Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5081
OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24 (https://dejure.org/2024,5081)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.03.2024 - 1 Ws 17/24 (https://dejure.org/2024,5081)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. März 2024 - 1 Ws 17/24 (https://dejure.org/2024,5081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26.07.2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 02.08.2023) mit Wirkung ab dem 01.10.2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26.07.2023 anzuwenden (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2024 - 2 Ws 178/23 (S), juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2023 - 2 Ws 317/23, juris Ls., NStZ-RR 2024, 95; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Ls.; ebenso Baur, NStZ 2024, 74, 77; BeckOK/Ziegler, Ed. 60, § 64 StGB Rn. 1; Peglau, jurisPR-StrafR 3/2024 Anm. 4; zweifelnd Pollähne, StV 2024, 63, 64).

    Raum für eine analoge Anwendung des Art. 316o Abs. 1 S. 1 EGStGB dahingehend, dass auch für Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen die Regelung des § 64 StGB in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden bliebe, besteht nicht (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Rn. 18), da es an einer planwidrigen 10 Regelungslücke fehlt: Der Gesetzgeber hat ausweichlich der Ausführungen in der Gesetzesbegründung gesehen, dass die Änderungen des § 64 StGB Auswirkungen auch auf die Erledigung einer Maßregel nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB haben (siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 f.), und er hat - wie sich aus der Schaffung des Art. 316o EGStGB ergibt - auch die Rückwirkungsproblematik bedacht, dennoch aber eine Regelung zur Fortgeltung des § 64 StGB a.F. im Rahmen von Erledigungsentscheidungen nicht vorgesehen.

    Es bedarf damit der Feststellung, dass ohne die Unterbringung beim Verurteilten überhaupt im Moment der Entscheidung ein solcher Hang vorliegt bzw. vorläge und auch hierfür ist nach den vorstehenden Grundsätzen zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts nach § 2 Abs. 6 StGB auf die aktuelle Fassung des § 64 StGB abzustellen, welche in § 64 S. 1 Halbs. 2 StGB n.F. eine Legaldefinition des Hanges enthält (vgl. so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Rn. 20; ablehnend dagegen Pollähne, StV 2024, 63, 65).

  • BGH, 12.12.2023 - 4 StR 206/23

    Absehung von der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Entfall des Ausspruchs

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Die neu ins Gesetz aufgenommene Definition des Begriffs des Hanges soll nach der Intention des Gesetzgebers ebenfalls dazu führen, dass diese Anordnungsvoraussetzung stärker auf Fälle beschränkt wird, in denen die angeklagte Person tatsächlich der Behandlung in einer Entziehungsanstalt bedarf (siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 44 f. und 69; so auch BGH, Urteil vom 15.11.2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 12, NStZ-RR 2024, 50; Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4).

    Auch hinsichtlich dieses Kausalzusammenhanges (als symptomatischer Zusammenhang bezeichnet) zielt die Neuregelung nach der Intention des Gesetzgebers auf eine Schärfung der Anordnungsvoraussetzungen ab, um so zu erreichen, dass Personen, bei denen die Straffälligkeit nicht überwiegend auf den Hang, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, nicht mehr die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 64 StGB erfüllen (so die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 26 und 46 f.; hierzu auch BGH, Beschluss vom 20.11.2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4; Beschluss vom 02.01.2024 - 5 StR 545/23, juris Rn. 2).

  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324; Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29; Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass es sich bei der Subsumtion der tatsächlichen Feststellungen zu den Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB um einen juristischen Subsumtionsvorgang handele, der der Rechtskraft fähig sei und für den als solchen keine Wiederaufnahmemöglichkeit bestehe (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 22; zustimmend auch BVerfG, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Damit findet das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG keine Anwendung auf Maßregeln der Besserung und Sicherung und die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung ist durch das Bundesverfassungsgericht (siehe BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 182, BVerfGE 109, 133) und den Bundesgerichtshof (siehe BGH, Urteil vom 02.03.1971 - 1 StR 1/71, juris Rn. 8, BGHSt 24, 103) bejaht worden.

    Soweit in der Literatur teilweise vertreten wird, dass § 2 Abs. 6 StGB lediglich für Anordnungsentscheidungen gelte, nicht dagegen für Entscheidungen über die Vollstreckung von Maßregeln (so Pollähne, StV 2024, 63, 64), findet eine solche Einschränkung im Wortlaut der Norm keine Grundlage, welche vielmehr allgemein von Entscheidungen über Maßregeln der Besserung und Sicherung spricht, was auch Entscheidungen über deren Vollstreckung einschließt (so ausdrücklich auch BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 182, BVerfGE 109, 133).

