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   OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17   

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https://dejure.org/2017,42004
OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17 (https://dejure.org/2017,42004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2017 - 2 WF 247/17 (https://dejure.org/2017,42004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 2 WF 247/17 (https://dejure.org/2017,42004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit Beweisbeschluss

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beweisbeschlüsse im Kindschaftsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine isolierte Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen in Kindschaftsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 453
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12

    Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17
    Entsprechende Sachverhalte, die dem vorliegenden allerdings nicht vergleichbar sind, lagen den von der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2013, FamRZ 2013, 1195 ff (Anordnung eines DNA-Abstammungsgutachtens und Einbeziehung des Kindes, der Kindesmutter und des rechtlichen Kindesvaters im Rahmen eines auf Antrag eines Putativvaters eingeleiteten familiengerichtlichen Umgangsverfahrens - Rüge der Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Achtung der Privat- und Intimsphäre und des Elternrechts) und des OLG Nürnberg vom 16.08.2013, FamRZ 2014, 677 ff (Anordnung einer ärztlichen Untersuchung auf Alkoholkonsum einschließlich Anordnung der Mitwirkung hieran durch den Antragsgegner in einem familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahren- Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) zugrunde.
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17
    Entsprechende Sachverhalte, die dem vorliegenden allerdings nicht vergleichbar sind, lagen den von der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2013, FamRZ 2013, 1195 ff (Anordnung eines DNA-Abstammungsgutachtens und Einbeziehung des Kindes, der Kindesmutter und des rechtlichen Kindesvaters im Rahmen eines auf Antrag eines Putativvaters eingeleiteten familiengerichtlichen Umgangsverfahrens - Rüge der Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Achtung der Privat- und Intimsphäre und des Elternrechts) und des OLG Nürnberg vom 16.08.2013, FamRZ 2014, 677 ff (Anordnung einer ärztlichen Untersuchung auf Alkoholkonsum einschließlich Anordnung der Mitwirkung hieran durch den Antragsgegner in einem familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahren- Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) zugrunde.
  • BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17
    Das gilt erst recht, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05 -, Rn. 4, NJW-RR 2006, 286 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 10 WF 120/15

    Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben: Zulässigkeit der Beschwerde des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17
    Zwar wurde in einem ähnlich gelagerten Fall vom 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Entscheidung vom 08.12.2015, FamRZ 2016, 1799 ff) eine Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde wegen behaupteter Verletzung des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör bejaht, die sofortige Beschwerde nachfolgend allerdings als unbegründet zurückgewiesen, da sich im Abhilfeverfahren das Amtsgericht mit den Bedenken der Beschwerdeführerin auseinandergesetzt und damit die Gewährung rechtlichen Gehörs nachgeholt hatte.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 26 W 12/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Hinweisbeschluss im aktienrechtlichen

    Von daher kommt es nicht weiter darauf an, dass die bisherigen Ansätze zur Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ohnehin angesichts des klaren Wortlauts des § 58 Abs. 2 FamFG nicht übernommen werden können und eine Ausnahme nur noch für wenige Einzelfälle befürwortet wird, insbesondere wenn eine Zwischenentscheidung unmittelbar in die Rechtsstellung eines nicht verfahrensbeteiligten Dritten eingreift, der ansonsten rechtlos wäre (Drescher in: Spindler/Stilz, aaO § 12 SpruchG Rn. 25; Mennicke in: Lutter, aaO § 12 SpruchG Rn. 5), oder ihre Ausführung eine unmittelbare und auf andere zumutbare Weise nicht abwendbare Verletzung von Grundrechten zur Folge hat, die später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. nur: OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.10.2017 - 2 WF 247/17; Meyer-Holz in: Keidel, FamFG, 19. A., § 58 Rn. 30).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2022 - 13 WF 184/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einem Umgangsverfahren

    Dies gilt auch für Beweisanordnungen, die die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens vorsehen, da allein mit der Bestellung und Beauftragung eines Sachverständigen mangels Verpflichtung zur Duldung der Untersuchung bzw. zur Mitwirkung an dieser noch nicht in erheblichem Maße in die Rechte des Beteiligten eingegriffen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 WF 247/17 -, Rn. 21 - 23, juris; Meyer-Holz in Keidel FamFG 19. Aufl. § 58 Rdnr. 30).

    Schließlich begründet auch die Nichtanhörung der Beteiligten zur Person des Sachverständigen keine Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses (BT-Drucksache 18/6985 B. Besonderer Teil zu Artikel 1 zu Nummer 1 am Ende; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 WF 247/17 -, Rn. 25, juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2018 - 26 W 14/18

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: Oberlandesgericht

    Von daher kommt es nicht weiter darauf an, dass die bisherigen Ansätze zur Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen ohnehin angesichts des klaren Wortlauts des § 58 Abs. 2 FamFG nicht übernommen werden können und eine Ausnahme nur noch für wenige Einzelfälle befürwortet wird, insbesondere wenn eine Zwischenentscheidung unmittelbar in die Rechtsstellung eines nicht verfahrensbeteiligten Dritten eingreift, der ansonsten rechtlos wäre (Drescher in: Spindler/Stilz, aaO § 12 SpruchG Rn. 25; Mennicke in: Lutter, aaO § 12 SpruchG Rn. 5), oder ihre Ausführung eine unmittelbare und auf andere zumutbare Weise nicht abwendbare Verletzung von Grundrechten zur Folge hat, die später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. nur: OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.10.2017 - 2 WF 247/17; Meyer-Holz in: Keidel, FamFG, 19. A., § 58 Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

    Indessen kann die Auswahl des Sachverständigen als verfahrensleitende Zwischenentscheidung nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2.5.2019 - 8 W 12/19 -, BSG, Beschluss vom 03.10.1989 - 1 BA 55/88 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2004 - 10 W 128/03 -, DS 2005, 37; OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 4 WF 126/07 -, ZKJ 2008, 120, 120 f.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2017 - 2 WF 247/17 -, ZKJ 2018, 109, 110; Ahrens, in: ders., Der Beweis im Zivilprozess, 2015, Kapitel 45, Rdnr. 46; Neuhaus/Krause, MDR 2006, 605, 606).
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