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   OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 2 W 3/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9951
OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 2 W 3/19 (https://dejure.org/2019,9951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2019 - 2 W 3/19 (https://dejure.org/2019,9951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2019 - 2 W 3/19 (https://dejure.org/2019,9951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 49a Abs. 1 S. 1,2 GKG, § 10 Abs. 1 S. 2 WEG, Art. 19 Abs. 4 GG
    Streitwertfestsetzung bei Anfechtung WEG-Beschluss über Kreditaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei Anfechtung WEG-Beschluss über Kreditaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung bei Anfechtung WEG-Beschluss über Kreditaufnahme

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GKG § 49a Abs. 1 Satz 1, 2; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Keine Erhöhung des Streitwerts um die neben dem Sanierungsbeschluss angefochtene Darlehensaufnahme zur Finanzierung der beschlosssenen Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; Sanierungsmaßnahmen; Darlehensaufnahme

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert der Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines WEG-Beschlusses über Kreditaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines WEG-Beschlusses über eine Kreditaufnahme

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 41 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Aufnahme eines Darlehens; Finanzierung und Baumaßnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines WEG-Beschlusses über Kreditaufnahme (IMR 2019, 521)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1033
  • NZM 2019, 446
  • ZMR 2019, 626
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 2 W 3/19
    Denn mit einer Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft sind regelmäßig besondere Haftungsrisiken verbunden (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff., m.w.N.).

    Infolge der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, für einen ausgeglichenen Etat zu sorgen (§ 28 Abs. 1 S. 2 WEG), müssen im Falle von Zahlungsausfällen bei Wohnungseigentümern etwaige daraus resultierende Fehlbeträge bei Zins- und Tilgungsleistungen durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümern oder durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff., m.w.N.).

    An der Kreditaufnahme nicht beteiligte Wohnungseigentümer können auch nicht im Innenverhältnis von etwaigen Nachschusspflichten bei Fehlen liquider Mittel des Verbandes befreit werden (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff.).

    Ein zusätzliches Risiko ergibt sich daraus, dass der Anspruch der Gemeinschaft gegen die einzelnen Wohnungseigentümer von den Gläubigern der Gemeinschaft, also auch von einem Kreditgläubiger, gepfändet werden kann (vgl. BGH, NJW 2015, 3651 ff. [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14] , m.w.N.).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 2 W 3/19
    Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 49 a GKG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, nach welcher es die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Justizgewährungspflicht (Art. 19 Abs. 4 GG) verbietet, den Rechtsuchenden durch die Festsetzung des Geschäftswertes in ganz erheblicher Höhe und Begründung eines für ihn unzumutbaren Kostenrisikos bei vernünftiger Abwägung mit seinen Erfolgsaussichten von einer Anrufung des Gerichts zur Durchsetzung seiner Rechte abzuhalten (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1673 ff.).

    Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten kann aber auch dann vorliegen, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1673 ff. [BVerfG 12.02.1992 - 1 BvL 1/89] , m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 25 S 152/12

    Kreditaufnahme zur Fassadensanierung rechtmäßig?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 2 W 3/19
    Diese zunächst abstrakten Risiken erhöhen das für die Bemessung des Streitwerts gemäß § 49 a GKG maßgebliche Interesse der Kläger jedoch nicht (ebenso ohne weitere Begründung LG Düsseldorf, ZMR 2013, 823 ff.).
  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

    Dabei gilt zunächst, dass das Interesse hinsichtlich der Bildung der Sonderumlage mit dem Interesse an den darüber zu finanzierenden Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich identisch ist, so dass die Streitwerte dieser Beschlussanfechtungen nicht zu addieren, obwohl es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt; es ist insoweit allein der höhere Betrag maßgeblich (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.03.2019, Az. 2 W 3/19, ZWE 2019, 287, für den Fall einer Darlehensaufnahme zu Finanzierungszwecken von Maßnahmen).
  • LG Stuttgart, 06.08.2019 - 19 T 390/18

    Streitwert bei Beschluss über Baumaßnahme und dessen Finanzierung

    v. 11. März 2019 - 2 W 3/19).(Rn.10).
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