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   OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21   

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https://dejure.org/2021,55917
OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21 (https://dejure.org/2021,55917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2021 - 5 UF 204/21 (https://dejure.org/2021,55917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 5 UF 204/21 (https://dejure.org/2021,55917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 155 Abs 2 FamFG, § 155 Abs 3 FamFG, § 155a Abs 3 FamFG, § 155a Abs 4 S 1 FamFG
    Voraussetzungen der Entscheidung des Familiengerichts im vereinfachten Sorgeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinfachtes Sorgeverfahren; Zurückverweisung im vereinfachten Sorgeverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG §§ 58 ff.
    Übertragung einer elterlichen Sorge; Entscheidung im vereinfachten schriftlichen Verfahren; Zurückverweisung ohne Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1053
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14

    Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21
    Es genügt, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1797, juris Rn. 19; Grüneberg/Götz, BGB, 81. Auflage 2022, § 1626a Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2021 - 6 UF 35/21

    Beschwerde gegen die Sorgerechtsentscheidung: Zurückverweisung ohne Antrag eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 5 UF 204/21
    Da das Familiengericht daher unzutreffend im vereinfachten schriftlichen Verfahren nach § 155a Abs. 3 FamFG anstatt im Regelverfahren entschieden hat, fehlt es an einer Entscheidung in der Sache und gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist auch ohne entsprechenden Antrag von Amts wegen die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Freiburg zurückzuverweisen (vgl. OLG Zweibrücken vom 23.04.2021 - 6 UF 35/21, juris Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2022 - 20 UF 105/22

    Umgangsverfahren: Verfahrensfehler aufgrund einer Hauptsacheentscheidung in einem

    Der erstinstanzliche Beschluss ist daher auch ohne Antrag gemäß § 69 Abs. 1 Satz FamFG aufzuheben und das Verfahren an das Familiengericht zurückzuverweisen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 5 UF 204/21 -).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 10 UF 19/22

    Beschwerde gegen die Übertragung einer gemeinsamen Sorge auf beide Eltern

    Es genügt, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können (OLG Karlsruhe Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 5 UF 204/21, juris Rn. 11, 12).
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