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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,35198
OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18.OVG (https://dejure.org/2018,35198)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2018 - 7 A 10256/18.OVG (https://dejure.org/2018,35198)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18.OVG (https://dejure.org/2018,35198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 112a Abs 1 Nr 1 StPO, § 112a Abs 1 Nr 2 StPO, § 152 Abs 2 StPO, § 170 Abs 2 StPO, § 203 StPO
    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden Tatverdacht, Anfangsverdacht und Rückfallgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen unter Würdigung der gesamten Umstände im Falle einer Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts; Unterscheidung der Verdachtsstufe des hinreichenden Tatverdachts von dem für die präventive erkennungsdienstliche ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alkoholeinfluss; alkoholisiert; Anfangsverdacht; Beschuldigteneigenschaft; erkennungsdienstliche Behandlung; erkennungsdienstliche Maßnahmen; Falschbelastung; glaubhaft; Glaubhaftigkeit; Haftgrund; hinreichender Tatverdacht; kriminalistische Erfahrung; kriminalistische ...

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen unter Würdigung der gesamten Umstände im Falle einer Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts; Unterscheidung der Verdachtsstufe des hinreichenden Tatverdachts von dem für die präventive erkennungsdienstliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kommt Zeit, kommt Rat

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung: Restverdacht rechtfertigt polizeiliche Maßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lichtbilder, Fingerabdruck etc. von Beschuldigten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Diese Anordnung war zum maßgeblichen Zeitpunkt der Sachlage bei der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - hier also der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, juris, Rn. 31) - auch notwendig i.S.d. § 81b Alt. 2 StPO.

    35 Die Notwendigkeit von Maßnahmen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 -, juris, Rn. 33).

  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Als Abgrenzung zu den hierbei geforderten konkreten Tatsachen genügen (nur) bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten zur Annahme eines prozessual ausreichenden Anfangsverdachts nicht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch: SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8; hinsichtlich Sexualdelikten, die von pädophil veranlagten Menschen begangen werden: SächsOVG Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch: SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8; hinsichtlich Sexualdelikten, die von pädophil veranlagten Menschen begangen werden: SächsOVG Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch: SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8; hinsichtlich Sexualdelikten, die von pädophil veranlagten Menschen begangen werden: SächsOVG Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris, Rn. 9).
  • VG Koblenz, 25.08.2004 - 3 K 3001/03

    Löschung gespeicherter personenbezogener Daten; Erforderlichkeit der weiteren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Dem Umstand, dass der Kläger seit Einstellung der Verfahren im Juli bzw. August 2017 bisher nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und dem von dem Klägerbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung genannten Wechsel des sozialen Umfelds - der neuen Beziehung zu einer anderen Frau - kann demnach kein die Wiederholungsprognose entscheidungserheblich schmälerndes Gewicht beigemessen werden (vgl. zur fehlenden Bedeutung der wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse bei Neigungsdelikten zutreffend auch: VG Koblenz, Urteil vom 25. August 2004 - 3 K 3001/03.KO -, n. v., Leitsatz unter juris).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung ergehen, wobei der Betroffene nur bei Ergehen der Anordnung und nicht auch noch bei Erlass des Widerspruchsbescheides Beschuldigter gewesen sein muss (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris, Rn. 20, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10

    Anwendbarkeit einer sofortigen vollziehbaren Anordnung nach § 81b Alt. 2

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, juris, Rn. 40; VGH BW, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris, Rn. 39; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 -, juris, Rn. 6; OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris, Rn. 5; SaarlOVG, Urteil vom 5. Oktober 2012 - 3 A 72/12 -, juris, Rn. 57; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • OVG Saarland, 05.10.2012 - 3 A 72/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtet auf die Feststellung der

  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 3 D 91/08

    Heranziehung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen

  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen

  • VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin

    Daran fehlt es nur dann, wenn die Verdachtsmomente gegen den Betroffenen vollständig ausgeräumt sind oder der festgestellte Sachverhalt sich unter keinen Tatbestand einer Strafrechtsnorm subsumieren lässt - ein Tatnachweis oder eine strafgerichtliche Verurteilung ist indes nicht erforderlich (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, - 7 A 10256/18.OVG - , juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, juris Rn. 33).

