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   OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22   

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https://dejure.org/2022,17299
OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22 (https://dejure.org/2022,17299)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2022 - 14 LA 99/22 (https://dejure.org/2022,17299)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 14 LA 99/22 (https://dejure.org/2022,17299)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32 und v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Leistungen der Jugendhilfe setzen grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Jugendhilfeträger voraus; der Antrag kann dabei auch durch schlüssiges Verhalten gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.9.2000 - 5 C 29.99 -, juris Rn. 11 ff.; NdsOVG, Urt. v. 2.8.2013 - 4 LA 112/12 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32 und v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Bei der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII steht der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt des Kindes bzw. Jugendlichen in Vollzeitpflege (sogenanntes "Pflegegeld") nach § 39 i. V. m. §§ 27 Abs. 1, 33 SGB VIII als sog. "Annex-Anspruch" zum Anspruch auf Hilfe zur Erziehung allein dem Personensorgeberechtigten und damit nicht der Pflegeperson zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.1997 - 5 C 11.96 -, juris Rn. 9 u. v. 12.9.1996 - 5 C 31.95 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 22.10.2020 - 3 A 477/20 -, juris Rn. 9; NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2014 - 4 LA 136/13 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96

    Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Bei der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII steht der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt des Kindes bzw. Jugendlichen in Vollzeitpflege (sogenanntes "Pflegegeld") nach § 39 i. V. m. §§ 27 Abs. 1, 33 SGB VIII als sog. "Annex-Anspruch" zum Anspruch auf Hilfe zur Erziehung allein dem Personensorgeberechtigten und damit nicht der Pflegeperson zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.1997 - 5 C 11.96 -, juris Rn. 9 u. v. 12.9.1996 - 5 C 31.95 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 22.10.2020 - 3 A 477/20 -, juris Rn. 9; NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2014 - 4 LA 136/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, juris, Rn. 10; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 206 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - 12 B 1207/21

    Gewährung der Hilfe für junge Volljährige als Vollzeitpflege bei dem Pflegevater

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Sofern die Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe von § 86 wechselt, sollen grundsätzlich die vereinbarten Bestandteile des Hilfeplans weiterhin wirksam bleiben (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.9.2021 - 12 B 1207/21 -, juris Rn. 20; zur nunmehr aktuell geltenden Fassung des § 37c Abs. 4 SGB VIII in der Fassung vom 3. Juni 2021, BGBl I S. 1444 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2014 - 4 LA 136/13

    Verletzung eines allein anspruchsberechtigten Personensorgeberechtigten in seinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Bei der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII steht der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt des Kindes bzw. Jugendlichen in Vollzeitpflege (sogenanntes "Pflegegeld") nach § 39 i. V. m. §§ 27 Abs. 1, 33 SGB VIII als sog. "Annex-Anspruch" zum Anspruch auf Hilfe zur Erziehung allein dem Personensorgeberechtigten und damit nicht der Pflegeperson zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.1997 - 5 C 11.96 -, juris Rn. 9 u. v. 12.9.1996 - 5 C 31.95 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 22.10.2020 - 3 A 477/20 -, juris Rn. 9; NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2014 - 4 LA 136/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2013 - 4 LA 112/12

    Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 14 LA 99/22
    Leistungen der Jugendhilfe setzen grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Jugendhilfeträger voraus; der Antrag kann dabei auch durch schlüssiges Verhalten gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.9.2000 - 5 C 29.99 -, juris Rn. 11 ff.; NdsOVG, Urt. v. 2.8.2013 - 4 LA 112/12 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 3 A 477/20

    Inobhutnahme; Pflegevertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Analogie;

  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 12 ZB 11.1517

    Anspruch auf Bewilligung eines Erziehungsbeitrages (Sonderpflegebeitrages) bei

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