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   OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22   

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OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22 (https://dejure.org/2023,11349)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.05.2023 - 3 U 67/22 (https://dejure.org/2023,11349)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 3 U 67/22 (https://dejure.org/2023,11349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 357 Abs. 4; BGB § 358 Abs. 4
    Negative Feststellungsklage; Vorleistungspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; verbundener Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 357 Abs. 4
    Einwendungen des Darlehensgebers hinsichtlich der Vorleistungspflicht des Darlehensnehmers bezüglich des finanzierten Gegenstandes nach Widerruf eines mit einem Fahrzeugkauf verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    aa) § 357 Abs. 4 BGB a.F. räumt im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware, der mit dem Darlehensvertrag im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB a.F. verbunden ist, dem Unternehmer nach wirksamem Widerruf ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs des Verbrauchers ein, solange der Unternehmer die Ware nicht zurückerhalten oder der Verbraucher den Nachweis über die Absendung der Ware erbracht hat (vgl. BT-Drs. 17/12637, S. 63; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 - beck-online Rn. 22 f.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat die Vorleistungspflicht nicht auf den Feststellungsantrag erstreckt: Dem Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 lagen sowohl ein Feststellungs- als auch ein Rückzahlungsbegehren der dort klagenden Partei zugrunde (vgl. Rn. 4, juris).

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs, insbesondere auch im Hinblick auf eine diesbezügliche Wertersatzpflicht, ergeben sich aus dem nationalen Recht, dessen Auslegung nach dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften, der Gesetzgebungsgeschichte und der Systematik der aufeinander bezogenen Normen eindeutig ist ( BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 , Rn. 22 ff, 29 ff., juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 a.a.O. Rn. 19).

    Eine andere Auslegung käme daher selbst dann nicht in Betracht, wenn der nationale Gesetzgeber mit seinem Regelungskonzept zulasten des Darlehensnehmers hinter den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie, die allerdings keine konkreten Vorgaben zu den Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags enthält (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 a.a.O. Rn. 39), zurückgeblieben wäre.

    Dies ist bei einem - wie hier - Vertrag über die Lieferung einer Ware die Vorschrift des § 357 BGB a.F. (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 a.a.O. Rn. 22) und damit auch die Wertersatzpflicht nach § 357 Abs. 7 BGB a.F.

    Es ist lediglich erforderlich, dass der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht unterrichtet (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 U 47/20 , Rn. 59, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 a.a.O. Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 , Rn. 25, juris).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Zu dem Umfang der Informationspflicht einer Bank bezüglich des Verzugszinssatzes und der Art und Weise seiner Anpassung hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 9. September 2021 (Az. C-33/20 , C-155/20 und C-187/20) unter Rn. 95 (zitiert nach juris) ausgeführt:.

    "Daher ist auf die erste Frage in den Rechtssachen C-33/20 und C-155/20 und die dritte Frage in der Rechtssache C-187/20 zu antworten, dass Art. 10 Abs. 2 Buchst. l der Richtlinie 2008/48 dahin auszulegen ist, dass in dem Kreditvertrag der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines konkreten Prozentsatzes anzugeben und der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes konkret zu beschreiben ist.

    "Nach alledem ist auf die sechste Frage in der Rechtssache C-187/20 zu antworten, dass Art. 10 Abs. 2 Buchst. t der Richtlinie 2008/48 dahin auszulegen ist, dass im Kreditvertrag die wesentlichen Informationen über alle dem Verbraucher zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die mit diesen Verfahren verbundenen Kosten, darüber, ob die Beschwerde oder der Rechtsbehelf per Post oder elektronisch einzureichen ist, über die physische oder elektronische Adresse, an die die Beschwerde oder der Rechtsbehelf zu senden ist, und über die sonstigen formalen Voraussetzungen, denen die Beschwerde oder der Rechtsbehelf unterliegt, anzugeben sind.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sieht die Verbraucherkreditrichtlinie keine zeitliche Beschränkung der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher für den Fall vor, dass ihm diese Informationen nicht erteilt wurden, so dass eine solche Beschränkung mithin auch nicht in einem Mitgliedstaat durch die nationalen Rechtsvorschriften auferlegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021, a.a.O., Rn. 117).

    Es ist dem Kreditgeber daher verwehrt, sich gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts gemäß Art. 14 der Verbraucherkreditrichtlinie durch den Verbraucher auf den Einwand der Verwirkung zu berufen, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden ist, unabhängig davon, ob der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Kenntnis hatte, ohne dass er diese Unkenntnis zu vertreten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021, a.a.O., Rn. 118).

  • BGH, 12.04.2022 - XI ZR 179/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Auch der Bundesgerichtshof hat sich nunmehr unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der Auffassung angeschlossen, dass im Geltungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie die Angabe des bei Vertragsschluss geltenden konkreten Prozentsatzes erforderlich ist ( BGH, Urteil vom 12. April 2022 - XI ZR 179/21 - beck-online, Rn. 11 f.; seitdem mehrfach bestätigt, etwa durch Urteil vom 28. Juni 2022 - XI ZR 266/21 ; Urteil vom 26. Juli 2022 - XI ZR 153/21 - beck-online).

    Insoweit geht auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 12. April 2022 ohne weiteres davon aus, dass die fehlende Information über den Verzugszinssatz das Anlaufen der Widerrufsfrist verhindert (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2022 - XI ZR 179/21 -, Rn. 10, juris).

    Auch der Bundesgerichtshof stellt für das Anlaufen der Widerrufsfrist darauf ab, ob der Darlehensgeber die sich aus § 492 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB ergebende Verpflichtung "ordnungsgemäß" erfüllt hat ( BGH, Urteil vom 12. April 2022 - XI ZR 179/21 - beck-online, Rn. 10).

