Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40606
OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21 (https://dejure.org/2022,40606)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2022 - 25 U 477/21 (https://dejure.org/2022,40606)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - 25 U 477/21 (https://dejure.org/2022,40606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,40606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21

    Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21
    Für einen unbefangenen Betrachter ist die Berechtigung daher an ein bestimmtes Grundstück - und nicht an eine bestimmte Person - gebunden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 2021 - 12 U 124/21 -, juris Rn. 71).

    Sowohl die Art der Berechtigung als auch die Ausübungsstelle müssen danach hinreichend bestimmt sein, wobei auch auf Anlagen oder auch über Beschreibungen auf tatsächliche Gegebenheiten verwiesen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 2021 - 12 U 124/21 -, juris Rn. 73).

  • OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 10 U 197/15

    Wirksamkeit einer altrechtlichen Fahrtgerechtsame

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21
    Die Ermittlung des Inhalts und Umfangs einer altrechtlichen Dienstbarkeit hat nach Art. 184 S. 1 EGBGB nach dem jeweiligen Altrecht zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn eine spätere Eintragung in das Grundbuch erfolgt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. November 2016 - 10 U 197/15 -, juris Rn. 21; Kazele in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Beck"scher Online-Großkommentar, Stand 01.05.2022, § 1018 BGB Rn. 570).

    Dem Grundsatz der Bestimmtheit ist Genüge getan, wenn das Rechtsverhältnis nach diesem Maßstab objektiv bestimmbar ist, also im Streitfall ein Richter nach verständigem Ermessen in der Lage ist, eine Abgrenzung vorzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. November 2016 -10 U 197/15 -, juris Rn. 26).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 11 Wx 124/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21
    Umfang und Inhalt werden insoweit allein durch den Willen der Beteiligten bestimmt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2006 - 11 Wx 124/04 -, juris Rn. 11).

    Der konkrete Inhalt einer im Grundbuch beschriebenen Dienstbarkeit ist dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2006 - 11 Wx 124/04 -, juris Rn. 13).

  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 162/65

    Notweg zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des rückwärtigen Gartens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21
    So ist etwa bei Wegerechten anerkannt, dass auch eine Bezugnahme auf ihrer Natur nach wandelbaren und veränderlichen Anlagen im Gelände wie etwa Bäumen, Hecken und Pfählen, sofern nach Lage des Falls mit einer gewissen Dauer des Verbleibs zu rechnen ist, zu einer Umschreibung des vom Wegerecht erfassten Grundstücksteils ausreichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1969 - V ZR 162/65 -, juris Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 5 U 15/18

    Anspruch auf Herausgabe von Land- und Wasserflächen bei streitigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21
    Grundlage der Vermutungswirkung des § 891 BGB ist die Eintragung im Grundbuch, wozu auch die zulässigerweise in Bezug genommenen Urkunden zählen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - 5 U 15/18 -, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2014 - 9 U 118/11

    Altrechtliche Grunddienstbarkeit nach Badischem Landrecht: Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21
    Denn aufgrund der dauerhaften Aufbewahrung des Grundbuchblatts mit den bisherigen Eintragungen lässt sich der vollständige Inhalt des Rechts jederzeit bestimmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2014 - 9 U 118/11 -, juris Rn. 33; Kral in: Hügel, Beck"scher Onlinekommentar GBO, Stand 01.03.2022, § 44 GBO Rn. 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht