Rechtsprechung
OLG Schleswig, 28.10.2014 - 5 W 42/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 562 BGB, § 858 BGB, § 861 BGB, § 866 BGB, § 885 Abs 4 ZPO
Räumungsvollstreckung: Erfordernis eines Vollstreckungstitels gegen beide Ehegatten; Durchführung einer sog. "Berliner Räumung" bei fehlendem Vermieterpfandrecht; verbotene Eigenmacht des Gläubigers bei einer durch Falschangaben erwirkten Zwangsräumung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berliner Räumung; Herausgabevollstreckung; Auswechslung Türschlösser; Schlüsselübergabe; verbotene Eigenmacht; vereinfachte Räumung; Besitzverschaffung; Vermieterpfandrecht
- rechtsportal.de
Vollstreckung der Räumung eines Grundstücks bei Mitbesitz von Ehepartnern
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Vermieterpfandrecht, keine "Berliner Räumung"!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine "Berliner Räumung" ohne Vermieterpfandrecht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unzulässigkeit einer "Berliner Räumung" bei fehlendem Vermieterpfandrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässigkeit einer "Berliner Räumung" bei fehlendem Vermieterpfandrecht
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Vermieterpfandrecht ist Voraussetzung für die "Berliner Räumung"
Verfahrensgang
- LG Kiel, 21.10.2014 - 5 O 295/14
- OLG Schleswig, 28.10.2014 - 5 W 42/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1298
- NZM 2015, 624
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung
Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2014 - 5 W 42/14
Eine Erinnerung gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO ist nach Beendigung der beanstandeten Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig und für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme fehlt es an dem erforderlichen Fortsetzungsfeststellungsinteresse, weil eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme regelmäßig bereits nach Ankündigung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme und vor deren Beendigung erlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004, IXa ZB 324/03, WM 2005, 292-293). - BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung; …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2014 - 5 W 42/14
Diese Schuldnerschutzvorschrift darf - sofern der Gläubiger tatsächlich kein vorrangiges Vermieterpfandrecht hat - nicht durch Zulassung einer vereinfachten Herausgabevollstreckung unterlaufen werden (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I ZB 78/11 - WuM 2013, 309-311). - BGH, 16.07.2009 - I ZB 80/05
Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2014 - 5 W 42/14
Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 1384 RdNr. 8 ff.).