  • OLG Jena, 31.05.2016 - 1 Ws 173/16

    Verhängung mehrerer Maßregeln neben einer Freiheitsstrafe und deren

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Das Gericht kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB auch dann für erledigt erklären, wenn der Vollzug der Unterbringung noch nicht begonnen hat (siehe OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 75/07, juris Rn. 14; Beschluss vom 31.05.2016 - 1 Ws 173/16, juris Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 04.05.2012 - 1 Ws 331-334/12, juris Rn. 19; so auch MK/Veh, 4. Aufl., § 67d StGB Rn. 41; NK/Pollähne, 6. Aufl., § 67d StGB Rn. 43; Schönke/Schröder- Kinzig, 30. Aufl., § 67d StGB Rn. 14).

    Soweit in der Literatur teilweise angenommen wird, dass generell ein Vorrang der Aussetzung vor der Erledigung bestehe (so MK/Veh, 4. Aufl., § 67c StGB Rn. 22), ist die Rechtsprechung dem bisher ersichtlich nicht gefolgt (siehe OLG Jena, Beschluss vom 31.05.2016, a.a.O.).

  • BGH, 16.11.2023 - 6 StR 452/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Tätlicher Angriff auf

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Während das Merkmal des Bestehens einer hinreichend konkreten Aussicht auf das Erreichen des Unterbringungszieles in der bisherigen strafgerichtlichen Praxis eine insgesamt großzügige Auslegung erfahren hat (siehe die Nachweise in der Begründung des Regierungsentwurfs, a.a.O., S. 28; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügte aber auch nach altem Recht nicht, siehe BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 15, StV 2023, 441 (Ls.)), soll nach der jetzigen Formulierung des Gesetzes eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit höheren Grades für das Erreichen des Unterbringungszieles erforderlich sein (so im Einzelnen die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 und 70; siehe hierzu BGH, Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 6, NStZ-RR 2024, 48; Urteil vom 13.12.2023 - 6 StR 142/23, juris Rn. 8; Beschluss vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23, juris Rn. 6).
  • BGH, 20.11.2023 - 5 StR 407/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Auch hinsichtlich dieses Kausalzusammenhanges (als symptomatischer Zusammenhang bezeichnet) zielt die Neuregelung nach der Intention des Gesetzgebers auf eine Schärfung der Anordnungsvoraussetzungen ab, um so zu erreichen, dass Personen, bei denen die Straffälligkeit nicht überwiegend auf den Hang, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, nicht mehr die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 64 StGB erfüllen (so die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 26 und 46 f.; hierzu auch BGH, Beschluss vom 20.11.2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4; Beschluss vom 02.01.2024 - 5 StR 545/23, juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324; Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29; Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Die neu ins Gesetz aufgenommene Definition des Begriffs des Hanges soll nach der Intention des Gesetzgebers ebenfalls dazu führen, dass diese Anordnungsvoraussetzung stärker auf Fälle beschränkt wird, in denen die angeklagte Person tatsächlich der Behandlung in einer Entziehungsanstalt bedarf (siehe die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 44 f. und 69; so auch BGH, Urteil vom 15.11.2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 12, NStZ-RR 2024, 50; Beschluss vom 12.12.2023 - 4 StR 206/23, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Während das Merkmal des Bestehens einer hinreichend konkreten Aussicht auf das Erreichen des Unterbringungszieles in der bisherigen strafgerichtlichen Praxis eine insgesamt großzügige Auslegung erfahren hat (siehe die Nachweise in der Begründung des Regierungsentwurfs, a.a.O., S. 28; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügte aber auch nach altem Recht nicht, siehe BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 15, StV 2023, 441 (Ls.)), soll nach der jetzigen Formulierung des Gesetzes eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit höheren Grades für das Erreichen des Unterbringungszieles erforderlich sein (so im Einzelnen die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 und 70; siehe hierzu BGH, Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 6, NStZ-RR 2024, 48; Urteil vom 13.12.2023 - 6 StR 142/23, juris Rn. 8; Beschluss vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

  • BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23

    Änderung der ersten Gesamtfreiheitsstrafe; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23

    Revisionsbeschränkung auf die Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafen

  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21

    Grenzen der Organisationshaft

  • BGH, 13.12.2023 - 6 StR 142/23

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einer Entziehungsanstalt im

  • BGH, 15.12.2020 - StB 41/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als weiterer Pflichtverteidiger

  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 545/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen für die

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Tatbegehung als Heranwachsender; keine

  • OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22

    Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine

  • OLG Jena, 05.03.2007 - 1 Ws 75/07

    Abbruch

  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 354/23

    Berechnung und Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs i.R.d. Neubestimmung nach

  • OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12

    Führungsaufsicht bei Erledigterklärung der nicht erfolgten Unterbringung in einer

  • OLG Brandenburg, 02.01.2024 - 2 Ws 178/23
  • BGH, 02.03.1971 - 1 StR 1/71

    Verfassungsmäßigkeit - Rückwirkungsverbot - Strafe - Maßregeln der Besserung und

  • OLG Bremen, 26.04.2023 - 1 Ws 32/23

    Entfallen der Rechtsverletzung durch überlange Dauer von Organisationshaft bei

  • OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Rückwirkungsverbot; Prüfung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht