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   OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23   

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https://dejure.org/2024,3386
OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23 (https://dejure.org/2024,3386)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2024 - 4 W 782/23 (https://dejure.org/2024,3386)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 4 W 782/23 (https://dejure.org/2024,3386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21

    1. Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Allein die berufliche Bekanntschaft oder enge fachliche Beziehungen des Sachverständigen zu einer Partei ohne besonders Näheverhältnis begründen die Besorgnis der Befangenheit nicht (Festhaltung Senat, Beschluss vom 31.8.2021 - 4 W 587/21).

    Allein die berufliche Bekanntschaft bzw. geschäftliche oder enge fachliche Beziehungen sowie ein notwendig beruflich bedingter wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen einem medizinischen Sachverständigen und einem oder mehreren Behandlern der Beklagten in einem Arzthaftungsverfahren vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (vgl. Senat Beschluss vom 31.08.2021 - 4 W 587/21 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 18.04.2017 - 4 W 288/17 - juris).

  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehler mögen zwar das Gutachten eines Sachverständigen entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 - juris; vgl. BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08- juris; Senat, Beschluss vom 31.01.2022 - 4 W 19/22 -, Rn. 5, juris).

    Denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unabhängigkeit (vgl. BGH DS 2011, 399 = NJW-RR 2011, 1555).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Muss sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 12 - 14, juris).

    Das Prozessrecht gibt in den §§ 411, 412 ZPO dem Gericht und den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 12 - 14, juris).

  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Allein die berufliche Bekanntschaft bzw. geschäftliche oder enge fachliche Beziehungen sowie ein notwendig beruflich bedingter wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen einem medizinischen Sachverständigen und einem oder mehreren Behandlern der Beklagten in einem Arzthaftungsverfahren vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (vgl. Senat Beschluss vom 31.08.2021 - 4 W 587/21 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 18.04.2017 - 4 W 288/17 - juris).
  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrag gegen den gerichtlich bestellten

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Lediglich dann, wenn sich die Gründe, auf die die Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten selbst ergeben, ist die Frist des § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO maßgebend (vgl. Senat, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22

    Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Ablehnung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehler mögen zwar das Gutachten eines Sachverständigen entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 - juris; vgl. BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08- juris; Senat, Beschluss vom 31.01.2022 - 4 W 19/22 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehler mögen zwar das Gutachten eines Sachverständigen entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 - juris; vgl. BGH Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08- juris; Senat, Beschluss vom 31.01.2022 - 4 W 19/22 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    So lässt die Übernahme von Vereinsämtern in einer Standesorganisation wie dem MDCV e.V., die Begegnung auf Fachkongressen wie dem Erzgebirgssymposium, Referententätigkeiten auf Tagungen oder allgemein der wissenschaftliche Austausch zwischen den Beteiligten für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (Senat a. a. O.; Beschluss vom 02.01.2019, 4 W 1108/18; OLG München, NJW-RR 2007, 575).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. Senat, a.a.O.; vgl. Senat Beschluss vom 21.04.2021 - 4 W 201/21 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).
  • OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21

    Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. Senat, a.a.O.; vgl. Senat Beschluss vom 21.04.2021 - 4 W 201/21 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - 4 W 151/10

    Befangenheit; Sachverstänger; Arzthaftung

  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG München, 27.10.2006 - 1 W 2277/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen für die Beurteilung der

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