Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
Erster Abschnitt - Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe (§§ 1 - 7) |
(1) 1Sind mehrere Behörden örtlich zuständig, entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame Aufsichtsbehörde bestimmt, dass eine andere örtlich zuständige Behörde zu entscheiden hat. 2Diese Aufsichtsbehörde entscheidet ferner über die örtliche Zuständigkeit, wenn sich mehrere Behörden für zuständig oder für unzuständig halten oder wenn die Zuständigkeit aus anderen Gründen zweifelhaft ist. 3Fehlt eine gemeinsame Aufsichtsbehörde, treffen die Aufsichtsbehörden die Entscheidung gemeinsam.
(2) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.
(3) 1Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss die bisher zuständige Behörde die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von der nunmehr zuständigen Behörde fortgesetzt werden. 2Diese hat der bisher zuständigen Behörde die nach dem Zuständigkeitswechsel noch erbrachten Leistungen auf Anforderung zu erstatten. 3§ 102 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) 1Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. 2Die nach den besonderen Teilen dieses Gesetzbuches örtlich zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.
Rechtsprechung zu § 2 SGB X
312 Entscheidungen zu § 2 SGB X in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21
Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche ...
- VG Karlsruhe, 19.12.2023 - 8 K 4487/22
Gewährung von Jugendhilfe; Zuständigkeitswechsel während des laufenden Bezugs; ...
- BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 9/20 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2021 - L 19 AS 1806/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2021 - L 3 AS 785/21
Örtliche Zuständigkeit - Weitergewährung - Versagung - Fortsetzung der Leistung
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - L 15 SO 133/19
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit - ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - L 2 AS 397/17
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - L 4 AS 969/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2019 - L 8 AS 251/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei ungenehmigter ...
- SG Stade, 18.02.2013 - S 33 SO 161/11
Erstattung erbrachter Eingliederungshilfeleistungen gemäß §§ 53 ff des Zwölften ...