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   OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23   

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OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,43268)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.12.2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,43268)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,43268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz
  • IWW

    § 261 Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 2 StGB, § 279 DStGB, § 286 DStGB, Art. 193 BStGB, § 196 BStGB, Art. 197 BStGB, Art. 324 BStGB
    StGB, DStGB, BStGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Das Zulassen sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts bei Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit lässt die Notwendigkeit der (Katalog-)Vortat als Voraussetzung des Anschlussdelikts ebenso wenig entfallen wie das Genügenlassen von Urteilsfeststellungen hinsichtlich der Vortat nur in groben Zügen (siehe hierzu BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18 m. Anm. Raschke, NZWiSt 2019, 148 (152) und die Ausführungen in Ziffer II.2).

    In solchen Fällen wäre bei einem hohen Konkretisierungsbedürfnis eine strafrechtliche Aufarbeitung nicht im Ansatz denkbar (vgl. zum Ganzen Raschke, Anm. zu BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, NZWiSt 2019, 148).

    Es reicht daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen einer Verurteilung wegen Geldwäsche aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen zur Vortat jedenfalls in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. als Vortat ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18; Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 und vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, juris).

    Es muss nur ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden können, dass der Gegenstand legal erlangt wurde oder aus einer Nichtkatalogtat stammt (BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18 -, juris m.w.N.).

    Weder sind die Identität der geschädigten Personen noch die auf sie im Einzelnen entfallenden Schadenssummen notwendig festzustellen (zu betrügerischen Handlungen im Ausland als Vortat einer Geldwäsche: BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18 -, juris).

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (sog. Umgrenzungsfunktion; siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -, juris).

    Nur solche inhaltlichen Mängel der Anklageschrift, welche die Umgrenzungsfunktion betreffen, führen zur Unwirksamkeit der Anklage als Prozessvoraussetzung (BGHSt 40, 390, 392) und stehen damit ihrer Zulassung und der Eröffnung des Hauptverfahrens entgegen.

    Demgegenüber lassen Mängel, welche die Bestimmung des Verfahrensgegenstandes nicht in Frage stellen, sondern lediglich die Informationsfunktion der Anklage beeinträchtigen, deren Wirksamkeit unberührt und rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGHSt 40, 390, 392;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04 -, juris).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zur Steuererstattung gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage von Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften stellt eine unrichtige Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; sie führt im Fall ihrer positiven Bescheidung zu ungerechtfertigten Steuervorteilen im Sinne des § 370 Abs. 4 Satz 2 AO (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 -, juris).

    Das Wissen der Angeklagten vom Ursprung der inkriminierten Gelder wird in den Fällen der Selbstgeldwäsche insbesondere durch die Mitwirkung an der Vortat - hier dem Vortäuschen von Aktien(ver)käufen ohne erkennbaren anderen Sinn als den der Generierung inhaltlich unzutreffender DCA zu anschließender (vermeintlicher) Steuerrückerstattung - belegt (vgl. zu Indizien für bedingt vorsätzliches Handeln im Rahmen von Steuerhinterziehungen mit Cum-Ex-Bezug insbesondere BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 -, juris).

  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15

    Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Es reicht daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen einer Verurteilung wegen Geldwäsche aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen zur Vortat jedenfalls in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. als Vortat ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18; Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 und vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, juris).

    Täter und Teilnehmer der Vortat müssen nicht bekannt sein, ebenso wenig Tatort oder Tatmodalität (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04

    Geldwäschetatbestand: Eigenschaft als Tatobjekt; Erfassung von Ersatzgegenständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Ziel der Einführung des § 261 StGB war es, die organisierte Kriminalität u.a. durch Abschöpfung der erlangten Gewinne zu bekämpfen (BT-Drs. 12/989, 1) und das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus organisierter Kriminalität in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu sanktionieren (BT-Drs. 12/989, 26; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04 -, juris).

    Demgegenüber lassen Mängel, welche die Bestimmung des Verfahrensgegenstandes nicht in Frage stellen, sondern lediglich die Informationsfunktion der Anklage beeinträchtigen, deren Wirksamkeit unberührt und rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGHSt 40, 390, 392;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04 -, juris).

  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Die Strafkammer wird gemäß § 76 Abs. 1 GVG noch über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung zu entscheiden haben; hierüber hat sie bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung zu befinden (vgl. Diemer in: KK-StPO, 9. Auflage 2023, § 76 GVG Rn. 2; KG Berlin, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 Ws 298/14 -, juris).

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung des Senats war nicht veranlasst; sie bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 Ws 298/14 -, juris).

  • LG Koblenz, 21.11.2022 - 4 KLs 2050 Js 40313/18

    Geldwäsche: Gericht beerdigt Anklage in riesigem Steuerskandal

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Mit Beschluss vom 21. November 2022 (Bl. 4655 ff. d.A.) hat die 4. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Koblenz die Verfahren 4 KLs 2050 Js 40313/18 und 4 KLs 2050 Js 44287/20 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (Ziffer 1 des Beschlusses), die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt (Ziffer 2 des Beschlusses), festgestellt, dass die Angeklagten ...[A] und ...[B] für die vorläufige Festnahme, die vollzogene Untersuchungshaft sowie für vollzogene Durchsuchungsmaßnahmen zu entschädigen seien (Ziffer 3 des Beschlusses) und die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt (Ziffer 4 des Beschlusses).

    Aus dem Fehlen einer entsprechenden Formulierung im Gesetzeswortlaut lässt sich daher gerade nicht schließen, dass eine sinngemäße Umstellung des Sachverhalts vom Gesetzgeber nicht gewollt war (a.A. Reichling, wistra 2023, 188, (192) und Schwerdtfeger, jurisPR-StrafR 6/2023 Anm. zu LG Koblenz, Beschluss vom 21. November 2022 - 4 KLs 2050 Js 40313/18, die das Fehlen des entsprechenden Gesetzeswortlautes als Argument für die gegenteilige Ansicht heranziehen).

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Es reicht daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen einer Verurteilung wegen Geldwäsche aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen zur Vortat jedenfalls in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. als Vortat ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18; Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 und vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, juris).
  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Die Einsicht, Unrecht zu tun, hat bereits derjenige, der in dem Bewusstsein eines Verstoßes gegen die rechtliche Ordnung handelt, ohne dass es darauf ankommt, dass er die konkret verletzte Norm kennt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09 -, juris; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 17 Rn. 3).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Darüber hinaus muss die Anklage den Angeschuldigten und die übrigen Verfahrensbeteiligten über die weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs unterrichten, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Prozessverhalten auf den erhobenen Vorwurf einzustellen und ihre Verfahrensrechte sachgerecht wahrzunehmen (sog. Informationsfunktion; siehe hierzu BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93 -, juris).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt

  • BGH, 07.04.2016 - 5 StR 332/15

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Beauftragtenbegriff; Verbotsirrtum

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09

    Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes;

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 57/16

    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines sog. missing traders im Rahmen eines

  • KG, 15.02.2019 - 4 AuslA 10/18

    Auslieferung an Belarus

  • OLG Hamm, 02.12.2014 - 2 Ausl 145/14

    Auslieferung des Verfolgten in die Niederlande zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

  • BGH, 26.07.2007 - StB 31/07

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßregel gegen einen Zeugen

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