Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegnahme von Haushaltsgegenständen durch einen Ehegatten, im Wege der verbotene Eigenmacht ; Verhältnis von § 861 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu § 1361a BGB; Wegfall eines Herausgabeanspruch hinsichtlich verlangter Gegenstände bei Bestehen eines Anspruchs aus § 1361a Abs. 1 und 2 ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 861 § 1361a
Herausgabeanspruch gegen Ehegatten, der nach der Trennung einen Hausratsgegenstand durch verbotene Eigenmacht an sich gebracht hat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wem gehört was nach der Trennung? Ehemann packte zu viele Haushaltsgegenstände ein
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 110 F 134/05
- OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 149
- MDR 2006, 519
- FamRZ 2006, 486
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05
Das Amtsgericht hat unter Berufung auf BGH, FamRZ 1982, 1200 und die Entscheidung des OLG Frankfurt in FamRZ 2003, 48 sowie Klein (…a.a.O.) die Auffassung vertreten, daß.Die vom BGH in FamRZ 1982, 1200, bejahte Frage, ob die Familiengerichte für Ansprüche wie im vorliegenden Fall geltend gemacht zuständig sind, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
- OLG Köln, 08.10.1996 - 25 UF 168/96
Besitzschutzklage gegen getrennt lebende Ehegatten
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05
Die Frage, ob in dem hier vorliegenden Fall der Wegnahme von Hausratsgegenständen im Wege der verbotenen Eigenmacht (§ 858 ZPO) an sich gegebene Besitzschutzansprüche aus § 861 BGB zwischen getrenntlebenden Ehegatten vor dem Familiengericht uneingeschränkt geltend gemacht werden können oder ob und gegebenenfalls in welcher Weise ein solcher Anspruch aus § 861 BGB durch § 1361 a BGB ausgeschlossen oder modifiziert wird, ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. dazu etwa einerseits OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 48, OLG Köln, 14. Senat, FamRZ 2001, 174, Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1361 a Rn. 8, andererseits OLG Köln, 25. Senat, FamRZ 1997, 1276, Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1361 a Rn. 64 sowie Klein in Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts, 5. Aufl., Seite 946 - 948). - OLG Köln, 27.06.2000 - 14 UF 47/00
Streitigkeiten zwischen getrennt lebenden Ehegatten: Rückgabe eigenmächtig …
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05
Die Frage, ob in dem hier vorliegenden Fall der Wegnahme von Hausratsgegenständen im Wege der verbotenen Eigenmacht (§ 858 ZPO) an sich gegebene Besitzschutzansprüche aus § 861 BGB zwischen getrenntlebenden Ehegatten vor dem Familiengericht uneingeschränkt geltend gemacht werden können oder ob und gegebenenfalls in welcher Weise ein solcher Anspruch aus § 861 BGB durch § 1361 a BGB ausgeschlossen oder modifiziert wird, ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. dazu etwa einerseits OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 48, OLG Köln, 14. Senat, FamRZ 2001, 174, Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1361 a Rn. 8, andererseits OLG Köln, 25. Senat, FamRZ 1997, 1276, Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1361 a Rn. 64 sowie Klein in Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts, 5. Aufl., Seite 946 - 948).
- OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
Zur eigenmächtigen Wegnahme von Hausratsgegenständen nach Trennung der Eheleute
In jüngerer Zeit haben die Oberlandesgerichte Nürnberg und Karlsruhe die Auffassung vertreten, dass § 1361 a BGB die Vorschrift des § 861 BGB überlagert und ein Herausgabeanspruch trotz verbotener Eigenmacht nicht besteht, wenn der Gegenstand nach den Kriterien des § 1361 a Abs. 1 und 2 BGB dem Ehegatten, der diesen gegen den Willen des anderen aus der gemeinsamen Wohnung entfernt hat, zuzusprechen ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 486; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 59;… so auch Schwab-Motzer, Hb. des Scheidungsrechts, 5. Aufl. VIII Rn. 9 m. w. N.).