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   OLG Hamburg, 29.01.1997 - 8 U 99/96   

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https://dejure.org/1997,14555
OLG Hamburg, 29.01.1997 - 8 U 99/96 (https://dejure.org/1997,14555)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.1997 - 8 U 99/96 (https://dejure.org/1997,14555)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 8 U 99/96 (https://dejure.org/1997,14555)
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Papierfundstellen

  • WM 1997, 2027
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.03.2007 - III ZR 68/06

    Abhandenkommen eines erfüllungshalber übersandten Schecks im Posteingang des

    Dieses Angebot kann die Insolvenzschuldnerin durch widerspruchslose Entgegennahme des Schecks angenommen haben (vgl. Nobbe aaO Rn. 225; OLG München NJW-RR 1993, 117; OLG Hamburg WM 1997, 2027, 2028), ohne dass die Annahme dem Beklagten gegenüber erklärt zu werden brauchte (vgl. § 151 BGB).
  • OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/99

    Pflicht des Gläubigers zur Rückgewähr einer Sicherung; Zurückverweisung eines

    Gerade ein Neubau zeichnet sich dadurch aus, dass er offen und zugänglich für alle am Bau beschäftigten Handwerker und Architekten ist und nicht allgemein vom Bauherrn auf den Empfang von Dokumenten eingerichtet (so für den Fall eines Briefkastens OLG Hamburg WM 97, 2027).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 854/98
    Liegt eine ununterbrochene Indossamentenkette vor, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild auch aus der Sicht eines sorgfältigen Kreditinstituts als ordnungsgemäß erscheint, so braucht weder die bezogene Bank noch die Inkassobank - bei Fehlen anderer Anhaltspunkte für ein Abhandenkommen - weitere Erkundigungen über materielle Berechtigung des Einreichers einzuholen (vgl. BGH WM 1995, 2136; Hans. OLG Hamburg v. 29.1.1997 - 8 U 99/96, WM 1997, 2027, 2029).
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