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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19   

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https://dejure.org/2020,74421
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19 (https://dejure.org/2020,74421)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.11.2020 - L 9 SO 392/19 (https://dejure.org/2020,74421)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. November 2020 - L 9 SO 392/19 (https://dejure.org/2020,74421)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19
    Würde die Rechtsauffassung der Beklagten auch vor diesem Hintergrund zutreffen, so träte die geradezu groteske Situation ein, dass das Sozialgericht, welches an das Procedere des § 45 SGB XII nicht gebunden ist (vgl. BSG, Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R -, juris Rn. 16; BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris Rn. 11), an einer dem medizinischen Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechenden Verurteilung des Grundsicherungsträgers gehindert wäre, weil der Rentenversicherungsträger im Verwaltungsverfahren nicht zu beteiligen ist.
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19
    Würde die Rechtsauffassung der Beklagten auch vor diesem Hintergrund zutreffen, so träte die geradezu groteske Situation ein, dass das Sozialgericht, welches an das Procedere des § 45 SGB XII nicht gebunden ist (vgl. BSG, Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R -, juris Rn. 16; BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R -, juris Rn. 11), an einer dem medizinischen Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechenden Verurteilung des Grundsicherungsträgers gehindert wäre, weil der Rentenversicherungsträger im Verwaltungsverfahren nicht zu beteiligen ist.
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19
    Damit hat sich der angegriffene, ohne zeitliche Begrenzung ergangene Ablehnungsbescheid vom 17.07.2018 für die Zeit ab dem 01.12.2019 gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt und ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht nach § 96 SGG abgeändert worden (vgl. hierzu nur BSG, Urt. v. 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris Rn. 9).
  • LSG Hessen, 28.06.2018 - L 4 SO 83/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19
    Die Kammer verweise insofern auf die ausführlichen und überzeugenden Darlegungen des Hessischen LSG vom 28.06.2018 - L 4 SO 83/18 B ER, der sie sich nach eigener Prüfung anschließe und sie sich zu Eigen mache (wird nachfolgend wörtlich zitiert) .
  • SG Gießen, 30.04.2018 - S 18 SO 34/18

    Kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung der Dauerhaftigkeit einer vollen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19
    Dies würde auf einen Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung auch dann hinauslaufen, wenn deren medizinische Voraussetzungen - so wie im vorliegenden Fall - tatsächlich erfüllt sind, so dass die Behörde sogar berechtigte Ansprüche ablehnen müsste (s. SG Gießen, Beschl. v. 30.04.2018 - S 18 SO 34/18 ER -, juris Rn. 11).
  • LSG Bayern, 03.07.2019 - L 18 SO 110/19

    Sozialhilfe: Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bei Beschäftigung in einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - L 9 SO 392/19
    Dem sind die im sozialgerichtlichen Urteil zitierte Literatur und Rechtsprechung und zuletzt auch das Bayerische Landessozialgericht (Beschluss vom 03.07.2019, L 18 SO 110/19) mit überzeugender Argumentation entgegengetreten.
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