    Entscheidend ist nämlich nur, ob die Umstände des Einzelfalls nach kriminalistischer Erfahrung die Annahme rechtfertigen, der Betroffene werde sich erneut über strafbewehrte Vorschriften hinwegsetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris Rn. 13; so in der Tendenz wohl auch: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, a. a. O., Rn. 35).

  • VG Trier, 28.06.2023 - 8 K 1152/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden

    Dabei sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist, zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, - 7 A 10256/18.OVG -, juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, juris Rn. 33).

    In einem solchen Fall ist daher unter Würdigung der gesamten Umstände die Frage zu beantworten, ob mit der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Tatverdacht gegen den Beteiligten vollständig entfallen oder ob ein sogenannter Restverdacht gegeben ist, nach dem begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beteiligte auch zukünftig Anlass zu polizeilichen Ermittlungen geben kann (vgl. dazu: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18.OVG -, juris Rn. 35).

    Entscheidend ist nämlich nur, ob die Umstände des Einzelfalls nach kriminalistischer Erfahrung die Annahme rechtfertigen, der Betroffene werde sich erneut über strafbewehrte Vorschriften hinwegsetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. März 2018 - 3 O 73/18 -, juris, Rn. 13; so in der Tendenz wohl auch: OVG RP, Urteil vom 24. September 2018, a. a. O., Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2023 - 5 B 1015/23
    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris, Rn. 55.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 5 A 2062/22

    Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 5 A 223/20 -, n. v., Seite 7 des Beschlussabdrucks; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris, Rn. 43.
  • VG Neustadt, 04.02.2019 - 5 K 718/18

    Austausch der Rechtsgrundlage bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen- Handel mit

    Beschuldigter in diesem Sinne ist der Verdächtige, gegen den aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren betrieben wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, Rn. 32, juris).

    Der damit erforderliche Restverdacht hinsichtlich der Anlasstat kann auch durch die Verdachtslage im Anlassverfahren stützende Erkenntnisse aus weiteren gegen den Betroffenen geführten und nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren untermauert werden, soweit im Hinblick auf diese weiteren Erkenntnisse ein Tatverdacht nicht vollständig ausgeräumt worden ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, Rn. 35, juris).

  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen

    Im Übrigen ist zu sehen, dass das den Vorfall aus 2018 betreffende Verfahren 2272 Js 144/18 - entgegen dem in dem Bescheid vom 16. Februar 2021 erweckten Eindruck, den die Antragsgegnerin mit ihren weiteren Darlegungen korrigiert hat - nicht ausschlaggebend für die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen gewesen ist (vgl. zur Berücksichtigung von eingestellten Verfahren bei Anordnungen gemäß § 81b Alt. 2 StPO: OVG Koblenz, Beschl. v. 24.9.2018, 7 A 10256/18, juris Rn. 35; VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urt. v. 4.2.2019, 5 K 718/18.NW, juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2021 - 5 A 223/20

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anordnung der erkennungsdienstlichen

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. September 2018- 7 A 10256/18 -, juris, Rn. 43.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 1 B 3.22

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; sexueller Missbrauch von

    Vielmehr ist der Beklagte zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger beschuldigt wurde, ein sog. Risiko- bzw. Neigungsdelikt begangen zu haben, dessen hohe potentielle Wiederholungsgefahr sich nach kriminalistischer Einschätzung sowie angesichts der Zeugenaussagen (VV Bl. 12 ff.) nicht auf den häuslichen, rein privaten Bereich beschränke (ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 27. September 2021 - 6 a 425/20 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 - juris Rn. 57 und VG Cottbus, Urteil vom 6. Juli 2020 - 3 K 1542/19 - BeckRS 2020, 15765, Rn. 21 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2022 - 5 E 310/22

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 5 A 223/20 -, n. v., Beschlussabdruck S. 7; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris, Rn. 43.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 5 E 954/21

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 5 A 223/20 -, n. v., Beschlussabdruck S. 7; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris, Rn. 43.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 5 A 3238/21

    Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei hinreichenden Anhaltspunkten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2022 - 5 A 1480/21

    Vorladung einer Person zur erkennungsdienstlichen Behandlung aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2020 - 5 A 1800/19

    Notwendigkeit der Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen eines

  • VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
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