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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23   

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https://dejure.org/2023,40621
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23 (https://dejure.org/2023,40621)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.12.2023 - L 2 BA 59/23 (https://dejure.org/2023,40621)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - L 2 BA 59/23 (https://dejure.org/2023,40621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige Beschäftigung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    Freistellung von Beschäftigten in dem fortgeführten Hauptarbeitsverhältnis für drei Monate von Arbeitsleistungen mit der Zielsetzung einer befristeten (mehr als) vollschichtigen Tätigkeit in einem kooperierenden weiteren Betrieb; Klage gegen einen auf der Grundlage einer ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Obstbauer kann Beitragspflicht für Erntehelfer nicht umgehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialversicherung: Obstbauer kann Beitragspflicht für Erntehelfer nicht umgehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Obstbauer kann Beitragspflicht für Erntehelfer nicht umgehen - "Koordinierten Beschäftigtentausch" als Sparmodell für Sozialversicherungsbeiträge unzulässig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Da § 8 Abs. 1 SGB IV Ausnahmen von der für Beschäftigte grundsätzlich geltenden Versicherungs- und Beitragspflicht normiert, sind diese Ausnahmevorschriften eng auszulegen (BSG, U.v. 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R -, BSGE 131, 99, Rn. 21 mwN).

    So werden insbesondere nur kurzfristige, die Zeit zwischen Schulende und Studienbeginn überbrückende Tätigkeiten in der Regel nicht berufsmäßig ausgeübt (BSG, U.v. 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R -, BSGE 131, 99; BSG Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; BSG, Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 352/71 - SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO).

    Dieser Ansatz steht im Ergebnis allerdings in einer nicht unerheblichen Diskrepanz zu dem Postulat der Vorhersehbarkeit, welches das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt (oder jedenfalls möglichst prägen sollte; vgl. zu diesem Postulat etwa: BSG, Urteil vom 8.7.2020 - B 12 R 1/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 48 RdNr 28; BSG, U.v. 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R -, BSGE 131, 99, Rn. 22).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (KV) und in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Diese Frage lässt sich nicht in einer auf die kurzfristige Beschäftigung beschränkten Betrachtung beantworten (BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 -, SozR 2200 § 168 Nr. 3, Rn. 14).

    Für die Annahme einer nicht berufsmäßigen Ausübung einer Beschäftigung ist zudem zu berücksichtigen, inwieweit der Betroffene zum "Kreis der Erwerbstätigen" gehört oder "nur gelegentlich eine vorübergehende Beschäftigung" ausübt (vgl. dazu und insbesondere zu den genannten Formulierungen: BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 32/77 -, SozR 2200 § 168 Nr. 3, Rn. 14).

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulante Pflegekraft - Pflege eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 17/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 63, Rn. 17).

    Vielmehr kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der Vertragsverhältnisse an (BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 18 mwN).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Maßgeblich ist im Ergebnis das durch eine wertende Betrachtung zu gewinnende Gesamtbild (entsprechend BVerfG, Beschluss vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 -, BVerfGE 145, 171, Rn. 65, zur Konkretisierung verfassungsrechtlicher Typusbegriffe).
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 4/20 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer - Rechtsanwälte, die als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen Merkmale im Sinne eines sog. "Typusbegriffs" (vgl. allgemein zum Typusbegriff: BSG, U.v. 17. Januar 1996 - 3 RK 39/94 -, BSGE 77, 209, Rn. 28, bzw. zum sog. "Typenbegriffs: BSG, U.v. 24. März 2015 - B 8 SO 12/14 R -, SozR 4-3500 § 90 Nr. 7, Rn. 17; vgl. auch zum rechtlichen Typus der abhängigen Beschäftigung: BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 12 R 4/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 66, Rn. 22).
  • BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73

    Lottogemeinschaft - § 157 BGB, Rechtsbindungswille, Reichweite

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Angesichts der weitreichenden wirtschaftlichen Bedeutung des beschriebenen Verfahrens für die beiden betroffenen Betriebe ist unter Berücksichtigung ihrer beidseitigen Interessenlage nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (vgl. zu diesen Kriterien etwa: BGH, Urteil vom 16. Mai 1974 - II ZR 12/73 -, Rn. 10, NJW 1974, 1705) auch der für die Annahme einer BGB-Innengesellschaft erforderliche Rechtsbindungswille festzustellen.
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Festzuhalten ist jedenfalls, dass die Heranziehung der Beigeladenen zu 1. bis 7. durch die Klägerin einem Muster und einem bestimmten Rhythmus im Sinne der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, U.v. 7. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R -, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6, Rn. 22) folgte.
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen Merkmale im Sinne eines sog. "Typusbegriffs" (vgl. allgemein zum Typusbegriff: BSG, U.v. 17. Januar 1996 - 3 RK 39/94 -, BSGE 77, 209, Rn. 28, bzw. zum sog. "Typenbegriffs: BSG, U.v. 24. März 2015 - B 8 SO 12/14 R -, SozR 4-3500 § 90 Nr. 7, Rn. 17; vgl. auch zum rechtlichen Typus der abhängigen Beschäftigung: BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 12 R 4/20 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 66, Rn. 22).
  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Dieser Ansatz steht im Ergebnis allerdings in einer nicht unerheblichen Diskrepanz zu dem Postulat der Vorhersehbarkeit, welches das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt (oder jedenfalls möglichst prägen sollte; vgl. zu diesem Postulat etwa: BSG, Urteil vom 8.7.2020 - B 12 R 1/19 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 48 RdNr 28; BSG, U.v. 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R -, BSGE 131, 99, Rn. 22).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R

    Beitragsbemessung für einen Schauspieler auf der Grundlage eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
    Auch bei relativ guten Einkommensverhältnissen begründet nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung außerhalb solcher Ausnahmefälle jedenfalls ein zusätzliches Entgelt in der Größenordnung von 10 % des sonstigen Jahreseinkommens die Annahme einer mehr nur untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung der Entlohnung und damit die Annahme einer berufsmäßigen Ausübung der befristeten Tätigkeit (vgl. aus der Rechtsprechung: Zwar hat der Kläger im Jahr 2009 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 65 182 Euro und aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 26 488 Euro Bruttolohn erzielt. Dennoch war [das streitbetroffene aus der befristeten Tätigkeit herrührende weitere] Arbeitsentgelt von 9090 Euro geeignet, wesentlich zu seinem Lebensunterhalt und seiner Vorsorge in der Sozialversicherung beizutragen; BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 17/16 R -, SozR 4-2600 § 163 Nr. 2, Rn. 12).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 31/56

    Selbständige Musiklehrerin und Versicherungspflicht

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 14/89

    Befristete Tätigkeit eines Studienplatzbewerbers als kurzfristige Beschäftigung

  • BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 352/71

    Tätigkeit - Berufsmäßige Ausübung - Erwerb des Lebensunterhalts - Wirtschaftliche

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 1/20 R

    Beitragsnachforderung - Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung

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