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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,77029
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20 B ER (https://dejure.org/2020,77029)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.11.2020 - L 8 SO 123/20 B ER (https://dejure.org/2020,77029)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. November 2020 - L 8 SO 123/20 B ER (https://dejure.org/2020,77029)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Da der Antragsgegner die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren in vollem Umfang zu erstatten hat, besteht für die Bewilligung von PKH kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.2013 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9).
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R

    Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Abgesehen von Fällen der zielgerichteten Zuständigkeitsanmaßung genügt es für die Anwendung des § 14 SGB IX, dass der Rechtsträger überhaupt Träger von Leistungen zur Teilhabe und damit ein Rehabilitationsträger i.S. des § 6 SGB IX ist (in diese Richtung wohl auch BSG, Urteil vom 4.4.2019 - B 8 SO 11/17 R - juris Rn. 13; vgl. auch § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, der allein auf den Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe" abstellt).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - juris) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Anders als bei einer möglichen Zäsur bei der Abschaffung einer Sozialleistung und der Einführung einer anderen (zur Ablösung der Alhi durch das SGB II vgl. etwa BSG, Urteile vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - juris Rn. 18 und - B 11b AS 3/06 R - juris Rn. 13 f.) bewirkt § 14 SGB IX im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zugunsten des Menschen mit Behinderung eine Kontinuität (im rechtlichen Sinn) durch die verbindlich festgelegte Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (im Ergebnis ebenso Groth, a.a.O.).
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Ob bei einem Wechsel der (sachlichen) Zuständigkeit des Rechtsträgers in seiner neuen Eigenschaft als Träger der Eingliederungshilfe durch das Inkrafttreten von Teil 2 des SGB IX (die Einführung einer "neuen" Leistung) bzw. den landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen (§ 94 SGB IX) zum 1.1.2020 zumindest bei einem Verlängerungs- oder Folgeantrag nicht (mehr) von einem einheitlichen Rehabilitationsgeschehen auszugehen ist, mit der möglichen Folge einer erneuten Zuständigkeitsprüfung nach § 14 SGB IX (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R - juris Rn. 15; dazu Schaumberg, DVfR Forum A, A11-2020), muss hier nicht beantwortet werden.
  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Der Antragsgegner sei vorrangig verpflichtet, da die Einrichtung deutlich gemacht habe, dass der Bedarf tatsächlich nicht gedeckt werde und nicht abgedeckt werden könne (BSG, Urteil vom 13.7.2017 - B 8 SO 1/16 R - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.5.2018 - L 23 SO 39/18 B ER -) und der Antragsgegner keine bedarfsgerechten Alternativen aufgezeigt habe.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Das vom Antragsgegner angeführte Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.6.2015 (- L 7 SO 1447/11 -) führt zu keinem anderen Schluss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19

    Übernahme von Kosten einer Autismus-Therapie; Verhältnis von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Dabei wird das SG im Hauptsacheverfahren zu klären haben, ob eine Autismustherapie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Einzelfall darstellen kann (verneinend zur bis zum 31.12.2019 gültigen Rechtslage: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.3.2020 - L 7 AL 81/19 - juris Rn. 30 ff.).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    Anders als bei einer möglichen Zäsur bei der Abschaffung einer Sozialleistung und der Einführung einer anderen (zur Ablösung der Alhi durch das SGB II vgl. etwa BSG, Urteile vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - juris Rn. 18 und - B 11b AS 3/06 R - juris Rn. 13 f.) bewirkt § 14 SGB IX im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zugunsten des Menschen mit Behinderung eine Kontinuität (im rechtlichen Sinn) durch die verbindlich festgelegte Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (im Ergebnis ebenso Groth, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 8 SO 122/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 123/20
    § 14 SGB IX regelt die Zuständigkeitsklärung zwischen verschiedenen Rehabilitationsträgern, wobei die Bezeichnung "Träger", die im Sinne einer rechtsfähigen juristischen Person zu verstehen ist, deutlich macht, dass es sich um unterschiedliche juristische Personen des öffentlichen Rechts handeln muss, damit von einem Zuständigkeitskonflikt im Sinne der Vorschrift die Rede sein kann (so schon Senatsurteil vom 29.10.2015 - L 8 SO 122/12 - juris Rn. 28).
  • BSG, 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B

    Übernahme von Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 23 SO 39/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2020 - L 8 SO 124/20
    Die Beschwerde gegen den den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des SG für das erstinstanzliche Verfahren vom 10.8.2020 war nunmehr zurückzuweisen, nachdem dem Antragsteller mit Beschluss vom heutigen Tage (- L 8 SO 123/20 B ER ) eine Erstattung seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten für das erstinstanzliche Verfahren vollständig zugesprochen worden ist, so dass für die Bewilligung von PKH damit kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.2013 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9).
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