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   OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21   

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OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21 (https://dejure.org/2022,1419)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.01.2022 - 6 UF 91/21 (https://dejure.org/2022,1419)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 6 UF 91/21 (https://dejure.org/2022,1419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1373 BGB, § 1375 BGB, § 1378 Abs 1 BGB
    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung einer durch Auflösung eines Arbeitsvertrages zugeflossenen Abfindung

  • familienrechtsiegen.de

    Zugewinnausgleich - Berücksichtigung einer zugeflossenen Arbeitgeberabfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 1 ; BGB § 1373 ; BGB § 1384
    Beschwerde gegen einen Entscheidung zum Zugewinn; Berücksichtigung einer arbeitsvertraglichen Abfindung; Im Zugewinn auszugleichende Vermögensposition

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich: Abfindung aus Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2051
  • NJW-RR 2022, 368
  • FamRZ 2022, 860
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98

    Berücksichtigung einer Abfindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Allgemein umfasst das Anfangs- und Endvermögen alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, d.h. alle Sachen, die dem Ehegatten gehören und alle ihm zustehenden objektiv be- und verwertbaren Rechte, die zum Stichtag bereits entstanden und noch vorhanden sind (BGH FamRZ 2007, 877; 2001, 278; 2002, 88; 1981, 239; 1980, 39; Erman/Budzikiewicz, BGB, 16. Aufl. § 1374 Rz. 2), auch (u.a.) geschützte Anwartschaften mit ihrem gegenwärtigen Vermögenswert sowie die ihnen vergleichbaren Rechtsstellungen, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewähren, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar sind.

    Zur Abgrenzung, ob und ggf. inwieweit eine solche Abfindung eine Vermögensposition darstellen und damit Bestandteil des Anfangs- oder Endvermögens eines Ehegatten i.S. von §§ 1373 ff BGB sein kann, wird nach der herrschenden und vom Senat geteilten Meinung in Literatur und Rechtsprechung regelmäßig danach differenziert, ob der Abfindung Entschädigungscharakter für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit einhergehenden Besitzstandes - dann gehört sie zum Vermögen - oder vorwiegend Lohnersatzfunktion für die Überbrückung von Zeiten verminderten Erwerbseinkommens zukommt - dann ist sie als Einkommen unterhaltsrechtlich zu qualifizieren (BGH FamRZ 2001, 278; 2007, 983; Johannsen/Henrich/Althammer/Kohlenberg, a.a.O., § 1376, Rz. 26; Staudinger/Thiele, a.a.O., § 1374, Rz. 6; Grüneberg/Siede, BGB, 81. Aufl., § 1376, Rz. 4 und 92, jeweils m.w.N.; vgl. auch Maurer FamRZ 2012, 1685; MünchKomm-BGB/Koch, 8. Aufl., § 1375 Rz. 18 f; Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl., 1. Kapitel Rz. 189 ff).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine arbeitsrechtliche Abfindung vielmehr eine Vermögensposition im Güterrecht darstellen, was ursprünglich uneingeschränkt bejaht (BGH FamRZ 1982, 148; 1998, 362; 2001, 278), für die zugewinnausgleichsrechtliche oder unterhaltsrechtliche Einordnung aber zunehmend danach abgegrenzt worden ist, ob der Abfindung Entschädigungscharakter für den Verlust des Arbeitsplatzes oder Lohnersatzfunktion zukomme (Nachweise s.o.), und zuletzt dahin klargestellt worden ist, dass eine Abfindung - auch wenn sie vom Arbeitgeber in einem Betrag ausgezahlt werde sowie ohne Rücksicht auf ihren arbeitsrechtlichen Charakter - in erster Linie als unterhaltsrechtliches Einkommen zu qualifizieren sei, da die Sicherung des Lebensbedarfs der Teilhabe am Vermögen vorgehe (BGH FamRZ 2012, 1040; vgl. auch Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl., § 1, Rz. 29 und 93; § 4, Rz. 482; BeckOGK/Preisner BGB, Stand: 1. November 2021, § 1376, Rz. 31 ff, 34).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine arbeitsrechtliche Abfindung vielmehr eine Vermögensposition im Güterrecht darstellen, was ursprünglich uneingeschränkt bejaht (BGH FamRZ 1982, 148; 1998, 362; 2001, 278), für die zugewinnausgleichsrechtliche oder unterhaltsrechtliche Einordnung aber zunehmend danach abgegrenzt worden ist, ob der Abfindung Entschädigungscharakter für den Verlust des Arbeitsplatzes oder Lohnersatzfunktion zukomme (Nachweise s.o.), und zuletzt dahin klargestellt worden ist, dass eine Abfindung - auch wenn sie vom Arbeitgeber in einem Betrag ausgezahlt werde sowie ohne Rücksicht auf ihren arbeitsrechtlichen Charakter - in erster Linie als unterhaltsrechtliches Einkommen zu qualifizieren sei, da die Sicherung des Lebensbedarfs der Teilhabe am Vermögen vorgehe (BGH FamRZ 2012, 1040; vgl. auch Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl., § 1, Rz. 29 und 93; § 4, Rz. 482; BeckOGK/Preisner BGB, Stand: 1. November 2021, § 1376, Rz. 31 ff, 34).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Allgemein umfasst das Anfangs- und Endvermögen alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, d.h. alle Sachen, die dem Ehegatten gehören und alle ihm zustehenden objektiv be- und verwertbaren Rechte, die zum Stichtag bereits entstanden und noch vorhanden sind (BGH FamRZ 2007, 877; 2001, 278; 2002, 88; 1981, 239; 1980, 39; Erman/Budzikiewicz, BGB, 16. Aufl. § 1374 Rz. 2), auch (u.a.) geschützte Anwartschaften mit ihrem gegenwärtigen Vermögenswert sowie die ihnen vergleichbaren Rechtsstellungen, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewähren, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar sind.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04

    Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen nach endgültiger Trennung der Ehegatten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Allgemein umfasst das Anfangs- und Endvermögen alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, d.h. alle Sachen, die dem Ehegatten gehören und alle ihm zustehenden objektiv be- und verwertbaren Rechte, die zum Stichtag bereits entstanden und noch vorhanden sind (BGH FamRZ 2007, 877; 2001, 278; 2002, 88; 1981, 239; 1980, 39; Erman/Budzikiewicz, BGB, 16. Aufl. § 1374 Rz. 2), auch (u.a.) geschützte Anwartschaften mit ihrem gegenwärtigen Vermögenswert sowie die ihnen vergleichbaren Rechtsstellungen, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewähren, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar sind.
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Die Erstbeschwerde, durch die dem Senat infolge der beschränkten Anfechtung nur das bei der B. GmbH bestehende Anrecht BVP Firmenbeiträge - VV-Nr. 1 (101893501) des Ehemannes - insoweit allerdings umfassend - zur Prüfung angefallen ist (vgl. dazu BGH, FamRZ 2018, 1745; FamRZ 2012, 509; 2011, 547 und 1785; Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2012 - 6 UF 60/12 - und vom 24. Januar 2011 - 6 UF 84/10 -, FamRZ 2011, 1655), hat in der Sache den angestrebten Erfolg.
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04

    Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Zur Abgrenzung, ob und ggf. inwieweit eine solche Abfindung eine Vermögensposition darstellen und damit Bestandteil des Anfangs- oder Endvermögens eines Ehegatten i.S. von §§ 1373 ff BGB sein kann, wird nach der herrschenden und vom Senat geteilten Meinung in Literatur und Rechtsprechung regelmäßig danach differenziert, ob der Abfindung Entschädigungscharakter für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit einhergehenden Besitzstandes - dann gehört sie zum Vermögen - oder vorwiegend Lohnersatzfunktion für die Überbrückung von Zeiten verminderten Erwerbseinkommens zukommt - dann ist sie als Einkommen unterhaltsrechtlich zu qualifizieren (BGH FamRZ 2001, 278; 2007, 983; Johannsen/Henrich/Althammer/Kohlenberg, a.a.O., § 1376, Rz. 26; Staudinger/Thiele, a.a.O., § 1374, Rz. 6; Grüneberg/Siede, BGB, 81. Aufl., § 1376, Rz. 4 und 92, jeweils m.w.N.; vgl. auch Maurer FamRZ 2012, 1685; MünchKomm-BGB/Koch, 8. Aufl., § 1375 Rz. 18 f; Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl., 1. Kapitel Rz. 189 ff).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Im Streitfall hat bereits das Familiengericht geprüft, ob die Abfindung für den Zugewinnausgleich von vornherein gesperrt ist, weil bereits unter ihrer Einbeziehung entweder Unterhalt gerichtlich zuerkannt worden ist oder sich die Beteiligten durch Vergleich oder Vertrag wirksam über den Unterhalt geeinigt haben (BGH FamRZ 2012, 622; 2004, 1352; Grüneberg/Siede, a.a.O., § 1376 Rz. 4 und 92), und dies zutreffend verneint, da eine solche Regelung weder im Hinblick auf Trennungs- noch nachehelichen Unterhalt vorliegt; mithin ist das Verbot der "Doppelverwertung" vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 2 UF 213/12

    Zugewinnausgleich: Behandlung einer arbeitsrechtlichen Abfindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Hiernach bleibt die Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich aber jedenfalls möglich, wenn und soweit der Abfindungsbetrag unterhaltsrechtlich weder zur Sicherung des Bedarfs des anderen Ehegatten oder sonstiger Unterhaltsberechtigter noch des Abfindungsempfängers selbst benötigt wird, was aufgrund einer auf den jeweiligen Stichtag bezogenen Prognoseentscheidung zu beurteilen ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 942; OLG München FamRZ 2005, 714; BeckOGK/Preisner BGB, a.a.O., § 1376, Rz. 34).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Die Erstbeschwerde, durch die dem Senat infolge der beschränkten Anfechtung nur das bei der B. GmbH bestehende Anrecht BVP Firmenbeiträge - VV-Nr. 1 (101893501) des Ehemannes - insoweit allerdings umfassend - zur Prüfung angefallen ist (vgl. dazu BGH, FamRZ 2018, 1745; FamRZ 2012, 509; 2011, 547 und 1785; Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2012 - 6 UF 60/12 - und vom 24. Januar 2011 - 6 UF 84/10 -, FamRZ 2011, 1655), hat in der Sache den angestrebten Erfolg.
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
    Hiernach ist die Verzinsung - wie schon in der erstinstanzlichen Auskunft der B. GmbH von dieser ausdrücklich unter zutreffender Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung begehrt - nur hinsichtlich der leistungsorientierten Zusageteile anzuordnen, welche die B. GmbH unangegriffen und bedenkenfrei mit 13.206,97 EUR beauskunftet hat, wobei entsprechend der - der höchstrichterlichen sowie der Senatsrechtsprechung folgenden - Verfahrensweise des Familiengerichts die Verzinsung erst ab dem 1. des auf den Monat, in den das Ehezeitende fällt, folgenden Monats anzuordnen ist (siehe dazu ausdrücklich BGH FamRZ 2017, 727; ebenso Senatsbeschluss vom 26. November 2020 - 6 UF 140/20 - m.z.w.N.; siehe auch die Tenorierung in BGH FamRZ 2014, 1182) und eine Bezugnahme auf den Teilungsvorschlag der B. GmbH nicht geboten ist.
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 552/12

    Externe Teilung von Versorgungsanrechten: Verzinsungspflicht des Ausgleichswerts

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltspflichtigen Ehegatten

  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 525/80

    Einbeziehung einer Kriegsopferrente in den Versorgungsausgleich

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 645/12

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des vom Versorgungsträger der auszugleichenden

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 84/10

    Versorgungsausgleich: Anforderungen an den Tenor bei interner Teilung eines

  • OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00

    Begriff des unterhaltsrechtlichen Einkommens; Berücksichtigung einer Abfindung im

  • OLG Saarbrücken, 09.07.2012 - 6 UF 60/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich gleichartiger Anrechte bei

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 9 UF 29/14

    Versorgungsausgleich: Verzinsung eines im Wege externer Teilung auszugleichenden

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