Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 1-3 Wx 173/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nicht mit Miteigentumsanteilen versehene Nebenräume können isoliert veräußert werden; § 6 WEG
- notar-drkotz.de
Garagensondereigentumsübertragung bei Miteigentumsübertragung - zustimmungsfrei
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Interne" Übertragung des Garagensondereigentums ist zustimmungsfrei!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Interne" Übertragung des Garagensondereigentums ist zustimmungsfrei! (IMR 2020, 463)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 173/19
Darüber hinaus wurde die Zweckbestimmung des veräußerten Raums beibehalten, so dass es auch insoweit nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedurfte (vgl. BGH MDR 2015, 640). - BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78
Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 173/19
Vielmehr kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum unter Aufteilung der bisherigen Raumeinheit in mehrere in sich wiederum abgeschlossene Raumeinheiten in eine der Zahl dieser Raumeinheiten entsprechende Zahl von selbständigen Wohnungseigentumsrechten unterteilen, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf (BGHZ 73, 150;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, Rn. 2975 OLG München NZM 2019, 343, 344; Müller im beck-online Großkommentar, WEG § 2, 419; Bartholome in BeckOK, WEG § 25, 25 auch dazu, dassd eine solche Unterteilung keine Auswirkungen auf Status und Rechte der übrigen Eigentümer haben kann). - OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 173/19
Vielmehr kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum unter Aufteilung der bisherigen Raumeinheit in mehrere in sich wiederum abgeschlossene Raumeinheiten in eine der Zahl dieser Raumeinheiten entsprechende Zahl von selbständigen Wohnungseigentumsrechten unterteilen, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf (BGHZ 73, 150; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, Rn. 2975 OLG München NZM 2019, 343, 344; Müller im beck-online Großkommentar, WEG § 2, 419; Bartholome in BeckOK, WEG § 25, 25 auch dazu, dassd eine solche Unterteilung keine Auswirkungen auf Status und Rechte der übrigen Eigentümer haben kann).