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OLG Braunschweig, 19.03.2024 - 1 WF 28/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
FamFG § 33; FamFG § 34; FamFG § 160
Anhörung; Aufklärung des Sachverhalts; Differenzierung; Hinweis; Ordnungsgeld; persönlich; Termin; Voraussetzung für die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 33 FamFG
Kurzfassungen/Presse
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen für die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 33 FamFG
Verfahrensgang
- AG Helmstedt, 10.01.2024 - 4 F 954/23
- OLG Braunschweig, 19.03.2024 - 1 WF 28/24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 21.02.2023 - 18 WF 166/22
Festsetzung eines Ordnungsgeldes in einem Umgangsverfahren gegen einen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2024 - 1 WF 28/24
Denn Sinn dieses Ordnungsmittels ist es nicht, den im Termin ausgebliebenen Beteiligten zu bestrafen, vielmehr kommt ihm allein ein Beugecharakter zu (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.02.2023, 18 WF 166/22 , juris Rn. 17 m.w.N., vgl. Jox/Fröschle, Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 4. Auflage 2020, § 33 FamFG, Rn. 9).Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach der Höhe des gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EGStGB auferlegten Ordnungsgeldes von 300, 00 EUR (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2023, Az. 18 WF 166/22).
- OLG Celle, 29.07.2019 - 21 WF 123/19
Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2024 - 1 WF 28/24
Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist demzufolge, dass dem Beteiligten zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen und fairen Verfahrens i.S.v. Art. 2 Abs. 2, 20 Abs. 3 GG ein in allgemein verständlicher Form abgefasster sowie im Ladungstext optisch hinreichend deutlich wahrnehmbarer Hinweis auf dieses Beugemittel erteilt wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.07.2019, 21 WF 123/19 - juris Rn. 5 m.w.N.).