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   OLG Hamm, 04.06.2007 - 5 U 42/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5273
OLG Hamm, 04.06.2007 - 5 U 42/07 (https://dejure.org/2007,5273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2007 - 5 U 42/07 (https://dejure.org/2007,5273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 5 U 42/07 (https://dejure.org/2007,5273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Hinweis auf eine Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Bestellung einer Sicherheit im Darlehensvertrag; § 6 Abs. 2 S. 4 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) als Einrede oder Einwendung; Rechtsgrund von ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § ... 4 Abs. 1 Nr. 1 g; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 g; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 4; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 6; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 6 HS. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 6 HS. 2; ; ZPO § 139 Abs. 5; ; ZPO § 283; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 492 Abs. 1 S. 5 Nr. 7; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ; BGB § 813 Abs. 1; ; BGB § 813 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 814 Abs. 1

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch eines Darlehensnehmers, der nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages eine nicht im Darlehensvertrag genannte Sicherheit bestellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1839
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00

    Verbraucherkreditvertrag - Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2007 - 5 U 42/07
    Während ein Teil der Literatur und Rechtsprechung einen Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers in dieser Konstellation verneint (vgl. mit jeweils differenzierenden Begründungen OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az.: 8 U 2844/00, Juris Rz. 72; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 2. Auflage, § 494 Rz. 12; Scholz, Verbraucherkreditverträge, 2. Auflage, Rz. 243; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, § 494 Rz. 33; von Rottenburg, in: Graf von Westphalen/Emmerich/von Rottenburg, Verbraucherkreditgesetz, 2. Auflage, § 6 Rz. 41; Drescher, Verbraucherkreditgesetz und Bankenpraxis, Rz. 171), wird das Bestehen eines solchen Anspruchs in anderen Teilen der Rechtslehre bejaht (vgl. mit unterschiedlichen Begründungen Mü-Ko-Ulmer, BGB, 4. Auflage, § 494 Rz. 33; Bamberger/Roth-Möller/Wendehorst, BGB, § 494 Rz. 13; Bülow/Artz, Heidelberger Kommentar zum Verbraucherkredit, 6. Auflage, § 494 BGB Rz. 67; Erman-Saenger, BGB, 11. Auflage § 494 Rz. 17; Seibert, Handbuch zum Gesetz über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozessordnung und anderer Gesetze, § 6 VerbrKrG Rz. 8).

    d) Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, dass nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Personalsicherheiten ihren Rechtsgrund in sich selbst tragen und es den Abschluss eines gesonderten Sicherungsvertrags nicht bedarf (BGH NJW 2005, 1576, 1578; BGH NZG 2007, 140, 141, vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az.: 8 U 2844/00, Juris Rz. 72).

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 19/05

    Übertragung der Führung der Geschäfte eines Immobilienfonds in der Form einer BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2007 - 5 U 42/07
    d) Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, dass nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Personalsicherheiten ihren Rechtsgrund in sich selbst tragen und es den Abschluss eines gesonderten Sicherungsvertrags nicht bedarf (BGH NJW 2005, 1576, 1578; BGH NZG 2007, 140, 141, vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az.: 8 U 2844/00, Juris Rz. 72).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2007 - 5 U 42/07
    d) Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, dass nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Personalsicherheiten ihren Rechtsgrund in sich selbst tragen und es den Abschluss eines gesonderten Sicherungsvertrags nicht bedarf (BGH NJW 2005, 1576, 1578; BGH NZG 2007, 140, 141, vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 23.03.2001, Az.: 8 U 2844/00, Juris Rz. 72).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2007 - 5 U 42/07
    Der Bundesgerichtshof hat diese Streitfrage bislang offen gelassen (BGH, Urt. vom 18.12.2001, Az.: XI ZR 156/01, Juris Rz. 10).
  • BGH, 22.07.2008 - XI ZR 389/07

    Zur Kondizierbarkeit von Personalsicherheiten eines Kreditnehmers

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2007, 1839 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 16 U 227/06

    Zulässige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit

    Soweit die Kläger mit ihrer Klage auch geltend machen, dass sie gegenüber der Beklagten nicht verpflichtet gewesen seien, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen zu unterwerfen, weshalb die Beklagte das Sicherungsmittel rechtsgrundlos erlangt habe und es ihr deshalb verwehrt sei, aus der notariellen Grundschuldurkunde im Hinblick auf die dort vorgesehene Übernahme der persönlichen Haftung zu vollstrecken, handelt es sich allerdings um einen materiell-rechtlichen Einwand, der nur Gegenstand einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 Abs. 1 ZPO sein kann (vgl. auch OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 113; OLG Rostock, v. 19.05.2004 - 1 U 75/02, juris Rdnr. 28, BauR 2005, 444; OLG Düsseldorf [17. ZS], v. 02.05.2007 - I-17 W 61/06; OLG Hamm, WM 2007, 1839).

    Die - bislang vom Bundesgerichtshof (BGHZ 149, 302 = WM 2002, 380) offen gelassene - Streitfrage, ob einem Darlehensnehmer, der nach Abschluss des Verbraucherkreditvertrages gleichwohl eine nicht in diesem genannte Sicherheit bestellt, ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zusteht (so OLG Hamm, WM 2007, 1839 m. w. Nachw.), oder ob § 6 Abs. 2 Satz 6 1. HS VerbrKrG lediglich ein Recht begründet, die Bestellung von nicht im Kreditvertrag angegebenen Sicherheiten zu verweigern (vgl. OLG Dresden, WM 2001, 1854 m. w. Nachw.), muss hier deshalb nicht entschieden werden.

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