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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20 (https://dejure.org/2022,24060)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2022 - 2 B 2.20 (https://dejure.org/2022,24060)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 2 B 2.20 (https://dejure.org/2022,24060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004
    Ausweisung eines Ausländers; Berücksichtigung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 53 Abs 1 AufenthG, § 53 Abs 2 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 55 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG, § 60 AufenthG, § 81 Abs 4 S 1 AufenthG, Art 8 MRK

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 76
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    (a) Bei der nach § 53 Abs. 1 AufenthG vorzunehmenden Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sind neben den sich aus den §§ 54 und 55 AufenthG ergebenden schwerwiegenden oder besonders schwerwiegenden Ausweisungs- oder Bleibeinteressen gemäß § 53 Abs. 2 AufenthG insbesondere die Dauer des Aufenthalts des Ausländers, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder in einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat, die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner sowie die Tatsache, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6/21 - juris Rn. 33).

    Geltend gemachte Gefahren im Herkunftsstaat, die - sollten sie zutreffen - die Schwelle zu einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 AufenthG überschreiten würden, können demgegenüber bei der Ausweisung im Rahmen der Interessenabwägung jedenfalls insoweit nicht berücksichtigt werden, als für das Abschiebungsverbot eine ausschließliche Prüfungszuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022, a.a.O., Rn. 34 f.).

    Die Frage, ob die vom Kläger geltend gemachten Gefahren im Herkunftsstaat, die - sollten sie zutreffen - die Schwelle zu einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 AufenthG überschreiten würden, bei der Ausweisung im Rahmen der Interessenabwägung auch dann nicht berücksichtigt werden können, wenn für das Abschiebungsverbot keine ausschließliche Prüfungszuständigkeit des Bundesamts besteht, hat fallübergreifende Bedeutung und ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6/21 - juris Rn. 34 "jedenfalls").

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Denn § 84 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist dahin auszulegen, dass Widerspruch und Klage gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 41; offengelassen vom BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 VR 2/19 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.05.2020 - 1 VR 2.19

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausschlussfrist; Eilrechtsschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Denn § 84 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist dahin auszulegen, dass Widerspruch und Klage gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 41; offengelassen vom BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 VR 2/19 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Dieses Verbot ist unabhängig davon, dass der Kläger gegen den genannten Bescheid Rechtsmittel eingelegt hat, wirksam und entfaltet seine Rechtsfolgen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 - NVwZ-RR 2020, 556 , Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Es führte zu einer unklaren Durchbrechung dieser aufenthaltsrechtlichen Systematik, würden lediglich zeitweilig vollzugshemmende Hindernisse bereits bei der Ausweisung und nicht erst bei der Frage der Abschiebung berücksichtigt (vgl. Hailbronner, AuslR, Stand: März 2022, Rn. 116 zu § 53 AufenthG), zumal anerkannt ist, dass der Zweck einer Ausweisung - wie bei der sog. inlandsbezogenen Ausweisung - auch in der bloßen Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Position eines Ausländers liegen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25/03 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Selbst für Ausländer der "zweiten Generation", die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, ist es bei entsprechend schwerwiegenden Verstößen und bei einem entsprechend gewichtigen Interesse des Staates an ihrer Ausweisung nicht unzumutbar, in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückzukehren, sofern sie nicht aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und ihnen wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte , Urteil vom 25. März 2010 - 40601/05 - "Mutlag" juris Rn. 58 und 62; vgl. zur möglichen Ausweisung selbst "faktischer Inländer" auch: BVerfG, Beschluss vom 25. August 2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).
  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Selbst für Ausländer der "zweiten Generation", die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, ist es bei entsprechend schwerwiegenden Verstößen und bei einem entsprechend gewichtigen Interesse des Staates an ihrer Ausweisung nicht unzumutbar, in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückzukehren, sofern sie nicht aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und ihnen wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte , Urteil vom 25. März 2010 - 40601/05 - "Mutlag" juris Rn. 58 und 62; vgl. zur möglichen Ausweisung selbst "faktischer Inländer" auch: BVerfG, Beschluss vom 25. August 2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Denn von dem weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn zwar bei ihm selbst keine (Wiederholungs-) Gefahr mehr anzunehmen ist, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21/18 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    (b) Auch bei Verwirklichung eines Tatbestands nach § 54 AufenthG bedarf es stets der Feststellung, dass die vom Ausländer ausgehende Gefahr im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3/16 - juris Rn. 26).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
    Außerdem sind die Kriterien in den Blick zu nehmen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen sind, um die Ausweisung als in einer demokratischen Gesellschaft notwendig im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK anzusehen (sog. Boultif/Üner-Kriterien, vgl. EGMR , Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 - juris Rn. 57 ff.).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725

    Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 12.16

    Einzelfall der unverhältnismäßigen Ausweisung eines intelligenzgeminderten jungen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    d) Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts liegen keine besonderen Umstände in der Person des Klägers, seiner Lebenssituation, der Tatbegehung oder der Ausweisungsanordnung selbst vor, welche die Eignung einer generalpräventiv gestützten Ausweisung berühren könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20 -, juris Rn. 29).

    Namentlich bei "Affekttaten" oder reinen "Beziehungs- oder Leidenschaftstaten" kann es einer Ausweisung an einer generalpräventiven Wirkung fehlen, weil nach kriminologischen Erfahrungen je nach konkreter Konstellation nicht damit zu rechnen ist, dass sie gleichen oder ähnlichen Delikten vorbeugen könnten (vgl.Bayerischer VGH, Urteil vom 29.01.2014 - 10 ZB 13.1137 -, juris Rn. 9, m.w.N.; Bauer in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 53 Rn. 65).Eine angemessene generalpräventive Wirkung der Ausweisung ist nicht zu erwarten bzw. ein Bedürfnis für ein generalpräventives Einschreiten besteht nicht, wenn der Sachverhalt Besonderheiten, insbesondere derart singuläre Züge, aufweist, dass die beabsichtigte Abschreckungswirkung nicht eintritt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725 -, juris Rn. 12), was etwa auch dann angenommen wird, wenn es an einem rational gesteuerten Verhalten fehlt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20 -, juris Rn. 29; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 32 ; Discher in: GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 453 ).

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Eine generalpräventive Ausweisung kommt zudem nur dann in Betracht, wenn bei der jeweils in Rede stehenden Art von Straftaten nach der Lebenserfahrung damit zu rechnen ist, dass sich andere Ausländer von einer Ausweisung beeindrucken lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20, juris Rn. 29).
  • VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22

    Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung

    Dies folgt - trotz des insoweit unklaren Wortlauts - aus § 84 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 - InfAuslR 2020, 106 (112); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2022 - 2 B 2/20 - juris Rn.62; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, Vor §§ 53 ff., Rn. 162; Hoppe, in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 172).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2022 - 3 K 2961/17
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (sog. Boultif/Üner-Kriterien, vgl. EGMR , Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 - juris Rn. 57 ff.) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen ist auch die Art und die Schwere der begangenen Straftat, die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat in die Abwägung einzustellen, ferner die familiäre Situation, die Frage, ob der Ehegatte von der Straftat wusste, als die familiäre Beziehung aufgenommen wurde, das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter, der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Herkunftsland des Ausländers treffen würden (vgl. insgesamt hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022, a. a. O.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 2/20 -, juris Rn. 44 ff.).

    Die Bedeutung seiner Aufenthaltsdauer und seiner persönlichen Bleibeinteressen wird zusätzlich dadurch gemindert, dass ihm bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ansatzweise eine wirtschaftliche Integration in Deutschland gelungen ist (zu diesem Aspekt: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 2/20-, Rn. 46, juris).

  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23

    Ausweisung; Generalprävention; Verhältnismäßigkeit

    Eine generalpräventive Ausweisung kommt zudem nur dann in Betracht, wenn bei der jeweils in Rede stehenden Straftat nach der Lebenserfahrung damit zu rechnen ist, dass sich andere Ausländer von einer Ausweisung beeindrucken lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

    Eine generalpräventive Ausweisung kommt zudem nur dann in Betracht, wenn bei der jeweils in Rede stehenden Straftat nach der Lebenserfahrung damit zu rechnen ist, dass sich andere Ausländer von einer Ausweisung beeindrucken lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20, juris Rn. 29).
  • VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19

    Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache;

    Ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt irgendwann in der Vergangenheit genügt dafür nicht (OVG Berlin-BB, Urt. vom 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20 -, juris Rn. 41; Bauer in Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 55 Rn. 6; Cziersky-Reis in NK-AuslR, 2. Aufl. 2016, AufenthG § 55 Rn. 9ff.).
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