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   OLG Hamm, 12.07.2018 - I-27 W 24/18   

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https://dejure.org/2018,45935
OLG Hamm, 12.07.2018 - I-27 W 24/18 (https://dejure.org/2018,45935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2018 - I-27 W 24/18 (https://dejure.org/2018,45935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - I-27 W 24/18 (https://dejure.org/2018,45935)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UmwG § 214 ; PartGG § 2
    Zulässigkeit der Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Umwandlung einer KG in PartG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 661
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2018 - 27 W 24/18
    Damit soll es etwa einer Anwaltssozietät, die in der Rechtsform einer GbR betrieben wird, ermöglicht werden, den in ihrer Bezeichnung enthaltenen Wert (good will) auf die Partnerschaft zu übertragen; die Umwandlung soll namensrechtlich nicht unnötig erschwert werden (vgl. BGH, Urteil v. 28.02.2002, Az. I ZR 195/99, Rn. 48; BayObLG NJW 1998, 1158, 1159).
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97

    Weiterführung des Familiennamens bei Umwandlung der Anwaltssozietät in

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2018 - 27 W 24/18
    Damit soll es etwa einer Anwaltssozietät, die in der Rechtsform einer GbR betrieben wird, ermöglicht werden, den in ihrer Bezeichnung enthaltenen Wert (good will) auf die Partnerschaft zu übertragen; die Umwandlung soll namensrechtlich nicht unnötig erschwert werden (vgl. BGH, Urteil v. 28.02.2002, Az. I ZR 195/99, Rn. 48; BayObLG NJW 1998, 1158, 1159).
  • OLG Celle, 12.04.2021 - 9 W 38/21

    Zulässigkeit der Fortführung des Namens einer Sozietät durch eine

    516/93, S. 27; ebenso auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 27 W 24/18 -, juris Rn. 10; vgl. auch Henssler/Strohn/Hirtz, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, PartGG § 2 Rn. 16; MünchKomm/Heidinger, HGB, 5. Aufl. 2021, § 24 Rn. 23 mit Fn. 74).
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