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   OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19   

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https://dejure.org/2019,7842
OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19 (https://dejure.org/2019,7842)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2019 - 20 W 1/19 (https://dejure.org/2019,7842)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2019 - 20 W 1/19 (https://dejure.org/2019,7842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen generellen Äußerungen über Rechtsschutz gedeckte Klagen des Prozessbevollmächtigten; Zulässigkeit...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; ZPO § 43
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen generellen Äußerungen über Rechtsschutz gedeckte Klagen des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 697
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19
    Nach Auffassung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.04.2016, Az. VIII ZB 47/15 - zitiert nach juris; vgl. auch G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 43 Rn. 6; Vossler in: BeckOK ZPO, 31. Ed., Stand 01.12.2018, § 43 Rn. 11 mit Hinweis auf die Gegenmeinung), der sich der Senat anschließt, tritt ein Verlust des Ablehnungsrechts in diesem Falle jedoch nicht ein.

    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 26.04.2016, Az. VIII ZB 47/15, m.w.N. - zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 18.04.1996 - 14 WF 66/96
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19
    Aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt sich, dass es zur Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gehört, dass der Ablehnende konkrete Tatsachen substantiiert bezeichnet, aus denen sich seiner Meinung nach die Befangenheit ergeben soll (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1996, Az. 14 WF 66/96 - zitiert nach juris; Vollkommer in: Zöller, aaO, § 44 Rn. 2 m.w.N.).
  • LG Bonn, 09.01.2019 - 9 O 365/17

    Richterablehnung aufgrund eines Verhaltens in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 09.01.2019 (Az. LG Bonn 9 O 365/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20

    Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

    Daraus ergibt sich, dass ein Ablehnungsgesuch nur zulässig ist, wenn es konkrete Tatsachen enthält, aus denen sich nach Meinung des Antragstellers die Besorgnis der Befangenheit in dem genannten Sinn ergeben soll (Bayerisches LSG, Beschluss v. 19. Februar 2018, L 11 SF 9/18 AB u.a., juris; OLG Köln, Beschluss v. 6. März 2019, 20 W 1/19, NJW-RR 2019, 617 ff.; OLG Hamburg, Beschluss v. 26. Januar 2018, 7 W 4/18, NJW-RR 2018, 831 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - L 16 SF 390/19
    Daraus ergibt sich, dass ein Ablehnungsgesuch nur zulässig ist, wenn es konkrete Tatsachen enthält, aus denen sich nach Meinung des Antragstellers die Besorgnis der Befangenheit in dem genannten Sinn ergeben soll (Bayerisches LSG, Beschluss v. 19. Februar 2018, L 11 SF 9/18 AB u.a., juris; OLG Köln, Beschluss v. 6. März 2019, 20 W 1/19, NJW-RR 2019, 617 ff.; OLG Hamburg, Beschluss v. 26. Januar 2018, 7 W 4/18, NJW-RR 2018, 831 f.).
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