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   OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21   

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https://dejure.org/2021,3929
OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21 (https://dejure.org/2021,3929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 (https://dejure.org/2021,3929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2021 - 3 B 20/21 (https://dejure.org/2021,3929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 18 Abs. 3, AufenthG § 18c Abs. 3, AufenthG § 19c Abs. 1, BeschV § 9
    Fachkraft; Blaue Karte EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Leipzig, 13.01.2021 - 3 L 581/20
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 20/21 3 L 581/20.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. Januar 2021 - 3 L 581/20 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 20/21
    Das Verwaltungsgericht hat dabei zutreffend auf das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 21. August 2018 - 1 C 22/17 -, juris Rn. 19 ff.) verwiesen, wonach die Zustimmungsfreiheit des § 9 BeschV jedenfalls nicht für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gilt, die (allein) kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt sind (hier: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Deutschen).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21

    Klärung des Begriff Aufenthaltserlaubnis ist schwierige Rechtsfrage

    Der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommene Paradigmenwechsel habe sich daher auf die Rechtsstellung der Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug nicht ausgewirkt (Sächs. OVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.08.2021 - 11 L 609/21 - juris Rn. 31 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 L 581/20 - juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 19.05.2020 - M 25 S 20.1456 u.a. - juris Rn. 29; in diesem Sinne wohl auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 19c Rn. 5).
  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken

    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 (BGBl. 2019 I 1307) hat mit seiner Intention einer gesteuerten Zuwanderung von Fachkräften (vgl. BT-Drs. 19/8285 S. 1) unter Vermeidung von Migrations-Fehlanreizen, insbesondere unter Beibehaltung einer Unterbindung von Zuwanderung in Leiharbeit hieran nichts maßgeblich geändert (vgl. OVG Sachsen, B.v. 3.3.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; a.A. Breidenbach in Kluth/Heusch, Beck-OK AuslR, Stand: 7/2020, § 9 BeschV Rn. 2-4).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 13 ME 31/24

    Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung; Beschwerde; Erwerbstätigkeit;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Paradigmenwechsel und mit der Ausweitung des Kreises von Aufenthaltstiteln, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, auch den bisherigen, durch die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konkretisierten Regelungsgehalt des § 9 BeschV signifikant ändern wollte, sind für den Senat nicht ersichtlich (vgl. dahingehend auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris Rn. 10; v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris Rn. 12; Offer, in: Offer/Mävers, BeschV, 2. Aufl. 2022, § 9 Rn. 9; Welte, Zur Frage nach der richtigen Auslegung des Wortes "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV, in: InfAuslR 2022, 253 f. ; offen gelassen von: OVG Saarland, Beschl. v. 9.1.2024 - 2 B 117/23 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022 - OVG 3 S 9/22 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.1.2022 - 11 S 1085/21 -, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen

    Hierbei ist zu beachten, dass - worauf auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hingewiesen hat - [vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 31.1.2022 -, juris, Rn. 20; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris, Rn. 10 sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris, Rn. 12] der Bundesgesetzgeber mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2020 nicht nur einen sogenannten Paradigmenwechsel durch Änderungen des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen hat, sondern zugleich auch den Text des § 9 BeschV ab dem 1.3.2020 redaktionell an die neuen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes angepasst hat (vgl. Art. 51 Nr. 9 des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes), [vgl. BT-Drs.
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