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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22 (https://dejure.org/2023,13272)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.05.2023 - L 2 BA 17/22 (https://dejure.org/2023,13272)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - L 2 BA 17/22 (https://dejure.org/2023,13272)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Allerdings bedarf es nicht notwendig schriftlicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, vielmehr kann sich die abhängige Beschäftigung auch aus den das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten regelnden Normen und Verträgen ergeben (vgl BSG, Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 54, BSGE 131, 266).

    Diese Abgrenzungsmaßstäbe gelten grundsätzlich auch für Tätigkeiten, die mit der Organstellung innerhalb einer juristischen Person verbunden sind (BSG, Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 54 RdNr 15 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Auch wenn die Bindung der beigeladenen Verbandsvorsteher an die Beschlüsse des jeweiligen Verbandsvorstands nach außen nur wenig hervorgetreten sein mag oder in der Praxis tatsächlich bedeutungslos war, war sie rechtlich beachtlich und damit nach dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, BSGE 131, 266, Rn. 27).

    Auf deren Grundlage kann eine Evidenzkontrolle Aufschluss darüber geben, ob noch eine ehrenamtliche Entschädigung zum Ausgleich von Beschwernissen und Einbußen angenommen werden kann oder eine solche offensichtlich überschritten ist und damit eine verdeckte Entlohnung vorliegt (vgl.: BSG, Urteil v. 23.02.2021, Az: B 12 R 15/19 R, aaO, Rn. 35, vgl. zum Vorstehenden auch Senatsurteil vom 7. September 2022 - L 2 BA 6/22 -, Rn. 25, juris).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. dazu und zum Folgenden insbesondere BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56, Rn. 14 ff).

    Die Stellung als Organ oder Organteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts schließt die abhängige Beschäftigung nicht aus (BSG, - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56 mwN).

    In diesen Tätigkeiten sind die Amtsinhaber nur dem Wähler verantwortlich und als solche nicht weisungsgebunden und nicht eingegliedert (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56, SozR 4-4300 § 27 Nr. 9, Rn. 17).

    Eine sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit erhält demgegenüber ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 56, SozR 4-4300 § 27 Nr. 9, Rn. 29).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 16/12 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Jedoch hat das BSG in ständiger Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen , BT-Drucks 11/2237 S 159 zu § 5 Abs. 3 bis 9) Hauptberuflichkeit dann angenommen, wenn die selbstständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und - ohne dass diesem Merkmal eine eigenständige Bedeutung zukäme (BSG SozR 3-5420 § 3 Nr. 3) - den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt (zB BSGE 77, 93, 95 = SozR 3-5420 § 3 Nr. 1 S 2 f; BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 14; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 16/12 R -, SozR 4-5420 § 3 Nr. 3, SozR 4-2500 § 5 Nr. 23, Rn. 15).

    Diesem entspricht das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bzw. das aus der selbstständigen Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen im Sinne der §§ 14, 15 SGB IV (BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 16/12 R -, SozR 4-5420 § 3 Nr. 3, SozR 4-2500 § 5 Nr. 23, Rn. 18).

    Für den Vergleich der jeweils aufgewandten Arbeitszeit für die Beschäftigung bzw. selbstständige Tätigkeit ist dem (landwirtschaftlichen) Unternehmer nicht die Arbeitszeit von im Unternehmen eingesetzten Familienangehörigen, Arbeitskräften oder Lohnunternehmern zuzurechnen (BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 16/12 R -, SozR 4-5420 § 3 Nr. 3, SozR 4-2500 § 5 Nr. 23, Rn. 24).

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Kennzeichnend für die persönliche Abhängigkeit Beschäftigter ist, dass sie ihre Arbeitsleistung auf der Grundlage eines Rechtsverhältnisses erbringen, um als Gegenleistung dafür eine Entlohnung zu erhalten, sodass die Arbeitsleistung bei objektiver Betrachtung zu Erwerbszwecken erbracht wird (BSG, Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2500 § 7 Nr. 31, RdNr 17).

