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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - L 2 AS 397/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,40549
LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - L 2 AS 397/17 B ER (https://dejure.org/2017,40549)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2017 - L 2 AS 397/17 B ER (https://dejure.org/2017,40549)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2017 - L 2 AS 397/17 B ER (https://dejure.org/2017,40549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86a Abs 1 S 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 4 SGG, § 39 Nr 1 SGB 2, § 2 Abs 3 S 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit nach Umzug des Leistungsberechtigten - Rechtsschutzbedürfnis ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Rechtsschutzbedürfnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Aufhebungsbescheid wegen des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit nach Umzug ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufhebungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; einstweilige Anordnung; Umzug; Nahtlosigkeitsregelung; KdU; Leistungsantrag; örtliche Zuständigkeit; Erstattungsanspruch; Zuständigkeitswechsel; trägerübergreifender Umzug

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - L 2 AS 397/17
    § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X vermittelt der Antragstellerin einen materiell-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Antragsgegner als vormals örtlich zuständiger Behörde (vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 4 AS 969/13 NZB - juris, Rn. 23), gerichtet auf die Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II über den Zeitpunkt ihres Wegzugs aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners hinaus, wenn auch nicht in dem von ihr geltend gemachten Umfang.

    Zieht der SGB II-Leistungsempfänger aus seiner Wohnung im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde aus, verliert er damit automatisch seinen Anspruch auf Leistungen für diese nicht mehr genutzte Wohnung nach dem § 22 SGB II, weil ein entsprechender Bedarf nicht mehr zu berücksichtigen ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 4 AS 969/13 NZB - juris, Rn. 24; Neumann in Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Stand Einzelkommentierung Lfg. 2/13, § 2 Rn. 37).

  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - L 2 AS 397/17
    Gegenüberzustellen sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die Eilentscheidung nicht erginge, die Klage aber später Erfolg hätte, und die Nachteile, die entstünden, wenn die begehrte Eilentscheidung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, Kommentar, 12. Aufl. § 86b Rn. 12f.) Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber in den Fällen des § 86a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGG im Sinne einer generalisierten Interessenbewertung eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Vollzugsinteresses getroffen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R - juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93

    Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - L 2 AS 397/17
    Der Zweck dieser Regelung besteht darin, den Antragsteller, der sich an eine unzuständige Stelle wendet, davor zu bewahren, dass ihm durch die zeitliche Verzögerung, mit der sein von dieser Stelle nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleitender Antrag dort eingeht, materielle Nachteile entstehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18. Mia 1995 - 5 C 1/93 - juris, Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2021 - L 19 AS 2007/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

    Da ein Umzug nicht nur zu einem Zuständigkeitswechsel, sondern auch zum Wegfall des Leistungsanspruchs führt, kann dies nicht über § 2 Abs. 3 S. 1 SGB X ausgehebelt werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 04.09.2017- L 2 AS 397/17 B ER und vom 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB, 11/20, § 36 SGB II Rn. 271f; Neumann in: Hauck/Noftz, SGB, 08/13, § 2 SGB X, Rn. 37; Aubel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - L 19 AS 1806/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Dies folgt aus § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X, der § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X begrenzt (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2021 - L 3 AS 785/21 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Mai 2019 - L 7 SO 1311/19 ER-B - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. September 2017 - L 2 AS 397/17 B ER -, Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 11. September 2014 - S 147 AS 20920/14 ER -, jeweils Juris; Neumann, in: Hauck/Noftz SGB X, Stand: 3. Ergänzungslieferung 2021, K § 2 Rn. 34; Breitkreutz, in: Diering/Thieme, Sozialgesetzbuch X, 4. Auflage 2016, § 2 Rn. 10; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 68.84 -, Juris Rn. 34 = BVerwGE 74, 206 ff).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.05.2019 - L 2 AS 125/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Verhältnis zwischen

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber in den Fällen des § 86a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGG im Sinne einer generalisierten Interessenbewertung eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Vollzugsinteresses getroffen hat (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R - juris, Rn. 12; vgl. schon Senatsbeschluss vom 4. September 2017 - L 2 AS 397/17 B ER - juris).
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