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   OLG Köln, 29.01.2008 - I-9 U 71/07   

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https://dejure.org/2008,11188
OLG Köln, 29.01.2008 - I-9 U 71/07 (https://dejure.org/2008,11188)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2008 - I-9 U 71/07 (https://dejure.org/2008,11188)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - I-9 U 71/07 (https://dejure.org/2008,11188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines Einziehungsrechts gegenüber dem Versicherer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers; Berufung des Versicherers auf den Umfang des Versicherungsschutzes im Deckungsprozess auf versicherungsrechtliche Einwendungen wegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 68; ; ZPO § 73; ; ZPO § 74; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 398; ; BGB § 1282; ; VVG § 154 Abs. 1; ; VVG § 156 Abs. 1; ; VVG § 157; ; AVB § 1 Abs. 1; ; AVB § 4 Nr. 5; ; HGB § 25

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 154; VVG § 157
    Schaden durch fehlerhafte Anlageberatung wird vom Versicherungsschutz für die Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds und Genussrechten nicht erfasst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lücke im Versicherungsschutz des Anlageberaters führt zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Nach dem in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzip ist grundsätzlich im Haftpflichtprozess zu entscheiden, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Dritten haftet (vgl. BGH, VersR 2001, 1103).

    Der Versicherer kann sich trotz Bindungswirkung im Hinblick auf den Umfang des Versicherungsschutzes im Deckungsprozess auf versicherungsrechtliche Einwendungen wegen Obliegenheitsverletzung oder Risikoausschlusses berufen (vgl. BGH, VersR 2001, 1103).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 264/89

    Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus einer bestehenden

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist, so erwirbt der Geschädigte entsprechend § 1282 BGB ein Einziehungsrecht unmittelbar gegenüber dem Versicherer, sobald der Anspruch fällig geworden ist (vgl. BGH, VersR 1991, 414; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 157, Rn 3).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass sich die Feststellung zur Insolvenztabelle durch das inzwischen rechtskräftige Urteil im Haftungsprozess des Landgerichts Hof - 32 O 859/03 - Oberlandesgericht Bamberg 8 U 77/04 - nur auf das Vermögen der T AG als Rechtsnachfolgerin der Versicherungsnehmerin, T GmbH, bezieht, so besteht auch in diesem Fall ein rechtliches Interesse der Klägerin an einer Feststellung der Deckung gegenüber dem Haftpflichtversicherer (vgl. zur Beschränkung auf die Feststellungsklage BGH, VersR 1991, 414; VersR 2001, 90; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 157, Rn 3).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00

    Haftpflichtversicherung: Auskunftsanspruch des Geschädigten über Gegenstand und

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist, so erwirbt der Geschädigte entsprechend § 1282 BGB ein Einziehungsrecht unmittelbar gegenüber dem Versicherer, sobald der Anspruch fällig geworden ist (vgl. BGH, VersR 1991, 414; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 157, Rn 3).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass sich die Feststellung zur Insolvenztabelle durch das inzwischen rechtskräftige Urteil im Haftungsprozess des Landgerichts Hof - 32 O 859/03 - Oberlandesgericht Bamberg 8 U 77/04 - nur auf das Vermögen der T AG als Rechtsnachfolgerin der Versicherungsnehmerin, T GmbH, bezieht, so besteht auch in diesem Fall ein rechtliches Interesse der Klägerin an einer Feststellung der Deckung gegenüber dem Haftpflichtversicherer (vgl. zur Beschränkung auf die Feststellungsklage BGH, VersR 1991, 414; VersR 2001, 90; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 157, Rn 3).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Der Anlageberater schuldet nicht die Vermittlung einer bestimmten Kapitalanlage, sondern umfassende anlegergerechte und objektgerechte Beratung (vgl. BGHZ 123, 126).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Dann wirken sich Fehler genauso aus, als wäre der Prospekt dem Anlage Interessenten persönlich ausgehändigt worden (vgl. BGH Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06 ).
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Auch wenn man berücksichtigt, dass sich die Feststellung zur Insolvenztabelle durch das inzwischen rechtskräftige Urteil im Haftungsprozess des Landgerichts Hof - 32 O 859/03 - Oberlandesgericht Bamberg 8 U 77/04 - nur auf das Vermögen der T AG als Rechtsnachfolgerin der Versicherungsnehmerin, T GmbH, bezieht, so besteht auch in diesem Fall ein rechtliches Interesse der Klägerin an einer Feststellung der Deckung gegenüber dem Haftpflichtversicherer (vgl. zur Beschränkung auf die Feststellungsklage BGH, VersR 1991, 414; VersR 2001, 90; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 157, Rn 3).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Feststellungen im vorangegangenen Haftpflichtprozess zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer haben im nachfolgenden Deckungsprozess Bindungswirkung, soweit Voraussetzungsidentität gegeben ist (vgl. BGH, VersR 2004, 590 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07
    Damit ist die Tätigkeit des Mitarbeiters der T GmbH als Anlageberatung und nicht als Anlagevermittlung gekennzeichnet (vgl. zur Anlagenberatung BGH, NJW-RR 2006, 109; MDR 2006, 2041).
  • LG Köln, 28.06.2012 - 24 O 505/11

    Annahme des Deckungsausschlusses der Schadensverursachung durch wissentliche

    Die Frage der Reichweite ist ausschließlich eine Frage der Vertragsauslegung, auch unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in diesem Sinne auch OLG Köln, Urteil vom 29.01.2008 - 9 U 71/07 - für die dort angewandte Deckungsausschlussklausel).
  • LG Köln, 28.06.2012 - 24 O 53/12

    Deckungsausschluss der Schadensverursachung durch wissentliche Pflichtverletzung

    Die Frage der Reichweite ist ausschließlich eine Frage der Vertragsauslegung, auch unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in diesem Sinne auch OLG Köln, Urteil vom 29.01.2008 - 9 U 71/07 - für die dort angewandte Deckungsausschlussklausel).
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