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   OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06   

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OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06 (https://dejure.org/2006,49148)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.02.2006 - 3 W 218/06 (https://dejure.org/2006,49148)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 3 W 218/06 (https://dejure.org/2006,49148)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 258/03

    Abänderung von Alttiteln über den Unterhalt minderjähriger Kinder

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Soweit ausdrückliche Übergangsvorschriften fehlen - so liegt es hier (vgl. Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, BGBl I 2003, 3022 ff.) -, muss der Wille des Gesetzes durch Auslegung ermittelt (BGHZ 9, 101, 104; BayObLG FamRZ a.a.O., m.z.w.N.; Merten in: Staudinger, 2005, Einleitung zu Art. 153-218 Rn. 8) oder auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21.12.2005, Az. XII ZB 258/03 - Rechtsstaatsprinzip).
  • BayObLG, 12.08.2002 - 1Z BR 66/02

    Formwidriges Testament bei Unterschrift auf Briefumschlag - Ermittlung des

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Der Vermögensschonbetrag belief sich daher auf 23.010,00 Euro (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 2002, 1520).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90

    Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Dabei ist ferner zu berücksichtigen, dass die Einführung des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG zum 01.08.1994 aus Anlass einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl 1993, 1267) erfolgte und damit die zur Vorsorge angesammelten Vermögenswerte gerade auch wegen des Vertrauens auf die bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geübte Praxis geschützt werden sollten (vgl. hierzu Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 88 Rz. 79 a).
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 181/52

    Prämiennachzahlung für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Für richtig hält es der Senat, hier den Gedanken des Vertrauensschutzes heranzuziehen, wie er etwa dem - sich auch aus Art. 170, 210 EGBGB ergebenden - allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz zugrundeliegt, dass vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse in Bezug auf Inhalt und Wirkung grundsätzlich dem Recht unterstehen, das zur Zeit der Verwirklichung ihres Entstehungstatbestandes galt, so dass es einer besonderen gesetzlichen Regelung bedarf, wenn sie bei einer Gesetzesänderung nunmehr dem neuen Recht unterworfen werden sollen (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 10, 391, 394; Krüger in: MüKo, 4. Aufl., Art. 170 EGBGB Rn. 3 m.w.N.; Hönle in: Staudinger, 2005, Art. 170 EGBGB Rn. 4, ferner Senatsbeschluss vom 17.06.2005 - 3 W 325/05 - nicht veröffentlicht).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Soweit ausdrückliche Übergangsvorschriften fehlen - so liegt es hier (vgl. Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, BGBl I 2003, 3022 ff.) -, muss der Wille des Gesetzes durch Auslegung ermittelt (BGHZ 9, 101, 104; BayObLG FamRZ a.a.O., m.z.w.N.; Merten in: Staudinger, 2005, Einleitung zu Art. 153-218 Rn. 8) oder auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21.12.2005, Az. XII ZB 258/03 - Rechtsstaatsprinzip).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Der Senat stimmt dem im Ergebnis zu (ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az. 33 Wx 122/05).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
    Dementsprechend ist für die Bestimmung des tatsächlich einzusetzenden Vermögens der Zeitpunkt der Entscheidung über die Erstattungspflicht maßgeblich (vgl. auch OLG München, a.a.O., m.w.N., betreffend die Regressforderung der Staatskasse sowie Senatsbeschluss vom heutigen Tag, Az. 3 W 218/06).

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Senatsbeschluss vom heutigen Tag, 3 W 218/06).

  • OLG Dresden, 15.01.2007 - 3 W 1545/06
    Das Landgericht hat zu Recht entschieden, dass die Staatskasse nicht wegen der vor dem 01.01.2005 vom Betreuer beantragten Aufwandsentschädigung gegen den Betroffenen gemäß § 56 g Abs. 1 S. 2, III FGG i.V.m. §§ 1836 e, 1836 c BGB im Hinblick darauf Regress nehmen kann, dass das Vermögen des Betroffenen zwar unterhalb des vor dem 01.01.2005 geltenden erhöhten Schonbetrags des § 88 Abs. 3 BSHG gelegen hat, nunmehr aber den Schonbetrag des § 90 SGB XII übersteigt (so bereits Senat, Beschlüsse vom 28.02.2006, 3 W 208/06 und 3 W 218/06).
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