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   OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23   

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OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23 (https://dejure.org/2024,4657)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.2024 - 9 U 92/23 (https://dejure.org/2024,4657)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 9 U 92/23 (https://dejure.org/2024,4657)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.11.2023 - IV ZR 117/22

    Unvollständigkeit einer Verbraucherinformation bei fehlenden Angaben über die

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof zum alten Recht (§§ 5a, 8 VVG in der Fassung vor dem 01.01.2008 in Verbindung mit der Anlage D Abschnitt I Nr. 1 lit. f) zu § 10 VAG a.F.) wiederholt entschieden hat, dass eine Verbraucherinformation unvollständig ist, wenn sie keine Angaben über die Frist enthält, während der ein Antragsteller an den Antrag gebunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17; Urteil vom 29.11.2023 - IV ZR 117/22).

    Denn anders als die Vorgängervorschrift in Anlage D Abschnitt I Nr. 1 lit. f zu § 10 VAG a.F., welche die unionsrechtliche Bestimmung des Art. 36 Abs. 3 der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.11.2002 über Lebensversicherungen (ABl. EG 2002 L 345 S. 1) umsetzten sollte (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2023 - IV ZR 117/22, juris Rn. 15), besteht für die Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 12 VVG-InfoV keine europarechtliche Grundlage (vgl. Prölss/Martin/Rudy, VVG, 31. Aufl. 2021, § 1 VVG-InfoV Rn. 16c).

    Doch selbst wenn man mit dem Bundesgerichtshof davon ausgeht, dass es sich bei dem Fehlen der Information über die Antragsbindungsfrist jedenfalls nicht um einen nur geringfügigen Mangel im Sinne des Urteils des EuGH vom 19.12.2019 - C-355/18 u.a. - Rust-Hackner handelt (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2023 - IV ZR 117/22, juris Rn. 24), erfordern es Zweck und Ziel der fehlenden Einzelinformation im vorliegenden Einzelfall nicht, dem Kläger trotz der fast 7 Jahre dauernden Durchführung des Vertrags und der jährlichen Beantragung staatlicher Zulagen weiterhin die Möglichkeit eines einseitigen Vertragslösungsrecht zuzuerkennen.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, juris Rn. 39; Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13, juris Rn. 13).

    Eine Rechtsausübung kann dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, juris Rn. 40).

  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, für die Wirksamkeit des Vertrags unerheblich, ob der Versicherer die in § 7 Abs. 1 S. 1 VVG bestimmten Pflichten erfüllt (BGH, Urteil vom 28.06.2017 - IV ZR 440/14, Rn. 21).

    Zugleich führt der Umstand, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die nach § 7 Abs. 1 und 2 VVG erforderlichen Informationen erst nach Abgabe seiner Vertragserklärung zusammen mit dem Versicherungsschein übersendet, nicht zu einem "ewigen" Widerrufsrecht; vielmehr knüpft § 8 Abs. 2 Satz 1 VVG den Beginn der Widerrufsfrist an den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer die entsprechenden Unterlagen erhalten hat (BGH, Urteil vom 28.06.2017, aaO., Rn. 30).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Doch selbst wenn man mit dem Bundesgerichtshof davon ausgeht, dass es sich bei dem Fehlen der Information über die Antragsbindungsfrist jedenfalls nicht um einen nur geringfügigen Mangel im Sinne des Urteils des EuGH vom 19.12.2019 - C-355/18 u.a. - Rust-Hackner handelt (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2023 - IV ZR 117/22, juris Rn. 24), erfordern es Zweck und Ziel der fehlenden Einzelinformation im vorliegenden Einzelfall nicht, dem Kläger trotz der fast 7 Jahre dauernden Durchführung des Vertrags und der jährlichen Beantragung staatlicher Zulagen weiterhin die Möglichkeit eines einseitigen Vertragslösungsrecht zuzuerkennen.
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Dazu müsste der Versicherungsnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, juris Rn. 11) insbesondere wissen, welche Bearbeitungs- und Überlegungszeit für den Abschluss eines Riesterrentenversicherungsvertrags nach objektiven Maßstäben angemessen ist.
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Wenn das Umstandsmoment sich auch nicht durch Zeitablauf erübrigt, besteht gleichwohl eine Wechselwirkung zwischen Umstands- und Zeitmoment: Je länger der abgelaufene Zeitraum ist, umso geringer dürfen die Anforderungen an das Umstandsmoment sein (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03, juris Rn. 23; BGH Urteil vom 19.12.2000 - X ZR 150/98, juris Rn. 43).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Steht fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen unabhängig davon, dass sie sich gegenwärtig noch in der ersten Stufe befindet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28.11.2001 - VIII ZR 37/01, juris Rn. 20).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Wenn das Umstandsmoment sich auch nicht durch Zeitablauf erübrigt, besteht gleichwohl eine Wechselwirkung zwischen Umstands- und Zeitmoment: Je länger der abgelaufene Zeitraum ist, umso geringer dürfen die Anforderungen an das Umstandsmoment sein (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03, juris Rn. 23; BGH Urteil vom 19.12.2000 - X ZR 150/98, juris Rn. 43).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, juris Rn. 39; Urteil vom 23.01.2014 - VII ZR 177/13, juris Rn. 13).
  • BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Bundesgerichtshof zum alten Recht (§§ 5a, 8 VVG in der Fassung vor dem 01.01.2008 in Verbindung mit der Anlage D Abschnitt I Nr. 1 lit. f) zu § 10 VAG a.F.) wiederholt entschieden hat, dass eine Verbraucherinformation unvollständig ist, wenn sie keine Angaben über die Frist enthält, während der ein Antragsteller an den Antrag gebunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17; Urteil vom 29.11.2023 - IV ZR 117/22).
  • BGH, 19.07.2023 - IV ZR 268/21

    Treuwidrige Geltendmachung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG

  • BGH, 11.12.2019 - IV ZR 8/19

    Pflicht des Versicherers zur der Angabe des Fehlens an einer Garantie von

  • OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 7 U 46/21

    Widerruf eines Rentenversicherungsvertrages Unzureichende Widerrufsbelehrung

  • BGH, 26.04.2023 - IV ZR 300/22

    Angabe eines Lebensversicherers bzgl. fehlender Zugehörigkeit zum deutschen

  • OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22

    Ewiges Versicherungsrecht bei Basisrentenvertrag; Konditionalsatz in

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