    Die Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks ohne Erwerbsabsicht muss objektiv erkennbar vorliegen; die gewährte Aufwandsentschädigung darf sich nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit darstellen (BSG, Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 34).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Unter Berücksichtigung insbesondere auch der vom BSG im Urteil vom 30. November 1978 (- 12 RK 33/76 -, BSGE 47, 201) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe habe die Beklagte zutreffend abhängige Beschäftigungsverhältnissen zwischen den Klägerinnen und ihren Verbandsvorstehern angenommen.

    Nur ein Einfluss, der jeden missliebigen Beschluss verhindern kann, wird hingegen jedenfalls im Regelfall als Indiz für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit angesehen (BSG, U.v. 30. November 1978 - 12 RK 33/76 -, BSGE 47, 201, Rn. 22).

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Diese Ausnahmeregelung setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ebenso wie § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV - voraus, dass dem Arbeitgeber nicht wenigstens bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist, wobei im Falle einer juristischen Person des Privatrechts wiederum die Kenntnis zumindest eines Mitglieds des vertretungsberechtigten Organs von der Zahlungspflicht ausreicht (BSG, Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - BSGE 127, 125 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 8, RdNr 13 ff; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 R 7/20 R -, Rn. 28, juris).
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Jedoch hat das BSG in ständiger Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen , BT-Drucks 11/2237 S 159 zu § 5 Abs. 3 bis 9) Hauptberuflichkeit dann angenommen, wenn die selbstständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und - ohne dass diesem Merkmal eine eigenständige Bedeutung zukäme (BSG SozR 3-5420 § 3 Nr. 3) - den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt (zB BSGE 77, 93, 95 = SozR 3-5420 § 3 Nr. 1 S 2 f; BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 14; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 16/12 R -, SozR 4-5420 § 3 Nr. 3, SozR 4-2500 § 5 Nr. 23, Rn. 15).
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 25/19 R

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - ehrenamtlicher Ortsvorsteher im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Die Erwerbsmäßigkeit beurteilt sich bei der Bewertung der konkreten Tätigkeit nicht aus der subjektiven Sicht des Einzelnen; das ehrenamtliche Engagement ist objektiv abzugrenzen (vgl. hierzu und im Folgenden: BSG, Urteil v. 27.04.2021, Az: B 12 KR 25/19 R, BSGE 132, 97, Rn. 29 mwN).
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Jedoch hat das BSG in ständiger Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen , BT-Drucks 11/2237 S 159 zu § 5 Abs. 3 bis 9) Hauptberuflichkeit dann angenommen, wenn die selbstständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und - ohne dass diesem Merkmal eine eigenständige Bedeutung zukäme (BSG SozR 3-5420 § 3 Nr. 3) - den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt (zB BSGE 77, 93, 95 = SozR 3-5420 § 3 Nr. 1 S 2 f; BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 14; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 16/12 R -, SozR 4-5420 § 3 Nr. 3, SozR 4-2500 § 5 Nr. 23, Rn. 15).
  • BSG, 18.10.2022 - B 12 R 7/20 R

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen aufgrund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 17/22
    Diese Ausnahmeregelung setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ebenso wie § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV - voraus, dass dem Arbeitgeber nicht wenigstens bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist, wobei im Falle einer juristischen Person des Privatrechts wiederum die Kenntnis zumindest eines Mitglieds des vertretungsberechtigten Organs von der Zahlungspflicht ausreicht (BSG, Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - BSGE 127, 125 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 8, RdNr 13 ff; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 R 7/20 R -, Rn. 28, juris).
  • BSG, 29.09.1997 - 10 RK 2/97

    Versicherungspflicht landwirtschaftlicher Unternehmer in der KVdL, Gewinn aus

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 2/94

    Versicherungspflichtig von Haupterwerbslandwirten in der landwirtschaftlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2022 - L 2 BA 6/22

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Pflegemutter;

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

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