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OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 155 Abs 2 FamFG, § 155 Abs 3 FamFG, § 155a Abs 3 FamFG, § 155a Abs 4 S 1 FamFG
Voraussetzungen der Entscheidung des Familiengerichts im vereinfachten Sorgeverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinfachtes Sorgeverfahren; Zurückverweisung im vereinfachten Sorgeverfahren
- rechtsportal.de
FamFG §§ 58 ff.
Übertragung einer elterlichen Sorge; Entscheidung im vereinfachten schriftlichen Verfahren; Zurückverweisung ohne Antrag
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 18.10.2021 - 53 F 2052/21
- OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 1053
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14
Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21
Es genügt, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1797, juris Rn. 19;… Grüneberg/Götz, BGB, 81. Auflage 2022, § 1626a Rn. 12). - OLG Zweibrücken, 23.04.2021 - 6 UF 35/21
Beschwerde gegen die Sorgerechtsentscheidung: Zurückverweisung ohne Antrag eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21
Da das Familiengericht daher unzutreffend im vereinfachten schriftlichen Verfahren nach § 155a Abs. 3 FamFG anstatt im Regelverfahren entschieden hat, fehlt es an einer Entscheidung in der Sache und gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist auch ohne entsprechenden Antrag von Amts wegen die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Freiburg zurückzuverweisen (vgl. OLG Zweibrücken vom 23.04.2021 - 6 UF 35/21, juris Rn. 5).
- OLG Karlsruhe, 09.09.2022 - 20 UF 105/22
Umgangsverfahren: Verfahrensfehler aufgrund einer Hauptsacheentscheidung in einem …
Der erstinstanzliche Beschluss ist daher auch ohne Antrag gemäß § 69 Abs. 1 Satz FamFG aufzuheben und das Verfahren an das Familiengericht zurückzuverweisen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 5 UF 204/21 -). - OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 10 UF 19/22
Beschwerde gegen die Übertragung einer gemeinsamen Sorge auf beide Eltern …
Es genügt, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können (OLG Karlsruhe Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 5 UF 204/21, juris Rn. 11, 12).