Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34159
OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23 (https://dejure.org/2023,34159)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.12.2023 - 6 B 55/23 (https://dejure.org/2023,34159)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - 6 B 55/23 (https://dejure.org/2023,34159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,34159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs... . 1, SächsVerf Art. 33, SächsVerf Art. 83 Abs. 3 Satz 1, VwGO § 80 Abs. 5, GewO § 35 Abs. 1 Satz 1, SächsGewDVO § 2, SächsGastG § 13 Abs. 1, SächsGastG § 13 Abs. 2 Satz 1
    Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit nachrichtendienstlichen Mitteln ersterhobene Daten; Verwendung durch Gefahrenabwehrbehörden; Zweckänderung; Verhältnismäßigkeit; besonders schwere Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit nachrichtendienstlichen Mitteln ersterhobene Daten; Verwendung durch Gefahrenabwehrbehörden; Zweckänderung; Verhältnismäßigkeit; besonders schwere Straftaten

  • rechtsportal.de

    Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit nachrichtendienstlichen Mitteln ersterhobene Daten; Verwendung durch Gefahrenabwehrbehörden; Zweckänderung; Verhältnismäßigkeit; besonders schwere Straftaten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagung eines Gaststättengewerbes zur Gefahrenabwehr wegen Unzuverlässigkeit nach Begehen besonders schwerer Straftaten; Erhebung von persönlichen Daten durch nachrichtendienstliche Ermittlungen

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Gewerbeuntersagung gegen Gastwirt in Staupitz darf vorläufig nicht vollzogen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Aus dem vom Bundesverfassungsgericht am 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 - (BVerfGE 162, 1) zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz gefassten Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht u. a. die weitgehend inhaltsgleiche Vorschrift des Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. BayVSG für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hat (vgl. Tenor und insbesondere Rn. 362 ff.) und der dort getroffenen Anordnung zur eingeschränkten Fortgeltung der Vorschrift, wonach eine Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangten personenbezogenen Daten und Informationen gemäß Art. 25 BayVSG vorübergehend nur zum Schutz eines Rechtsguts von herausragendem öffentlichen Interesse zulässig ist, was einer Begrenzung auf besonders schwere Straftaten entspricht (a. a. O. Rn. 406), folgt aber, dass die Übermittlung hier nicht zulässig war, wenn man diese Rechtsprechung auf § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsVSG überträgt.

    Ungeachtet dieser Aufgabe der Verfassungsschutzämter und den sich hieraus ergebenden Zwecken für deren Datenerhebung (vgl. § 3 BVerfSchG, § 2 SächsVSG) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei nachrichtendienstlich erhobenen Daten eine Zweckänderung jedoch stets schon dann anzunehmen, wenn diese Daten von einer anderen Behörde als von den Verfassungsschutzämtern, die diese Daten erhoben haben, verwendet werden (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BverfGE 162, 1 Rn. 232; v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - , BverfGE 141, 220 Rn. 279 - BKA-Gesetz).

    Dabei handelt es sich auch um eine Zweckänderung, weil eine weitere Nutzung innerhalb der ursprünglichen Zwecksetzung nur seitens derselben Behörde in Betracht kommt (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 a. a. O.).

    Dieser Maßstab gilt sowohl für die Übermittlung solcher Daten (vgl. zu Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayVSG: BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 231) als auch für deren Nutzung zu neuen Zwecken, da damit ein neuer Grundrechtseingriff einhergeht (zum Bundesverfassungsschutzgesetz: BVerfG, Urt. v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, juris Rn. 284 ff.).

    Den Verfassungsschutzbehörden stehen damit keine polizeilichen Zwangsbefugnisse zu, um im Anschluss an eine Überwachungsmaßnahme aufgrund der gewonnenen Informationen selbst konkrete Gefahren abzuwehren (vgl. BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 154).

    Auf Seiten der empfangenden Behörde würden so die grundrechtsschützenden Eingriffsschwellen der Befugnisse operativer Behörden umgangen; zugleich verlöre auf Seiten der Verfassungsschutzbehörden der Umstand, dass diese ohne operative Anschlussbefugnisse sind, seinen schützenden Effekt (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 171 m. w. N.; st. Rspr.).

    Danach darf die Übermittlung und anschließende Nutzung der von Verfassungsschutzbehörden nachrichtendienstlich ersterhobenen personenbezogenen Daten nur zum Schutz eines Rechtsguts von herausragendem öffentlichem Interesse erfolgen (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BverfGE 162, 1 Rn. 242 ff.).

    Aus der vom Bundesverfassungsgericht zum vergleichbaren bayerischen Landesrecht getroffenen Anordnung zur eingeschränkten Fortgeltung der Vorschrift zur Übermittlung von Daten und der Begründung hierzu ergibt sich, dass jedenfalls bei Fehlen einer verfassungskonformen Vorschrift zur Übermittlung von Daten der Verfassungsschutzbehörden an die Gefahrabwehrbehörden die Übermittlung von Daten nur dann zulässig ist, wenn es um die Abwehr besonders schwerer Straftaten geht (vgl. BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 406, ff.).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Besonders schwere Straftaten sind solche, die die akustische Wohnraumüberwachung rechtfertigen (vgl. Art. 13 Abs. 3 Satz 1 GG, § 100c Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 100b Abs. 2 StPO sowie BVerfG, Urt. v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, BVerfGE 141, 220 Rn. 107; v. 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 -, juris Rn. 130).

