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   OLG Bamberg, 04.05.2023 - 2 UF 244/22   

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https://dejure.org/2023,10718
OLG Bamberg, 04.05.2023 - 2 UF 244/22 (https://dejure.org/2023,10718)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.05.2023 - 2 UF 244/22 (https://dejure.org/2023,10718)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - 2 UF 244/22 (https://dejure.org/2023,10718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 13; FamFG § 58 ff; FGG-RG Art. 111 Abs. 2
    Akteneinsicht eines Beteiligten in ein vor dem Inkrafttreten des FamFG abgeschlossenen Kindschaftsverfahren

  • rewis.io

    Akteneinsicht eines Beteiligten in ein Kindschaftsverfahren, das vor dem 1.09.2009 beendet war

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsichtsrecht der an einem Kindschaftsverfahren beteiligten Kindesmutter nach Abschluss des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 989
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2023 - 2 UF 244/22
    Es ist anerkannt, dass ein Einsichtsgesuch eines Verfahrensbeteiligten in ein bereits abgeschlossenes Verfahren hinsichtlich der Voraussetzungen dem Akteneinsichtsgesuch eines Dritten gleichgestellt ist und damit ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht glaubhaft zu machen ist, da ein Akteneinsichtsrecht ohne diese Voraussetzung allein der Prozessführung dient und daher mit endgültigem Verfahrensabschluss endet (vgl. BGH, 29.04.2015, NJW 2015, 1827, Juris Rn 10 und 11 zur Parallelvorschrift des § 299 ZPO).
  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 107/19

    Keine Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Rechtsbehelfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2023 - 2 UF 244/22
    Denn auch bei Anwendung des bis zum 31.08.2009 geltenden Rechts hätte es sich bei der Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch in ein abgeschlossenes Verfahren um einen Akt der Rechtsprechung und nicht um einen Justizverwaltungsakt gehandelt, so dass sich an der jeweiligen Zuständigkeit im Instanzenzug nichts geändert hätte (vgl. §§ 621 Abs. 1 Nr. 1, 621a Abs. 1 ZPO a. F., 34, 64 Abs. 3 S. 1 2. HS FGG; BayObLG24.10.2019, FamRZ 2020, 621, Juris Rn 13).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 20 W 24/11

    Zuständigkeit für Akteneinsicht in Adoptionsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2023 - 2 UF 244/22
    Dass es sich bei einem Akteneinsichtsgesuch in ein abgeschlossenes Verfahren lediglich um eine Zwischen- oder Nebenentscheidung handeln soll, auf die Art. 111 Abs. 2 FGG-RG nicht anwendbar sei (so OLG Frankfurt, 03.02.2011, FGPrax 2011, 260), überzeugt nicht.
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