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   OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19   

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https://dejure.org/2020,47864
OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19 (https://dejure.org/2020,47864)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.2020 - Not 7/19 (https://dejure.org/2020,47864)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 2020 - Not 7/19 (https://dejure.org/2020,47864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Zuweisung einer Notarstelle; Voraussetzungen für die Erfüllung der örtlichen Wartezeit; Prüfungsdichte bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 6/18

    Voraussetzungen für ein Absehen von der örtlichen Wartezeit gemäß § 6 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19
    Gemäß der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluss vom 19.11.2018 - NotZ (Brfg) 6/18, ZNotP 2019, 216, Rn. 3/4) ist § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Sollvorschrift und eröffnet damit der Landesjustizverwaltung kein uneingeschränktes Ermessen.

    Die örtliche Wartezeit soll vielmehr auch eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber gewährleisten, da auch diejenigen nicht benachteiligt werden dürfen, die trotz an sich gegebener persönlicher und fachlicher Eignung für den Zweitberuf als Anwaltsnotar von einer Bewerbung mit Blick darauf abgesehen haben, dass sie die örtliche Wartezeit noch nicht erfüllt haben (BGH, Beschluss vom 19.11.2018 - NotZ (Brfg) 6/18, ZNotP 2019, 216, Rn. 4).

  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19
    Selbst wenn die Auswahlentscheidung des Beklagten ermessensfehlerhaft und mithin rechtswidrig wäre, könnte der Kläger, wenn er die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Notar erfüllt, nur seinem Hilfsantrag entsprechend die Aufhebung des angefochtenen Bescheids und die Verurteilung des Beklagten verlangen, ihn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden (Urteil vom 23.11.2015 - NotZ (Brfg) 2/15 -, BGHZ 208, 39, Rn. 10).
  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19
    Zutreffend hat bereits die Beklagte darauf hingewiesen, dass weder die Bundesnotarordnung noch das Grundgesetz einem Bewerber einen Rechtsanspruch auf die Übertragung eines Notaramtes gewähren; die zuständige Justizverwaltung hat lediglich nach pflichtgemäßer Beurteilung über die Stellenvergabe zu befinden (BGH, Beschluss vom 18.07.2011 - NotZ (Brfg) 1/11 - NJW-RR 2012, 53, Rn. 13).
  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11

    Notarbestellungsverfahren in Hessen: Erfüllung der Wartezeit für einen

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19
    Der Kläger hätte selbst dann, wenn man davon ausgeht, er sei bereits mit der Eröffnung seiner Zweigstelle in B am 01.06.2019 dort in nicht unerheblichen Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2012 - NotZ (Brfg) 14/11, ZNotP 2012, 194), bis zum Ablauf der maßgeblichen Bewerbungsfrist für das Bewerbungsverfahren am 17.06.2019 lediglich 17 Tage örtliche Warte- und Erfahrungszeit im Sinne von § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO gesammelt.
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