Bundesnotarordnung
1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
1. Abschnitt - Bestellung zum Notar (§§ 1 - 13) |
(1) 1Bewerben sich mehrere geeignete Personen um ein Amt, richtet sich die Reihenfolge bei der Auswahl nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung und der bei der Vorbereitung auf den Notarberuf gezeigten Leistungen. 2Es sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist vorlagen. 3Die Landesjustizverwaltung kann bei der Bestellung von hauptberuflichen Notaren einen von Satz 2 abweichenden Zeitpunkt bestimmen.
(2) 1Bei der Bestellung von hauptberuflichen Notaren ist die Dauer des Anwärterdienstes angemessen zu berücksichtigen. 2Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Berechnung der Dauer des Anwärterdienstes nach Satz 1 zu treffen. 3Dies umfasst die Befugnis, Zeiten zu bestimmen, die in angemessenem Umfang auf den Anwärterdienst angerechnet werden können. 4Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) 1Bei der Bestellung von Anwaltsnotaren wird die fachliche Eignung nach Punkten bewertet. 2Die Punktzahl bestimmt sich zu 60 Prozent nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 Prozent nach dem Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung, soweit nicht bei jemandem, der Notar ist oder war, im Einzelfall nach Anhörung der Notarkammer ausnahmsweise besondere, die fachliche Eignung vorrangig kennzeichnende Umstände zu berücksichtigen sind. 3Bei gleicher Punktzahl ist im Regelfall auf das Ergebnis der notariellen Fachprüfung abzustellen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
01.05.2011 | Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) | 02.04.2009 | |
02.01.2001 | Gesetz zur Änderung des Begriffs "Erziehungsurlaub" | 30.11.2000 |
ermächtigung § 6aVersagung und Aussetzung der Bestellung § 6b(weggefallen) § 7Anwärterdienst; Verordnungs-
ermächtigung § 7aNotarielle Fachprüfung; Verordnungs-
ermächtigung § 7bSchriftliche Prüfung § 7cMündliche Prüfung § 7dBescheid; Zeugnis; Rechtsmittel § 7eRücktritt; Versäumnis § 7fTäuschungsversuche; Ordnungsverstöße § 7gPrüfungsamt; Verordnungs-
ermächtigung § 7hGebühren § 7iVerordnungs-
ermächtigung zur notariellen Fachprüfung § 8Nebentätigkeit § 9Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung; Verordnungs-
ermächtigung § 10Amtssitz § 10aAmtsbereich § 11Amtsbezirk § 11aZusammenarbeit mit einem im Ausland bestellten Notar § 12Bestellungsurkunde § 13Vereidigung
Rechtsprechung zu § 6 BNotO
550 Entscheidungen zu § 6 BNotO in unserer Datenbank:
- BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 2/21
Bewerbung einer überwiegend als Insolvenzverwalterin tätigen Rechtsanwältin um ...
- BGH, 27.05.2019 - NotZ(Brfg) 7/18
Diskriminierung durch Altersgrenze für erstmalige Bestellung zum Notar
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15
Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der ...
- BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 6/18
Voraussetzungen für ein Absehen von der örtlichen Wartezeit gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 14.05.2018 - 2 VA (Not) 2/18
Nichtberücksichtigung eines Bewerbers um eine Notarstelle wegen Nichteinhaltung ...
- OLG Köln, 14.05.2018 - 2 VA (Not) 2/18
- BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15
Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 6/20
Rechtfertigung einer Abweichung von der Regelvoraussetzung des § 6 Abs. 2 S. 1 ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19
Anspruch auf Zuweisung einer Notarstelle; Voraussetzungen für die Erfüllung der ...
- OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19
Querverweise
Auf § 6 BNotO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Das Amt des Notars
- Bestellung zum Notar
- § 7 (Anwärterdienst; Verordnungsermächtigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 6 BNotO:
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 33 II