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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22   

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https://dejure.org/2024,8030
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22 (https://dejure.org/2024,8030)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.03.2024 - L 7 AS 458/22 (https://dejure.org/2024,8030)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. März 2024 - L 7 AS 458/22 (https://dejure.org/2024,8030)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2023 - L 11 AS 346/22

    Ausbildungsabbruch; Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides; Ersatzanspruch;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der anknüpfend an einen solchen Grundlagenbescheid ergehenden Folgebescheide ist nur zu prüfen, ob die nach § 34 SGB II erforderliche Kausalität zwischen dem konkret geltend gemachten Erstattungsanspruch und dem sozialwidrigen Verhalten vorlag und ob die Ersatzansprüche zutreffend beziffert sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 11 AS 346/22 - juris Rn 32).

    Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der anknüpfend an einen solchen Grundlagenbescheid ergehenden Folgebescheide ist nur zu prüfen, ob die nach § 34 SGB II erforderliche Kausalität zwischen dem konkret geltend gemachten Erstattungsanspruch und dem sozialwidrigen Verhalten vorlag, sowie darauf, ob die Ersatzansprüche zutreffend beziffert wurden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 11 AS 346/22 -, juris).

    Anhaltspunkte für das daher mit besonderem Augenmaß zu prüfende und insbesondere bei erheblichen Zeitabständen etwaige Fehlen eines spezifischen Bezugs bzw. eines inneren Zusammenhangs zwischen dem Fehlverhalten und der im vorliegenden Verfahren streitbefangenen Beschäftigungslosigkeit (vgl. dazu: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2023 - L 11 AS 346/22 -, juris) sind unter Berücksichtigung des zum Kündigungszeitpunkt unbefristeten Arbeitsverhältnisses der Klägerin zu 1. bei einem unmittelbar an die Beendigung anschließenden Zeitraum von 10 Monaten nicht ersichtlich und auch von den Klägern nicht substantiiert vorgebracht worden.

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Die Sozialwidrigkeit eines Verhaltens im Sinne des § 34 SGB II kann zulässig mit einem Grundlagenbescheid inhaltlich bindend festgestellt werden (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 29. August 2019 - B 14 AS 49/18 R - juris Rn 17).

    Die Sozialwidrigkeit des zur Kündigung des Arbeitgebers vom 13. Juli 2017 führenden Verhaltens der Klägerin zu 1. gemäß § 34 SGB II ist mit dem nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 29. August 2019 - B 14 AS 49/18 R ) zulässigen bestandskräftig gewordenen Grundlagenbescheid vom 8. November 2017 bereits inhaltlich bindend festgestellt worden.

  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Der Endzeitpunkt der Aufrechnung muss nach der Regelungssystematik des § 43 Abs. 4 SGB II nicht zwingend im Verwaltungsakt angegeben werden und die nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 43 Abs. 4 Satz 2 SGB II längstmögliche Aufrechnungsdauer von drei Jahren muss nicht ausgeschöpft, sondern lediglich vom Leistungsträger unter Kontrolle gehalten werden (vgl. BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 20/15 R - SozR 4-4200 § 43 Nr. 1 ).
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Aufgrund der vollständig erfolgten Teilabhilfe des Beklagten hinsichtlich der zunächst erfolgten Erstattungsfestsetzung für dem Kläger zu 2. bewilligte Leistungen kann auch dahinstehen, dass die Begründung eines Ersatzanspruchs gemäß § 34 Abs. 1 SGB II hinsichtlich der für eine andere Person erbrachten Leistungen voraussetzt, dass der Ersatzpflichtige mit dieser Person zum Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für die rechtmäßige Gewährung von Grundsicherungsleistungen, also zum Zeitpunkt des Eintritts der herbeigeführten Hilfebedürftigkeit, in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt hat (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R -, BSGE 112, 135-141, SozR 4-4200 § 34 Nr. 1 , juris Rn 14; Grote-Seifert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 34 (Stand: 18. Januar 2022) Rn 22; Silbermann in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 34 Rn 13), was bei einer erst zum Oktober 2017 begründeten Bedarfsgemeinschaft der Kläger nicht gegeben war.
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 43/19 R

    Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    § 34 SGB II beinhaltet gerade keine zeitliche Begrenzung, weshalb der Ersatzanspruch grundsätzlich für die gesamte Dauer eines pflichtwidrig verursachten Leistungsbezugs besteht (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 43/19 R - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. März 2021 - L 13 AS 161/20 ).
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 33/16 R

    Vertragsarzt - Honorarabrechnung für belegärztlich erbrachte stationäre

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Die Heilung eines Anhörungsmangels kann während eines Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen hinreichende Gelegenheit gegeben wird, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 33/16 R -, SozR 4-2500 § 106a Nr. 17 und Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, SozR 4-2500 § 106a Nr. 12 ).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Die Heilung eines Anhörungsmangels kann während eines Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen hinreichende Gelegenheit gegeben wird, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 33/16 R -, SozR 4-2500 § 106a Nr. 17 und Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, SozR 4-2500 § 106a Nr. 12 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2021 - L 13 AS 161/20

    Ersatzanspruch nach dem SGB II; Begriff des sozialwidrigen Verhaltens;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    § 34 SGB II beinhaltet gerade keine zeitliche Begrenzung, weshalb der Ersatzanspruch grundsätzlich für die gesamte Dauer eines pflichtwidrig verursachten Leistungsbezugs besteht (vgl. BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 43/19 R - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. März 2021 - L 13 AS 161/20 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 31 AS 1858/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Erstattung von Grundsicherungsleistungen wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Der notwendige Ursachenzusammenhang liegt nach der maßgeblichen sozialrechtlichen Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. Silbermann in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 34 Rn 36) regelmäßig bereits dann vor, wenn der Eintritt der Hilfebedürftigkeit als die wahrscheinliche Folge des an den Tag gelegten Verhaltens anzusehen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Januar 2017 - L 31 AS 1858/16 ), was insbesondere auch anzunehmen ist bei einem arbeitsvertragswidrigen Verhalten, welches Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gibt (vgl. Grote-Seifert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 109/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2024 - L 7 AS 458/22
    Die Erklärung der Aufrechnung kann auch grundsätzlich bereits zusammen in einem Bescheid mit der Erstattungsentscheidung erfolgen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juni 2022 - L 9 AS 521/20 B -, Urteil vom 3. März 2022 - L 9 AS 625/20 - und Urteil vom 13. März 2013 - L 13 AS 109/11 - Burkiczak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2022 - L 9 AS 521/20

    Abzweigung; Anrechnung; Aufrechnung; Aufrechnungslage; Aufrechnungsverfügung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 9 AS 238/19
  • LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AS 458/22

    Eingliederungszuschuss; Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt; zugewiesene

    Die Klägerin hat sich gegen den Gerichtsbescheid am 6. September 2022 mit Berufung (zunächst Az.: L 7 AS 458/22, nunmehr L 3 AS 458/22) gewandt.
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