Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q) |
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn
1. | bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in § 100b Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat, | |
2. | die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, | |
3. | auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten von Bedeutung sind, und | |
4. | die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. |
(2) 1Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten und nur in Wohnungen des Beschuldigten durchgeführt werden. 2In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. | der in der Anordnung nach § 100e Absatz 3 bezeichnete Beschuldigte sich dort aufhält und | |
2. | die Maßnahme in Wohnungen des Beschuldigten allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten führen wird. |
3Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
24.08.2017 | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 | |
22.07.2017 | Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches -Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität | 17.07.2017 | |
01.01.2017 | Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches | 22.12.2016 | |
10.11.2016 | Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung | 04.11.2016 | |
15.10.2016 | Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch | 11.10.2016 | |
26.11.2015 | Gesetz zur Bekämpfung der Korruption | 20.11.2015 | |
24.10.2015 | Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz | 20.10.2015 | |
20.06.2015 | Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz) | 12.06.2015 | |
27.01.2015 | Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht | 21.01.2015 | |
04.08.2009 | Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten | 30.07.2009 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG | 21.12.2007 | |
01.07.2005 | Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) | 24.06.2005 | |
19.02.2005 | Siebenunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB - (37. StrÄndG) | 11.02.2005 | |
01.01.2005 | Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) | 30.07.2004 | |
28.12.2003 | Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) | 22.12.2003 | |
01.04.2003 | Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) | 11.10.2002 | |
30.08.2002 | Vierunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - § 129b StGB (34. StrÄndG) | 22.08.2002 | |
30.06.2002 | Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches | 26.06.2002 |
überwachung § 100bOnline-Durchsuchung § 100cAkustische Wohnraumüberwachung § 100dKernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungs-
berechtigte § 100eVerfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c § 100fAkustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100gErhebung von Verkehrsdaten § 100hWeitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100iTechnische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100jBestandsdaten-
auskunft § 100kErhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten § 101Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 101aGerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -
auswertung; Benachrichtigungs-
pflichten bei Verkehrs-
und Nutzungsdaten § 101bStatistische Erfassung; Berichtspflichten § 102Durchsuchung bei Beschuldigten § 103Durchsuchung bei anderen Personen § 104Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105Verfahren bei der Durchsuchung § 106Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107Durchsuchungs-
bescheinigung; Beschlagnahme-
verzeichnis § 108Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110aVerdeckter Ermittler § 110bVerfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110cBefugnisse des Verdeckten Ermittlers § 110dBesonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches § 110e(weggefallen) § 111Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111bBeschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung § 111cVollziehung der Beschlagnahme § 111dWirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § 111eVermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung § 111fVollziehung des Vermögensarrestes § 111gAufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111hWirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111iInsolvenzverfahren § 111jVerfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111kVerfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111lMitteilungen § 111mVerwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände § 111nHerausgabe beweglicher Sachen § 111oVerfahren bei der Herausgabe § 111pNotveräußerung § 111qBeschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
Rechtsprechung zu § 100c StPO
151 Entscheidungen zu § 100c StPO in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit ...
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der ...
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08
Betrug (Abschluss von Lebensversicherungen); Mitgliedschaft in einer ...
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08
- OLG Schleswig, 29.04.2021 - 2 Ws 47/21
Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei der Auswertung der ...
- LG Flensburg, 11.06.2021 - V Qs 26/21
Beweisverwertungsverbot bezüglich der in Frankreich erlangten und dem ...
- BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des ...
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 100c StPO
19.03.2004 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 100c Abs. 1 Nr. 3, § 100d Abs. 3, § 100d Abs. 5 Satz 2, § 100f Abs. 1, § 101 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 101 Abs. 1 Satz 3, § 100d Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 100b Abs. 6 der Strafprozessordnung) | BGBl. I S. 470 |
Querverweise
Auf § 100c StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74a
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 29 (Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 100c StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a IV (Telekommunikationsüberwachung) (zu § 100c V)
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 477 II 2 (Datenübermittlung von Amts wegen)
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Befugnisse des Bundeskriminalamtes
- Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
- § 16 (Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 13 III