    Ungeachtet dieser Aufgabe der Verfassungsschutzämter und den sich hieraus ergebenden Zwecken für deren Datenerhebung (vgl. § 3 BVerfSchG, § 2 SächsVSG) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei nachrichtendienstlich erhobenen Daten eine Zweckänderung jedoch stets schon dann anzunehmen, wenn diese Daten von einer anderen Behörde als von den Verfassungsschutzämtern, die diese Daten erhoben haben, verwendet werden (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BverfGE 162, 1 Rn. 232; v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - , BverfGE 141, 220 Rn. 279 - BKA-Gesetz).

    Dieser Maßstab gilt sowohl für die Übermittlung solcher Daten (vgl. zu Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayVSG: BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 231) als auch für deren Nutzung zu neuen Zwecken, da damit ein neuer Grundrechtseingriff einhergeht (zum Bundesverfassungsschutzgesetz: BVerfG, Urt. v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, juris Rn. 284 ff.).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Dieses schließt jede Verwendung der Behördenzeugnisse und des in ihnen verkörperten gedanklichen Inhalts zu Beweiszwecken im gerichtlichen Verfahren gegen den Antragsteller aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 -, juris Rn. 96 für einen Fall der verfassungswidrigen Beschlagnahme sowie zum Beweisverwertungsverbot allgemein: BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R -, juris Rn. 52 sowie Greger in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 286 ZPO Rn. 15a).

    Zwar regeln weder die Verwaltungsgerichtsordnung noch die subsidiär im Verwaltungsprozess anwendbare Zivilprozessordnung ausdrücklich die Verwertung bzw. ein Beweisverwertungsverbot für unzulässig erlangte Beweismittel, aber in Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 -, juris Rn. 18; Urt. v. 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, juris Rn. 94; BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 a. a. O.; Zöller a. a. O.).

  • BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    § 12 SächsVSG werde den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für die Weitergabe von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten durch die Verfassungsschutzbehörden an Ordnungsbehörden nicht gerecht, messe man die Vorschrift an dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. September 2022 - 1 BvR 2354/13 -, juris Rn. 121 ff.).

    § 12 SächsVSG werde den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für die Weitergabe von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten durch die Verfassungsschutzbehörden an Ordnungsbehörden nicht gerecht, messe man die Vorschrift an dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. September 2022 - 1 BvR 2354/13 -, juris Rn. 121 ff.).

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Ein Gastwirt ist insbesondere auch dann unzuverlässig, wenn er im Rahmen seines Gaststättenbetriebs strafbare Handlungen Dritter duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 44.86 -, juris Rn. 26; Urteil vom 28. Juli 1978 - 1 C 43.75 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 16. Juli 2020 - 4 B 118/20 -, juris Rn. 8).

    Geeignete und vom Gaststättenbetreiber zu erwartende Maßnahmen gegen solche Straftaten können die Verhängung von Lokalverboten, die intensive Zusammenarbeit mit der Polizei, erhebliche Umgestaltungen der Betriebsräume oder notfalls die Schließung der Gaststätte sein (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 44.86 -, juris Rn. 26; VGH BW, Beschl. v. 27. Mai 1993 - 14 S 1003/92 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Zwar regeln weder die Verwaltungsgerichtsordnung noch die subsidiär im Verwaltungsprozess anwendbare Zivilprozessordnung ausdrücklich die Verwertung bzw. ein Beweisverwertungsverbot für unzulässig erlangte Beweismittel, aber in Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 -, juris Rn. 18; Urt. v. 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, juris Rn. 94; BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 a. a. O.; Zöller a. a. O.).
  • BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15

    Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Dies gilt jedenfalls bei der Nutzung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln von Nachrichtendiensten erhobenen Daten, die an Behörden, die nicht nur Informationen sammeln, sondern selbst operativ tätig sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. November 2020 - 1 BvR 3214/15 -, BVerfGE 156, 11 Rn. 123 - Antiterrordateigesetz II), weitergegeben werden.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Dieses schließt jede Verwendung der Behördenzeugnisse und des in ihnen verkörperten gedanklichen Inhalts zu Beweiszwecken im gerichtlichen Verfahren gegen den Antragsteller aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 -, juris Rn. 96 für einen Fall der verfassungswidrigen Beschlagnahme sowie zum Beweisverwertungsverbot allgemein: BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R -, juris Rn. 52 sowie Greger in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 286 ZPO Rn. 15a).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    Zwar regeln weder die Verwaltungsgerichtsordnung noch die subsidiär im Verwaltungsprozess anwendbare Zivilprozessordnung ausdrücklich die Verwertung bzw. ein Beweisverwertungsverbot für unzulässig erlangte Beweismittel, aber in Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 -, juris Rn. 18; Urt. v. 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, juris Rn. 94; BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 a. a. O.; Zöller a. a. O.).
  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 45.19

    Nachweis einer Tätigkeit als Funktionär für die PKK als Grund für eine Ausweisung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
    d) Vor diesem Hintergrund kommt es auf die weiteren von den Beteiligten aufgeworfenen Rechtsfragen nach der Verwertbarkeit von Behördenzeugnissen im Übrigen und bejahendenfalls den daran zu stellenden Anforderungen (vgl. insoweit für das Hauptsacheverfahren z. B.: BVerwG, Beschl. v. 10. Juli 2019 - 1 B 45.19 -, juris Rn. 8 m. w. N.; allgemein zum Eilverfahren: SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 5) nicht an.
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 14 S 1003/92

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Betriebsschließung wegen Duldung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 4 B 118/20
  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 3 B 456/13

    Gaststättenrechtliche Gewerbeuntersagung wegen wiederholtem Verstoß gegen

  • VG Leipzig, 29.03.2023 - 5 L 76/23
  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 21/10

    Rechtsschutzbedürfnis, Dienstherrnwechsel, Altersteilzeit, Blockmodell

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht