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   OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21   

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https://dejure.org/2022,15722
OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21 (https://dejure.org/2022,15722)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.02.2022 - 1 Ss 221/21 (https://dejure.org/2022,15722)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - 1 Ss 221/21 (https://dejure.org/2022,15722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StPO; § 260 Abs. 3 StPO; § 328 Abs. 2 StPO; § 337 StPO; § 417 StPO; ZustVO-Justiz § 20a
    Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständiges Gericht; Keine Anwendung von § 20a ZustVO-Justiz bei bereits angeordneter Hauptverhandlungshaft; Unwirksame Einstellung des Verfahrens durch unzuständiges Gericht; Reichweite des seit 1. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständiges Gericht; Keine Anwendung von § 20a ZustVO-Justiz bei bereits angeordneter Hauptverhandlungshaft; Unwirksame Einstellung des Verfahrens durch unzuständiges Gericht; Reichweite des seit 1. ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21
    Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Angeklagte der Berufungshauptverhandlung ferngeblieben ist, da die Verweisung nach § 328 Abs. 2 StPO der Berufungsverwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000 - 2 StR 56/00 , BGHSt 46, 230 = NJW 2001, 1509 [1510]; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.1994 - 3 St 92/93 , NStZ 1994, 298; Gössel, in LR-StPO, 26. Aufl., § 329 Rn. 64; a.A. Meyer-Goßner, NStZ 1994, 402; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 328 Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ss 236/04

    Revision des Angeklagten: Beschwer bei verfahrensfehlerhafter Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21
    Da sich die Revision gegen den Inhalt des Urteils wendet, sind dem Senat zur Beurteilung des Verfahrensmangels auch die umfassenden tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Berufungskammer zu den tragenden Gründen seines Einstellungsurteils zur Beurteilung der Rüge zugänglich, so dass das Fehlen weiterer Ausführungen unschädlich ist (sog. unsubstantiierte Verfahrensrüge, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 Ss 236/04 , NStZ-RR 2005, 208 [209]).
  • BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87

    Verweisung; Zuständigkeit; Unrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21
    Das Urteil beruht somit auf einer Gesetzesverletzung gemäß § 337 StPO , namentlich auf der Nichtanwendung des § 328 Abs. 2 StPO (vgl. BayObLG, Urteil vom 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87 , NJW 1987, 3091 [3092]).
  • OLG Celle, 26.01.1994 - 3 Ss 92/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21
    Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Angeklagte der Berufungshauptverhandlung ferngeblieben ist, da die Verweisung nach § 328 Abs. 2 StPO der Berufungsverwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000 - 2 StR 56/00 , BGHSt 46, 230 = NJW 2001, 1509 [1510]; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.1994 - 3 St 92/93 , NStZ 1994, 298; Gössel, in LR-StPO, 26. Aufl., § 329 Rn. 64; a.A. Meyer-Goßner, NStZ 1994, 402; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 328 Rn. 5).
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