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   OLG Köln, 23.04.2003 - 13 U 107/02   

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https://dejure.org/2003,10345
OLG Köln, 23.04.2003 - 13 U 107/02 (https://dejure.org/2003,10345)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.04.2003 - 13 U 107/02 (https://dejure.org/2003,10345)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 2003 - 13 U 107/02 (https://dejure.org/2003,10345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs im Hinblick auf Verrechnungen; Rückführung von Überziehungen auf einem Geschäftskonto; Unterrichtungspflicht des Kreditinstituts über Kontoüberziehungen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 247; ; BGB § 493 Abs. 2 n.F.; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 142; ; InsO § 143 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; VerbrKrG § 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 129 Abs. 1 § 131 § 142 § 143
    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Gutschriften mit Debetsalden auf dem laufenden Konto der Insolvenzschuldnerin

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2003 - 13 U 107/02
    Eine gleichwohl vorgenommene Verrechnung mit auf dem Konto eingehenden Gutschriften stellt eine inkongruente Deckung i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar (vgl. BGH NJW 99, 3780, 3781; 02, 1722, 1723; MünchKomm-InsO/Kirchhof § 131 Rdnr. 44; Heublein ZIP 00, 161, 168).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2003 - 13 U 107/02
    Eine gleichwohl vorgenommene Verrechnung mit auf dem Konto eingehenden Gutschriften stellt eine inkongruente Deckung i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar (vgl. BGH NJW 99, 3780, 3781; 02, 1722, 1723; MünchKomm-InsO/Kirchhof § 131 Rdnr. 44; Heublein ZIP 00, 161, 168).
  • BGH, 27.10.2000 - V ZR 172/99

    Rücktritt des Käufers von einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2003 - 13 U 107/02
    Eine gleichwohl vorgenommene Verrechnung mit auf dem Konto eingehenden Gutschriften stellt eine inkongruente Deckung i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar (vgl. BGH NJW 99, 3780, 3781; 02, 1722, 1723; MünchKomm-InsO/Kirchhof § 131 Rdnr. 44; Heublein ZIP 00, 161, 168).
  • LG Kaiserslautern, 19.09.2007 - 4 O 19/07

    Insolvenzverfahren: Ununterbrochene Duldung der Kontoüberziehung über sechs

    Die tatsächliche Bereitstellung von Liquidität besagt noch nichts darüber, ob es sich dabei lediglich um eine von der Bank geduldete Überziehung, eine stillschweigende Krediteinräumung oder einen dahingehenden Vertrauenstatbestand handelte (OLG Köln, ZInsO 2004, 43, zitiert nach juris, dort Rdnr. 28).

    Für die Annahme einer stillschweigenden Kreditvereinbarung bedarf es vielmehr besonderer, objektivierbarer Anknüpfungspunkte (OLG Köln, ZInsO 2004, 43, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18).

    Der Wille der Bank, der Schuldnerin keinen Überziehungskredit zu gewähren, sei dann wegen widersprüchlichen Verhaltens unbeachtlich (OLG Köln, ZInsO 2004, 43, zitiert nach juris, dort Rdnr. 21 ff.).

    Dass die andauernde Kontoüberziehung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt als bloß geduldet gelten, danach jedoch ohne weiteres eine widerlegbare Vermutung für eine stillschweigende Kreditgewährung begründen soll, erscheint willkürlich und läuft auf eine Fiktion des Parteiwillens hinaus (OLG Köln, ZInsO 2004, 43, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20).

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