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   OLG Köln, 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14   

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OLG Köln, 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14 (https://dejure.org/2015,40200)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14 (https://dejure.org/2015,40200)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2015 - 2 VA (Not) 3/14 (https://dejure.org/2015,40200)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.11.2013 - 1 BvR 63/12

    Faktische Benachteiligung von Frauen durch Beschränkung des

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14
    Gegen ein solches Verständnis spricht auch, dass freiberuflich tätige Rechtsanwälte/innen keine Elternzeit in Anspruch nehmen können und ein "vorübergehender Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" - worauf der Kläger selbst hinweist - in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vorgesehen ist, so dass das mit den o.g. Regelungen in der Bundesnotarordnung verfolgte Ziel im Interesse der - auch - verfassungsrechtlich gebotenen Vermeidung von (auch faktischen) Benachteiligungen u.a. aufgrund des Geschlechts (vgl. dazu etwa: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.11.2013 - 1 BvR 63/12, in: NJW 2014, 843 ff.) nur dann erreicht werden kann, wenn man darauf abstellt, ob der/die Bewerber/-in tatsächlich aus familiären Gründen die Anwaltstätigkeit unterbrochen oder eingeschränkt hat.
  • BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 6/12

    Bestellung zum Anwaltsnotar: Möglichkeit des Absehens von dreijähriger

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14
    Aufgrund der Formulierung als "Soll"-Vorschrift sind - ebenso wie nach dem bis zum 30.4.2011 geltenden Recht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26.11.2012 - NotZ (Brfg) 6/12, in: MDR 2013, 187 f. m.w.N.) - Ausnahmen von der Voraussetzung einer mindestens dreijährigen örtlichen Wartezeit grundsätzlich möglich, wobei es sich allerdings nach der Gesetzesbegründung (BT-Dr. 16/4972, S. 10) um eng begrenzte, sich maßgeblich vom Regelbild der Bewerber unterscheidende und damit atypische Ausnahmefälle handeln muss, wenn und soweit es nicht mit Art. 12 GG vereinbar oder aus anderen Gründen unverhältnismäßig wäre, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen.
  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Beurteilungskriterien für die persönliche

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14
    Unklarheiten, denen der Beklagte hätte nachgehen müssen, lagen nicht vor und der Beigeladenen zu 1) ist auch keine "nachlässige und mit den Anforderungen an die Tätigkeit des Notars unvereinbare Umgangsweise mit ihr obliegenden Auskunftspflichten" wie in dem Sachverhalt, der der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.7.2014 - NotZ (Brfg) 1/14, in: NJW-RR 2015, 56 f.) zugrundelag, vorzuwerfen.
  • OLG Frankfurt, 12.04.2012 - 1 Not 7/11

    Notarrecht: Verfassungsgemäßheit der Regelung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F.

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14
    Das als Antrag auf gerichtliche Entscheidung bezeichnete Rechtsschutzbegehren des Klägers ist als nach § 111 b BNotO i.V.m. §§ 40, 42 Abs. 1, 68 VwGO statthafte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2012 - 1 Not 7/11, abrufbar bei juris) und auch ansonsten zulässige, insbesondere frist- und formgerecht erhobene Klage auszulegen (§§ 133, 157 BGB entsprechend), die jedoch unbegründet ist, weil die Besetzungsentscheidung des Beklagten zugunsten der Beigeladenen zu 1) verfahrensfehlerfrei getroffen wurde und in der Sache nicht zu beanstanden ist.
  • OLG Köln, 14.05.2018 - 2 VA (Not) 2/18

    Nichtberücksichtigung eines Bewerbers um eine Notarstelle wegen Nichteinhaltung

    Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 14.3.2016 - NotZ (Brfg) 5/15, in: NJW-RR 2016, 1148 ff. m.w.N.) und auch des Senats (vgl. etwa Urteile vom 20.4.2015 - 2 VA (Not) 3/14, abrufbar bei juris, und vom 4.12.2017 - 2 VA (Not) 1/17 [nicht veröffentlicht]) sind aufgrund der Formulierung von § 6 Abs. 2 BNotO als "Soll"-Vorschrift Ausnahmen von der Voraussetzung einer mindestens dreijährigen örtlichen Wartezeit grundsätzlich möglich, wobei es sich allerdings nach der Gesetzesbegründung (BT-Dr. 16/4972, S. 10) um eng begrenzte, sich maßgeblich vom Regelbild der Bewerber unterscheidende und damit atypische Ausnahmefälle handeln muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26.11.2012 - NotZ (Brfg) 6/12, in: MDR 2013, 187 f., vom 24.7.2006 - NotZ 13/06, in: DNotZ 2007, 75 ff., und vom 31.7.2000 - NotZ 4/00, in: DNotZ 2000, 941 ff.), so dass ein Absehen von einer ausreichenden Wartezeit nur in Betracht kommt, wenn und soweit es nicht mit Art. 12 GG vereinbar oder aus anderen Gründen unverhältnismäßig wäre, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen.
  • OLG Köln, 04.12.2017 - VA (Not) 1/17
    Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Bundesgerichtshofs und auch des Senats (vgl. etwa Urteil vom 20.4.2015 - 2 VA (Not) 3/14, abrufbar bei juris) sind aufgrund der Formulierung von § 6 Abs. 2 BNotO als "Soll"-Vorschrift Ausnahmen von der Voraussetzung einer mindestens dreijährigen örtlichen Wartezeit grundsätzlich möglich, wobei es sich allerdings nach der Gesetzesbegründung (BT-Dr. 16/4972, S. 10) um eng begrenzte, sich maßgeblich vom Regelbild der Bewerber unterscheidende und damit atypische Ausnahmefälle handeln muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26.11.2012 - NotZ (Brfg) 6/12, in: MDR 2013, 187 f., vom 24.7.2006 - NotZ 13/06, in: DNotZ 2007, 75 ff., und vom 31.7.2000 - NotZ 4/00, in: DNotZ 2000, 941 ff.), so dass ein Absehen von einer ausreichenden Wartezeit nur in Betracht kommt, wenn und soweit es nicht mit Art. 12 GG vereinbar oder aus anderen Gründen unverhältnismäßig wäre, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen.
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