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Voraussetzung dafür wäre bezogen auf den Teil der Forderung, der sich auf die Rückforderung der vor Widerruf an die Beklagte geleisteten Zahlungen bezieht, dass der Kläger die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hat ( BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20 -, Rn. 18, juris).

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs, insbesondere auch im Hinblick auf eine diesbezügliche Wertersatzpflicht, ergeben sich aus dem nationalen Recht, dessen Auslegung nach dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften, der Gesetzgebungsgeschichte und der Systematik der aufeinander bezogenen Normen eindeutig ist ( BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 , Rn. 22 ff, 29 ff., juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 a.a.O. Rn. 19).

    Die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege findet ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten ( BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14 -, BGHZ 215, 126-139 Rn. 24; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 a.a.O. Rn. 20; BVerfG a.a.O).

  • OLG Celle, 03.08.2022 - 3 U 20/22

    Örtliche Zuständigkeit; einheitlicher Erfüllungsort; negative Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 -, Rn. 15 f., juris; Senat, Urteil vom 3. August 2022 - 3 U 20/22 , S. 8 f.).

    Die vom Landgericht bejahte örtliche Zuständigkeit ist gemäß § 513 Abs. 2 ZPO der Überprüfung durch das Berufungsgericht entzogen (vgl. im Übrigen Senat, Urteil vom 3. August 2022 - 3 U 20/22 , Rn 68, - juris).

    Denn der Kläger räumt grundsätzlich ein, dass er verpflichtet ist, die Beklagte für den Wertverlust des Fahrzeugs zu kompensieren, mag auch die Höhe der Kompensation streitig sein (vgl. Senat, Urteil vom 3. August 2022 - 3 U 20/22 , Rn. 61, - juris).

  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Zwar hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. Januar 2022 (Az. XI ZR 113/21) dem Gerichtshof der Europäischen Union erneut die Frage vorgelegt, ob Art. 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie dahin auszulegen ist, dass es den nationalen Gerichten nicht verwehrt ist, im Einzelfall bei Vorliegen besonderer, über den bloßen Zeitablauf hinausgehender Umstände die Berufung des Verbrauchers auf sein wirksam ausgeübtes Widerrufsrecht als missbräuchlich oder betrügerisch zu bewerten mit der Folge, dass ihm die vorteilhaften Rechtsfolgen des Widerrufs versagt werden können.

    Dies ergibt sich auch daraus, dass sämtlichen unter dem Aktenzeichen XI ZR 113/21 durch den Bundesgerichtshof zusammengeführten Fällen gemein ist, dass die Berufungsgerichte einen Rechtsmissbrauch nur bejaht haben, wenn der jeweilige Kläger das Fahrzeug nach dem Widerruf weiter nutzt und gleichzeitig seine Pflicht zum Wertersatz negiert.

  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Denn mit Zinsen und Kosten im Sinne des § 494 Abs. 4 Satz 2 BGB sind nur preisbestimmende Faktoren gemeint (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 34, juris; MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl. 2019, § 494 Rn. 37).

    Das Gesetz sieht aber gerade nicht für sämtliche nach § 492 Abs. 2 BGB notwendigen Angaben Sanktionen vor und lässt sich deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht dahin verallgemeinern, dass der Unternehmer, der über seine Rechte gegenüber dem Darlehensnehmer unzureichend informiert, diese Rechte verliert (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2021, a.a.O., Rn. 35).

  • BGH, 14.02.2023 - XI ZR 152/22

    Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers bei einem mit einem im

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof, dessen Rechtsauffassung der Senat sich nunmehr anschließt, mit Urteil vom 14. Februar 2023 - XI ZR 152/22 eine davon abweichende Entscheidung getroffen.

    Dies folgt aus dem Wortlaut und der Gesetzgebungshistorie der Vorschrift, dem Sinn und Zweck des Leistungsverweigerungsrechts und der Systematik der aufeinander bezogenen Normen ( BGH, Urteil vom 14. Februar 2023 - XI ZR 152/22 -, Rn. 31, juris).

  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Aus der vom Landgericht München I zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 ergibt sich nichts Anderes.

    Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F. steht der Beklagten auch in Bezug auf die von dem Kläger nach der Widerrufserklärung auf das Darlehen erfolgten Zahlungen zu ( BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 17, juris).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
    Könnte sich ein Vertragspartner beliebig auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen, wenn eine aus seiner Sicht nachteilige Auslegung eines Gesetzes drohe, bliebe für eine richterliche Rechtsfortbildung, normiert etwa in § 511 Abs. 4 Nr. 1 , § 543 Abs. 2 Nr. 2 , § 566 Abs. 4 Nr. 2 ZPO und § 132 Abs. 4 GVG , als anerkannte Gestaltungsmöglichkeit der Judikative und damit Ausdruck der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1953 - 1 BvL 106/53 -, BVerfGE 3, 225-248 Rn. 44) kein Raum mehr.
  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

  • BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16

    Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3

  • OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20

    Anforderungen an die Widerrufsinformation beim Abschluss eines

  • BGH, 10.01.2017 - II ZR 10/15

    Genossenschaftlicher Prüfungsverband: Nähere Ausgestaltung des Prüfungsrecht des

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Unzureichende

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

  • OLG Celle, 25.03.2022 - 3 U 130/21

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

  • EuGH, 26.03.2020 - C-779/18

    Mikrokasa und Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz Inwestycyjny

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20

    1. Der Darlehensgeber kann im Rückabwicklungsschuldverhältnis, das im Falle des

  • BGH, 26.07.2022 - XI ZR 153/21

    Widerruf des Abschlusses eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • BGH, 28.06.2022 - XI ZR 266/21

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 8 U 54/21

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Schadensersatz bei Behauptung einer unzulässigen

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

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