014 - L 6 AS 234/12 KL (https://dejure.org/2014,40888)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2014 - L 6 AS 234/12 KL (https://dejure.org/2014,40888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bund muss fast halbe Million an Hochtaunuskreis zahlen // Schaden durch veruntreute Bundesmittel ist nicht von Landkreis zu tragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bund muss fast halbe Million an Hochtaunuskreis zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter-Mitarbeiterin veruntreut rund 500.000 EUR

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bund muss fast halbe Million an Hochtaunuskreis zahlen // Schaden durch veruntreute Bundesmittel ist nicht von Landkreis zu tragen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wer muss für veruntreute Gelder haften?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kommune muss nicht für 500.000EUR Veruntreuung von Jobcenter-Mitarbeiterin zahlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 74/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12
    Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist ein aus den Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleisteten Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts (st. Rspr., vgl. zum Folgenden zuletzt: BSG, Urteil vom 2. Juli 2013 - B 4 AS 74/12 R - mit ausführlichen weiteren Nachweisen).

    Auch insoweit folgt der Senat der Herleitung im Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2013 - B 4 AS 74/12 R.

    Für eine solche Rechtsauffassung lässt sich zunächst nicht die Passage in Rn. 44 im bereits mehrfach zitierten Urteil des Bundessozialgerichts - B 4 AS 74/12 R - heranziehen, wonach der "öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch im Verhältnis des Bundes zu einem Land (...) nicht bereits bei jeglicher fahrlässigen Falschanwendung des Gesetzes, sondern lediglich bei grob fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Fehlverhalten" greife.

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12
    Auf eine Haftung zwischen Bund und Kommunen bzw. ihren Verbänden ist Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG dementsprechend nicht anwendbar (BSG a.a.O., Rn. 36 m.w.N.; Höfling, Der Landkreis 2011, 158 (161 und 163); im Ergebnis wohl auch BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1994 - 11 A 1/92 - E 96, 45 [56]).

    Dies hat jedoch zur Folge, dass für eine nicht ordnungsgemäße Verwaltung durch die kommunalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage von Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG auch das Land gegenüber dem Bund haftet (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1994 - 11 A 1/92 - E 96, 45 (56); Höfling, Der Landkreis 2011, 158 [161]).

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12
    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung mittelbar bestätigt durch die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 -, in dem die finanzverfassungsrechtliche Bedeutung des Art. 91e GG hervorgehoben und eine Befugnis zur Kontrolle der Kommunen allein aufgrund der Finanzierungsverantwortung des Bundes ohne verfassungsrechtliche Grundlage abgelehnt wird (insbes. Rn. 88 ff., 175 ff. zit. nach juris).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12
    Ausreichend ist, wenn zwischen den Ansprüchen ein natürlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang aufgrund eines innerlich zusammenhängenden, einheitlichen Lebensverhältnisses besteht, so dass es dem Gebot von Treu und Glauben widerspräche, wenn der eine Anspruch ohne den anderen geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte; es kann sich auch um einen Anspruch handeln, für den ein anderer Rechtsweg gegeben ist (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 29. September 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194 ff.; zit. nach juris, Rn. 13 ff.).
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12
    Dementsprechend ist anerkannt, dass die Verzinsungspflicht entfallen kann, wenn der Forderung die Einrede des Zurückbehaltungsrechts (§§ 273, 274 BGB) entgegensteht und die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zu einer Zug-um-Zug-Verurteilung führt (vgl. bereits BGH, Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69 28 - BGHZ 55, 198ff.; juris, Rn. 103).
  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Hessen, 03.09.2014 - L 6 AS 234/12
    Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch käme daneben nicht zur Anwendung (BSG Urteil vom 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL - BSGE 105, 100 = SozR 4-1100 Art. 104a Nr. 1, RdNr 59-60).
  • LSG Hessen, 21.04.2017 - L 7 AS 803/14

    Beiträge an Renten- und Krankenversicherungsträger

    Ein Zahlungsanspruch der Beklagten ergibt sich ferner auch nicht unmittelbar aus Art. 106 Abs. 8 GG (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. September 2014, L 6 AS 234/12 KL, juris Rn. 64).
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