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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 6 S 60.23   

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https://dejure.org/2024,879
OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 6 S 60.23 (https://dejure.org/2024,879)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2024 - 6 S 60.23 (https://dejure.org/2024,879)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 6 S 60.23 (https://dejure.org/2024,879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35a Abs 1 SGB 8, § 35a Abs 3 SGB 8, § 6 Abs 1 SGB 9, § 90 Abs 4 SGB 9, § 112 Abs 1 SGB 9
    Eingliederungshilfe; Hilfe zur Teilhabe an Bildung; individuelle Schulbegleitung; Schulassistenz; Nachrang der Jugendhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 35a Abs 1 SGB 8, § 35a Abs 3 SGB 8, § 6 Abs 1 SGB 9, § 90 SGB 9, § 112 Abs 1 SGB IX, §§ 36 ff SchulG BE, § 5 SopädVO, § 14 SopädVO, VV Schulhelfer
    Einstweilige Anordnung; Eingliederungshilfe; Hilfe zur Teilhabe an Bildung; TeilhabebeeinträchtigungGrundschülerin; Autismusspektrumsstörung; individuelle Schulbegleitung; Schulassistenz; Schulhelfersonderpädagogischer Förderbedarf; Förderschwerpunkt "Autismus"; Nachrang ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 6 S 60.23
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu den geeigneten Maßnahmen in diesem Sinne auch der Einsatz einer Schulbegleitung bzw. einer Integrationshilfe (Schulassistenz) gehören kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20.04 - juris Rn. 10, BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - juris Rn. 19).

    Vielmehr geht es ausweislich der insoweit übereinstimmenden fachlichen Einschätzungen darum, dass die Schulbegleitung die eigentliche pädagogische Arbeit der Lehrer absichern und die Rahmenbedingungen dafür schaffen soll, der Antragstellerin erst den erfolgreichen Besuch der Schule zu ermöglichen (vgl. zu dieser Abgrenzung BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21/11 - juris Rn. 37).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 6 S 60.23
    aa) Zwar käme eine die Eingliederungshilfe verdrängende, weil ausschließlich von der Schule zu erbringende Leistung in Betracht, wenn der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der Schule betroffen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 6 S 60.23
    Insoweit steht der Behörde ein nur begrenzt gerichtlich überprüfbarer Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24/98 - juris Rn. 39), der sich allerdings dahingehend verdichten kann, dass nur eine Maßnahme als notwendig und geeignet anzusehen ist.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 6 S 60.23
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu den geeigneten Maßnahmen in diesem Sinne auch der Einsatz einer Schulbegleitung bzw. einer Integrationshilfe (Schulassistenz) gehören kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20.04 - juris Rn. 10, BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 15.10.2013 - 10 B 1254/13
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 6 S 60.23
    Ein Anordnungsanspruch auf die Gewährung einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme kann daher regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn sich der Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers auf die Gewährung gerade dieser Maßnahme als notwendig und geeignet reduziert hat (VGH Kassel, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 10 B 1254/13 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2024 - 14 ME 128/23

    Anordnungsgrund; Bedarfsermittlung; Beurteilungsspielraum; Eingliederungshilfe;

    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, 7; Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; OVG Berl.-Brb., Beschl. v. 22.1.2024 - OVG 6 S 60/23 -, Rn. 16, juris; Senatsbeschl. v. 24.8.2022 - 14 ME 288/22 -, juris Rn. 8).

    Zu den geeigneten Maßnahmen in diesem Sinne gehören auch der Einsatz einer Schulbegleitung bzw. einer Integrationshilfe (Schulassistenz) (OVG Berl.-Brb., Beschl. v. 22.1.2024 - OVG 6 S 60/23 -, juris Rn. 17ff. m.w.N.; Bieback in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 8. Aufl. § 112 SGB IX Rn. 14).

    Ein Anordnungsanspruch auf die Gewährung einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme kann daher regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn sich der Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers auf die Gewährung gerade dieser Maßnahme als notwendig und geeignet reduziert hat (OVG Berl.-Brb., Beschl. v. 22.1.2024 - OVG 6 S 60/23 -, juris Rn. 20; Hess. VGH, Beschl. v. 15.10.2013 - 10 B 1254/13 -, juris Rn. 11).

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