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   OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2672
OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23 (https://dejure.org/2023,2672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2023 - 15 SA 1/23 (https://dejure.org/2023,2672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 15 SA 1/23 (https://dejure.org/2023,2672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FamFG § 5, AufenthG § 106
    Auswirkungen der Abgabe auf noch zu treffende Abhilfeentscheidung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamG § 424; FamG § 426
    Übernahme einer Freiheitsentziehungssache durch anderes Amtsgericht; Wirkung einer wirksamen Abgabe für alle anstehenden Entscheidungen; Wirkung der uneingeschränkten Abgabe nach § 106 Abs. 2 AufenthG ; Bindungswirkung eines nicht willkürlichen Abgabebeschlusses; Bestimmen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme einer Freiheitsentziehungssache durch anderes Amtsgericht; Wirkung einer wirksamen Abgabe für alle anstehenden Entscheidungen; Wirkung der uneingeschränkten Abgabe nach § 106 Abs. 2 AufenthG; Bindungswirkung eines nicht willkürlichen Abgabebeschlusses; Bestimmen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23
    Zudem wird mit der wirksamen Abgabe nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eine Zuständigkeit des Gerichts des Haftortes für Entscheidungen nach §§ 424, 426 FamFG über die Aussetzung / Aufhebung der Haft begründet (BGH a. a. O.; BGH, Beschluss vom 2.03.2017 - V ZB 122/15 - Inf AuslR 2017, 293).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 39/19

    Sicherungshaft: Notwendigkeit näherer Erläuterungen zum Zeitaufwand für Buchung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23
    Die Betroffene ist vor dem Erlass des Abgabebeschlusses zur beabsichtigten Abgabe an das Amtsgericht Darmstadt angehört worden.Der Wirksamkeit der Verfahrensabgabe steht nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Abgabeentscheidung noch kein Antrag der beteiligten Behörde vorgelegen hat, über die Fortdauer der angeordneten Haft zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 24.06.2020 - XIII ZB 39/19 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23
    Auch anhängige Beschwerdeverfahren gegen eine frühere Entscheidung des abgebenden Gerichts gehen mit der Abgabe an das dem aufnehmenden Gericht übergeordnete Beschwerdegericht über (BGH, a. a. O.; OLG Oldenburg, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 24/09 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 SA 3/07 - zitiert nach juris; BeckOK Ausländerrecht/Brinktrine, 35. Edition, § 106 AufenthG Rn.12).§ 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG beschränkt die Abgabe inhaltlich nicht auf einen Teil der noch zu treffenden Entscheidungen.
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23
    Auch anhängige Beschwerdeverfahren gegen eine frühere Entscheidung des abgebenden Gerichts gehen mit der Abgabe an das dem aufnehmenden Gericht übergeordnete Beschwerdegericht über (BGH, a. a. O.; OLG Oldenburg, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 24/09 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 SA 3/07 - zitiert nach juris; BeckOK Ausländerrecht/Brinktrine, 35. Edition, § 106 AufenthG Rn.12).§ 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG beschränkt die Abgabe inhaltlich nicht auf einen Teil der noch zu treffenden Entscheidungen.
  • OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18

    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Haftverlängerung, Haftantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (Senat, a. a. O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.09.2018 - 5 AR 25/18 - InfAuslR 2019, 24).
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