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   OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89   

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https://dejure.org/1989,2790
OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89 (https://dejure.org/1989,2790)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.07.1989 - 2 W 38/89 (https://dejure.org/1989,2790)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 2 W 38/89 (https://dejure.org/1989,2790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Voraussetzungen für die Anfechtung der Ehelichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1588; GG Art.1 Abs. 2, Art.2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1737
  • NJW-RR 1990, 967 (Ls.)
  • FamRZ 1989, 1228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Soweit das BVerfG, FamRZ 1989, 255 [hier: I (167) 368 b] entschieden hat, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung umfasse und daß die §§ 1593, 1598 und 1596 Abs. 1 BGB eine dem Kind nicht zumutbare und deshalb verfassungswidrige Einschränkung dieses Rechts bewirkten, soweit sie dem volljährigen Kind die gerichtliche Klärung seiner Abstammung ausnahmslos nur unter den Voraussetzungen des § 1596 Abs. 1 BGB gewährten, vermag der Senat dieser Entscheidung nicht zu entnehmen, daß damit auch die Anfechtungsfrist des § 1598 BGB verfassungswidrig ist (ebenso Böhmer [aaO.]; Enders, NJW 1989, 881).

    Nachdem das BVerfG im Urteil vom 31.1.1989 (BVerfGE 79, 256 Ä hier: I (167) 368 a-b) dem Kind grundsätzlich ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung zuerkannt und den Gesetzgeber zur Modifikation oder Ergänzung der Regeln der §§ 1593 ff. BGB aufgefordert hat, unterliegen insbesondere die Normen der Ehelichkeitsanfechtung einem spektakulären Aufweichungsprozeß mit relativierenden und korrigierenden Gerichtsentscheidungen.

    Um ihn hat sich das BVerfG in seinem erwähnten Urteil vom 31.1.1989 (aaO.) bemüht.

  • OLG Düsseldorf, 14.02.1990 - 3 W 66/90
    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Und das OLG Düsseldorf (Beschluß vom 14.2. 1990 Ä 3 W 66/90 Ä NJW 1990, 1736 Ä hier: I (167) 378 b) will gar die Anfechtung auch bei fortbestehender Ehe der Eltern zulassen, falls nur der Familienfrieden nicht gestört und die Ehe der Mutter nicht beeinträchtigt werde.

    Vollends unhaltbar ist die Auffassung des OLG Düsseldorf, das dem volljährigen Kind bei intakter Ehe der gesetzlichen Eltern ein weitergehendes Anfechtungsrecht zubilligen will (nämlich mit kenntnisabhängiger Ausschlußfrist), als es nach dem Wortlaut des § 1598 BGB für Kinder etwa nach Scheidung der Eltern besteht (NJW 1990, 1736 = FamRZ 1990, 796 [hier nachst.

  • BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Dieses hat in seinem Beschluß vom 4.12.1974 ausgeführt, im allgemeinen überwiege das Interesse des Kindes, als eheliches in der Familie aufzuwachsen, in die es hineingeboren sei, sein Interesse an der genauen Feststellung der Abstammung (BVerfG, NJW 1975, 203 ).
  • BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72

    Ehelichkeitsanfechtung; Frist

    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Ein Verdacht reicht dafür nicht aus (BGH, NJW 1973, 1875), selbst die Kenntnis einer Eheverfehlung genügt nicht ohne weiteres (BGH, NJW 1978, 1629 ).
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Ein Verdacht reicht dafür nicht aus (BGH, NJW 1973, 1875), selbst die Kenntnis einer Eheverfehlung genügt nicht ohne weiteres (BGH, NJW 1978, 1629 ).
  • LG Limburg, 11.09.1987 - 7 T 113/87
    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Der Beginn der Anfechtungsfrist nach § 1598 BGB setzt nicht voraus, daß das volljährige Kind Kenntnis von dem Anfechtungsgrund erlangt hat (so zutreffend OLG Köln, FamRZ 1984, 77; LG Limburg, FamRZ 1988, 207 [hier: I (167) 356 a]; Staudinger/Göppinger, BGB , 12. Aufl., § 1598 Rz. 4 ff., 7; BGB -RGRK/Böckermann, 12. Aufl., § 1598 Rz. 7; Palandt/Diederichsen, BGB , 48. Aufl., § 1598 Anm. 1; Böhmer in Maßfeller/Böhmer/Coester, Das gesamte Familienrecht, Bd. 1, § 1598 Vorbem. und Anm. 2 ..).
  • OLG Köln, 28.07.1983 - 16 W 28/83
    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Der Beginn der Anfechtungsfrist nach § 1598 BGB setzt nicht voraus, daß das volljährige Kind Kenntnis von dem Anfechtungsgrund erlangt hat (so zutreffend OLG Köln, FamRZ 1984, 77; LG Limburg, FamRZ 1988, 207 [hier: I (167) 356 a]; Staudinger/Göppinger, BGB , 12. Aufl., § 1598 Rz. 4 ff., 7; BGB -RGRK/Böckermann, 12. Aufl., § 1598 Rz. 7; Palandt/Diederichsen, BGB , 48. Aufl., § 1598 Anm. 1; Böhmer in Maßfeller/Böhmer/Coester, Das gesamte Familienrecht, Bd. 1, § 1598 Vorbem. und Anm. 2 ..).
  • KG, 26.06.1985 - 3 WF 2855/85
    Auszug aus OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
    Nicht anfechten kann dagegen nach den §§ 1594 ff. BGB die Ehefrau und Mutter des Kindes (siehe KG, FamRZ 1985, 1156), selbst wenn die außereheliche Abstammung unter den Beteiligten feststeht und die Angleichung der abstammungsrechtlichen Rechtslage an die familiären Verhältnisse (etwa bei langjährigem Zusammenleben der Mutter mit dem biologischen Vater) erfolgen könnte.
  • OLG Frankfurt, 16.11.1989 - 11 W 66/89

    Volljähriges Kind; Befristung des Ehelichkeitsanfechtungsrechts; Fehlende

    Die Beschränkung auf den Zweijahreszeitraum wird unter Hinweis auf den Wortlaut des § 1598 BGB bejaht vom OLG Köln (FamRZ 1984, 77), von Böckermann (in: RGRK, 12. Aufl., § 1598 Rz. 7), Göppinger (in Staudinger, BGB , 12. Aufl., § 1598 Rz. 3), Massfeller/Böhmer, (Das gesamte Familienrecht, 3. Aufl., § 1598 Anm. 2) und Teubner (in: AK- BGB , § 1598 Rz. 2) [sowie in letzter Zeit vom OLG Bremen, FamRZ 1989, 1228 Ä hier: I (167) 374 b-c]).
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